XXAIX

Belte.
Pharmacenteu  .  Denen  .  1044
Lazareth-Gebälfen  .  .  .  Fa  En  |  \7  1)
Militärische  Kranken  ..  Fa  ||  7  |;
B.  Die  re  ee  .  .  1046
Aerztliches  Personal  der  Festnngen,  Normalkrankonzabl  048
Ausstattung  der  Belagerungs-Lazarethe  047
Oekonomie-Utensilien  .  047
n.  Apotheken-Utensilien  .  048
IM.  Drucksachen  .  .  v9
IV.  Instrumente  ete.  .  049
V.  Verbandmittel  00
VI.  Arzneien  .  .  .  ..  051
Etat  derselben  .  .  051
Beschaffung  derselben  .  .  033
Entwickelung  des  Belagerungs-Lazareth-  Wesens  .  035
Hinsichtlich  der  Utensilien  .  .  035
Hinsichtlich  der  Instrumente  und  Verbandmittel  038
Hinsichtlich  der  Arzneien  .  061

Vorschriften  über  die  Aufbewahrung  und  Auffrischung  der  in  den  Feld-  und  Berungs-Lazareth-Depots
  vorräthig  gehaltenen  Gegenstände  .  1067

Verwaltung  der  Belagerungs  -  Lazareth-Depots;  Revision  derselben;  Rechnungs:
legung  bei  denselben  -  ..  .  1072
I.  Verwaltung  der  Belagerungs-  ‚Lasaroth-  „Depots  1072
ommissionen  zur  Verwaltu  1072
DO.  Kontrole  und  Rerision  der  Belagerangs-  -Lazareth-  „Depots  1075
IlI.  Rechnungslegung  bei  den  Belagerungs-Lazareth-Depots  1076

N}  Y  |}  48  K  14
Kapitel  X.  g  Pag

Militärische  Einrichtung  derselben  .  .  .  »  »  2  2  22  2  en  nen.  1079
Stärke  der  Kompagnie  .  FE  |\7
Aerste  derselben  .  1079
Bekleidung  der  Krankenträger  .  oo.  1080
ompetenzen  .  .  1080
Aerstliche  Instraktion  in  Betreff  des  Unterrichtes  der  Mannschaften  1080
Anschluns  an  die  leiohten  Feldlazaretie  .  .  .  1081
yran»portmittel  der  Kompagnien  .  1081
Verbandmitte  ..  .  1082
Bestimmung  der  Kompagnien  u.  1088
Pfichten  der  Krankenträger  gegen  die  "Verwundeten®  1085
Dienst  der  Krankenträger-Kompagnien  im  Allgemeinen  .  1085
Ueber  den,  den  Krankentrlgern  zu  ertheilenden  Unterricht  .  .  1086
Subordinations-  und  ‚  Disciplinar-  Verhältnisse  etc.  .  .  .  1086
Bistorisches  .  108

Kapitel  Xl.  Sankätspeliziliche  Bestimmungen.

Das  Regulativ  über  die  sanitätspolizeilichen  Vorschriften  bei  den  am  häufigsten
vorkommenden  ansteckenden  Krankheiten;  vom  N.  August  resp.  28.  Oktober  1335
Festaetzungen,  unter  welchen  dieses  Regulativ  für  das  Militär  massgebend  ist
I.  Allgemeine  Vorschriften.
Sanitäts-Kommissionen  und  deren  Pflichten  .
Anzeige  ansteckender  Krankheitsfälle;  .
Obliegenheiten  der  Kommissionen  bei,  Epidemien,  Berichterstattung,
Verhütung  der  Anhäufung  von  Menschen,  Schulen,  Reisende,  Aerztliche
Behandlung  ansteckender  Kranken,  Erfordernisse  der  Kranken-Anstalten,
Behandlung  in  der  Wohnung.  Zweck  der  sanitätspolizeilichen  Massregeln,
  Desinfektion,  Verkehr  mit  inficirten  Degenständen,  Bebandlung
der  Leichen,  Anwendung  der  allgemeinen  Vorschrifte
Meldungen  der  Militär-Aerzte  an  dic  General-Aerzte  über  anstockende  Krankheiten
  etc.;  Sorge  für  das  Gesundheitswohl  der  Soldaten
.  Anlı  den  Regulativs  .  .  .  re
Allgemeine  Anweisung  zum  Desinfektions-Verfabrn  -  :  -  2  22.2...

1095