Erster

Allgemeiner  Theil.

Far  den  allgemeinen  Theil  des  vorliegenden  Buches  sind  Auszüge  aller
derjenigen  Verordnungen,  Reglements  und  Instruktionen  etc.  bestimmt,
welche  zwar  nicht  speziell  für  Militär-  Aerzte  erlassen  worden  sind,  deren
  Kenntniss  aber  für  dieselben  als  Beamte  unbedingt  erforderlich  oder
doch  wünschenswerth  ist,  Ausgeschlossen  von  diesem  Theil  bleiben  Bestimmungen
  von  allgemeinem  Interesse,  sofern  sie  bei  speciellen  Theilen
dieser  Schrift  einen  passenderen  Platz  finden  und  ganz  besondere
Wichtigkeit  für  den  Militär-Arzt  als  Arzt  haben,  so  z.  B,  die  Ersatz-Instruktion,
  die  Vorschriften  über  die  Versorgung  der  Invaliden  vom  Feucrwerker
  etc.  abwärts  u.  s.  w.  —  Wo  in  den  allgemeinen  Bestimmungen
einzelner  Chargen,  Stellen  etc.  speziell  Erwähnung  geschieht,  sind  die
desfallsigen  Verordnungen  den  speziellen,  entsprechenden  Kapiteln  einverleibt.
  —  Dass  nur  noch  gültige  Bestimmungen  hier  Aufnahme  finden,
bedarf  keiner  Erwähnung;  ein  Zweifel  darüber,  ob  eine  Verordnung  noch
gelte  oder  nicht,  kann  seit  dem  Vorhandensein  des,  vom  Kriegs-Ministerium
  *)  herausgegebenen  desfallsigen  Verzeichnisses  nicht  mehr  obwalten.
Die  in  jenem  Verzeichniss  beobachtete  Reihenfolge  ist  auch  hier  möglichst
  innegehalten.

Kapitel  I.  Militär  -  Caltus.

1)  Miliär-Kirchen-Ordnung  vom  12.  Februar  1832.  *)

8.  1.  Die  Zahl  der,  während  des  Krieges  für  die  Armee,  deren  einzelne  Abthellungen
  und  in  den  Festungen  anzustellenden  evangelischen  und  katholischen  Geistliehen
  wird  nach  dem  dann  eintretenden  Bedürfnisse  bestimmt.  Im  Frieden  ist  die  Anzabl
  der  Militär-Geistlichen  folgende:

*)  Kriegeminist,  Erlass  vom  21.  November  1880,
“e)  Entnommen  aus  Scheller:  Amtliche  Cirkulare,  Bd.  Il.  Seite  200-271  und  v.  Helldorf'a  Dienst-Vorschriften
  der  Ba,1,

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Prager.  Mill  -Med  -  Wesen,