Militär-  Justiz.  7

Kapitel  11.  Militär  -  Justiz.

1.  Strafgesetzbuch  für  das  Preussische  Heer  vom  3.  April  1845.

A.  Einleltung.

$.  1.  Die  Vorschrifien  diesen  Strafgesetzbuches  finden  auf  alle  Bersonen  Anwendung,
  weiche  der  Militir-Gerichtsbarkeit  unterworfen  sind.  (cfr.  sub  C.$  1

8.  2.  Insoweit  dieses  Strafgesetsbuch,  die  Kriegsartikel  und  die  Militärgesetse
überbanpt  nichts  anderes  vorschreiben,  verbleibt  es  bei  den  Vorschriften  der  allgemeinen
  Landesgesetze  und  Verordnungen,  bei  deren  Anwendung  jedoch  die  militärischen
Dienstrerbältuisse  besonders  zu  berücksichtigen  sind,

$.  3.  Disciplinar-Vergehen  sind  nach  den  darüber  bestehenden  besonderen  Vorschriften
  zu  ahnden.  (8.  unten  II.,  2.  Disciplinar-Bestrafung  in  der  Armee.)

8.  4.  Welche  Personen  zum  Boldaten-  und  welche  zum  Beamtenstande  gehören,
Ist  in  dem.  diesem  Gesetrbuche  beigefügten  Verzeichnisse  angegeben,  welches  durch  die
Allerh.  K.-O.  vom  17.  Juli  1862,  wie  folgt,  modificirt  ist.

B.  Mllitäör-Beamte.

Von  den  für  das  Bedürfniss  der  Armee  und  der  Marine  oder  zu  militärischen  und
maritimen  Zwecken  angestellten,  nicht  zum  Soldatenstande  gehörigen  Personen  sind
nur  die  in  dem  nachstehenden  Verzeichnisse  aufgeführten  ala  Militär-Personen  zu  betrachten.
  Dieselben  zerfallen  nach  ihren  Dienst-  und  Rangverhältnissen  in  2  Klassen,

in:

1.  obere,  im  Officier-Rang  stehende,

9.  untere  Militär-  und  Marine-Beamte,  beide  theils  ohne  einen  bestimmten  Militär-Rang,
  theils  mit  einem  solchen.

I.  Zu  den  oberen  Militär-  und  Marine-Beamten  gehören

1.  ohne  einen  bestimmten  Militäör-Rang:
bei  der  Armee:

a.  Der  General-Auditeur  der  Armee  und  die  Räthe  (Ober-Auditeure)  des  General-Anditoriats;


b.  die  Auditeore  und  Militär-Gerichts-Actaarien,

c,  bei  den  Militär-Intendanturen:

aa.  die  Intendanten,  Intendantur-Räthe  und  Assessoren,

bb.  die  Referendarien  und  Auskultatoren,

ec.  die  Sekretlire,  Registratoren,  Journalisten,  Sekretariats-  und  Registratur-Assistenten,


4.  der  evangelische  und  der  katholische  Feldprobst  der  Armee  und  die  Militär-Prediger,
  so  wia  die  katholischen  Militäir-Geistlichen,

e.  der  Ober-Stabs-  Apotheker  und  der  Ober-Feld-Lazareth-Inspektor  (letztere
Stelle  beim  Medicinal-  Btabe  er  Armee  ist  neuerdings  eingegangen),

f.  der  Plaukammer-Inspekto

g.  der  Inspektor  des  Festngr-  Modellbauses  in  Berlin,

h.  die  Fortißkations-Sekre

i.  die  bei  einzelnen  Troppentheilen  angestellten  Stallmeister,

k  die  Zahlmeister,

1.  Ausserdem  im  Kriege  und  während  des  mobilen  Zustandes  der  Truppen:  1)  die
oberen  Beamten  der  Feldkriegskasse  bis  einschliesslich  der  Kassen-Assistenten;
  2)  die  Oberdrucker  der  Metallographie;  3)  die  obern  Feldmagaein-Beamten
  bis  einschliesslich  der  Magazin-Assistenten,;  4)  die  oberen  Feldpost-Beamten,
  bis  incL  der  Feldpost-Secrstäre;  5)  die  oberen  Feld-Telegraphen-Beamten;
  #)  die  obern  Feldlazareth-Beamten  bis  inel.  der  Sekretäre;  7)  die
Apotheker  in  den  Feldlazarethen.

bei  der  Marine:
&amp;.  Die  Marine-Auditeure  und  Marine-Gerichts-Actuarien,
b.  bei  der  Marine-Stations  Intundantur:
aa.  der  Marine-Stations-Intendant  uud  die  Marine  Intendautur-Räthe  und
Assessoren.

bb.  die  Marine-I  d  Ref:  und  Auskaultatoren,

cc.  die  Marine-  Sekrelire  Prem  Sekretäre,  Registratoren  und  Rendanten
  eic-)