8  Militär-  Justiz.

ce.  die  Marine-Geistlichen  beider  Konfessionen.

bb.  die  Ober-Ingenieure,
eo.  die  Ingenieure,
dd.  die  Unter-Ingenieure  dos  Schiffs-,  Maschinen-  und  Hafenba
2.  Obere  air  und  Marine  Beamte  mit  einem  bestimmten  Mister.  Reng
(dem  Range  einer  bestimmten  Militär-Charge)  sind  nur  folgende
bei  der  Armee:
der  General  -Stabsarst  der  Armee  mit  dem  Range  eines  ÜObersten,
b.  die  Corps-General-Aerzts  mit  dem  Range  eines  Majors,
«.  die  Ober-Stabs-Aerzte  mit  dem  Range  eines  Hanpimanns,
d.  die  Staba-Aerzte  mit  dem  Range  eines  Premier-Lieutenants,
6,  die  Obar-Aorste  und  die  Assistens-Aerste  mit  dem  Range  eines  Seconde-Lieutenants.

bei  der  Marine,
a.  der  General-Arst  der  Marine  mit  dem  Range  eines  Corvetten-Kapitains  (Major),
b.  die  Ober-Stabs-  und  Marine-Aerate  I.  Klasse  mit  den:  Range  eines  Hauptmanns,
e.  die  Stabs-  und  Marine-Aerzto  mit  mit  dem  Range  eines  Premier-Lieutenants,
d.  die  Ober-Aerste  und  die  Assistens-Aerzte  mit  dem  Range  eines  Sekonde-Lieutenants.

e.  die  noch  vorhandenen  Zahlmeister  der  Marine,  und  zwar:
1.  Zahlmeister  L  Klasse  mit  Hauptmanns-Rang,
9.  Zahlmeister  Il.  Klasse  mit  Premicr-Lieutenants-Rang,
9.  Unterzalilmeister  mit  Lieutenants-Rang.

Untere  Milütär-  und  Marine-  Beamte.
1.  Ohne  einen  bestimmten  Militär-Rang.
Militkr-Beamte.
die  Militär-Küster

b.  die  unter  dem  Ingenieur  vom  Platz  in  den  Festungen  stehenden  Unterbeamten,

c.  die  Ober-  und  Unter-Aufseher  bei  den  Bau-Gefangenen-Anstalten,

d.  die  Zeughaus-Büchsenmacher,  sowie  die  bei  den  Truppentheilen  —  mit  der
Verpfiichtang,  ihnen  sowohl  ins  Feld,  als  beim  Garnisonwechsel  zu  folgen  —
vertragemässig  angenommenen  Handwerker,  welche  nicht  gleich  den  Sold
beziehen,

e.  alle  bei  den  mobilen  Truppen,  bei  der  Feld-Administration,  oder  in  anderer
Art  angestellten  Personen  für  die  Daner  dieser  Anstellung,  soweit  sie  nicht
sub  B.  I.  1.  litt.  ].  aufgeführt  sind.

Marine-Beamte.
a.  die  Murine-Küster,

v.  die  Marine-  Verwalter,

ce.  die  Werkmeister  auf  der  Werft,

d.  die  Magazin-Diener  (Aufseber  u.  s.  w.)

2.  Als  untere  Militär-Beamte  mit  einem  bestimmter  Militär-Rang

sind  nur  zu  betrachten  die  Unterärzte.
Dieselben  rangiren  vor  den  Unteroffcieren  ohne  Portepee  und  hinter  den  Portepeefähnrichen
  (Seekadetten.)
nmer  g-1.
  Die  Medizinal-Personen,  die  Auditeure  und  Actuarien,  die  Militär  Geistlichen
und  Küster,  die  Intendantur-Beamten  bei  der  Armee,  die  bei  der  Armee  sub  B.1.
1.  Bet.  1.  (1  bis  7)  und  B.  II.  1.  litt.  e.  aufgeführten  Personen,  sowie  alle  Marine-
  Beamten  stehen  in  einem  doppelten  Unterordnungs-Verhältniss  beziehungsen
  ihnen  vorgesetzten  Militär-Befehlsbabern  und  den  ihoen  vorgesetzten
  "höheren  Besmten  oder  Verwaltungsbehörden,  wogegen  alle  anderen  MilitKr-Beamten
  nur  ihren  vorgesetzten  Militär-Befehlshabern  untergeordnet  sind.
9.  Diejenigen  Horsonen,  welche  ihrer  Militär  Verpßichtung  in  einem  Beamten-Verhiltniss
  (z.  B.  ale  Militär-  (Marine-)  Aerzte  oder  als  Pharmazeuten  in  den  Militär-Lazarethen)
  genügen,  gehören  ebenfalls  zu  den  Militär-Personen.
3.  Diejenigen  Beamten  der  Militär-Verwaltung,  welche  nicht  in  dem  vorstehenden
Verseichniss  sub  B.  aufgeführt  sind,  gehören  nicht  zu  den  Militär-Porsonen.
8.  3.  Wegen  Verbrechen,  welche  von  Militär.  Personen  verübt  worden  sind,  obe  sie
in  den  Militärstend  traten,  ist  nach  den  Gesetzen  zu  erkennen,  denen  sie  zur  Zeit  der
Verfibung  unterworfen  waren,  jedoch  mit  Anwendung  der  militärischen  Strafarten,