Geldverpflegung  im  Frieden.  9

Mal  in  den  Genuss  dieses  höheren  Gehalts  gelangt,  den  Mehrbetrag  desselben  gegen
das  frühere  Gehalt  als  Verbesserun  brug-  Dieser  Verbesserungs-Abzug  besteht  in
der  Differenz  dos  reinen  Monats  ie:  ulagen  und  sonstige  olumente  bleiben
dabei  ausser  t.
$.  138.  Bei  Neu.  -Anstellungen  von  Officieren  und  Militär-Aersten  wird  der  Betrag
Gehen  Monatsgehaltes  für  denjenigen  Monat,  in  welchem  nach  $.  60  der  erste
tritt,  als  Verbesserungs-Abzug  einbehalten.  —  Ist  von  dem  Neuangeie
  Shin  ein  festes  pensionsberochüigondes  Diensteinkommen  aus  irgend  einer
Kane,  Kasse  bezogen,  so  besteht  der  Verbessorungs-Abzug  in  dem  Mehrbetrage  gegen
dieses  Diensteinkommen.  —  Bei  Wiederanstellungen  wird  nur  in  dem  Falle  der  Verbesserangs-
  Abzug  entrichtet,  wenn  mit  der  Wiederanstellung  eine  Gehaltsverbesserung
das  frühere  Militärgehalt  verbunden  ist.  Alsedann  wird  der  qu.  Abzug  nach  den
au  12  27  ‚festgesetzten  Grundsätzen,  mithin  so  berechnet,  als  wenn  das  Aufrücken  unmitim
  Dienst  stattgefunden  hätte.

rate  (Allerh.  K.-O.  v.  15.  Januar  1857.)  Die  Militär-Aerste  erleiden  einen
Gehaltsverbesserungs-Abzug  erst  beim  Aufrücken  in  ein  pensionsberechtigendes  Einkommen
  und  darf  ilınen  hierbei  ein  früheres  nicht  pensionsberechtigendes  Diensteinkommen
  nicht  zu  Gute  gerechnet  werden.

Abzüge  zur  Officier-Kleiderkasse.

8.  129.  Jeder  regimentirte  Oflieier  der  Garde-  und  Linien-Truppen  vom  Hauptmann
  incl  abwärts  ist  verpflichtet,  dor  Kleiderkasse  seines  Truppentheils  beizutreten,
  die  höheren  ÖOfficiere,  sowie  die  Rechnungsführer  und  Militär-Aerzte  sind  dazu
berechtigt

Die  zur  Kleiderkasse  von  dem  Gehalt  monatlich  zu  machenden  Abzüge  dürfen  bei
der  Infanterie  nicht  unter  $  Thir.  und  bei  der  Kavallerie  und  Artillerie  nicht  unter
6  Thir.  monatlich  betragen,  können  jedoch  von  jedem  einzelnen  Officier  nach  seinem

iss  und  mit  Genehmigung  des  Kommandeurs  auf  beliebige  Höhe  gesteigert
werden.  —  Reicht  bei  gleichzeitigen  Abzügen  für  Lazareth-Verpflegung  und  Urlaub  resp.
Festungs-Arrest  der  dem  Lieutenant  verbleibende  Gebaltstheil  zur  Entrichtung  des
vollen  Kleiderkassen-Beitrages  nicht  aus,  so  kann  die  Zahlung  des  letzteren  auf  dis
Dauer  dieses  Verhältnisses  sistirt  werden.  —  Verwendungen  aus  der  Officier-Kleiderdürfen

  nur  zum  Zweck  der  vollstäindi  en  Equipage-Instandhaltung  erfolgen,  un
erst  am  Jahresschluss  ist  der  Officier  berechtigt,  etwaige  Ueberschüsse  seines  Contos
sich  baar  aushänligen  zu  lassen.  —  Jeder  Oflicier  kann  in  den  Grenzen  seines  Guthabens
  über  seine  Kleiderkassen-  -Beiträge  zum  bestimmungsmässigen  Zwecke  beliebig

verfügen.
5,3  130.  Die  beim  Regiment  Garde  da  Corps  und  boim  1.  Garde-Regiment  ru  Fuss
auf  dem  Etat  stehenden  Kleidergelder-Zuschüsse  dürfen  nur  für  die  damit
im  Euts  angesetzte  Zahl  von  Ofhcieren  verausgabt  werden.
Abzüge  zur  Wittwenkasse.
$.  131.  Die  den  verheiratheten  Officieren  und  Militär-Aerzten  zu  machenden  Abzüge
  für  die  Militär-Wittwenkasse  werden  durch  das  betreffende  Reglement  festgesetzt.
Abzüge  bei  eintretender  Magazi  oder  sonstiger  Natural-Verpflegung.

$.  132.  Officiere  und  Militär-Aerzte,  die  beim  Eintritt  einer  allgemeinen
Viktualien-Verpflegung  die  volle  Mundportion  empfangen,  erleiden  dafür  einen  Abzug
von  5  Sgr.  pro  Portion,  Unteroffieciero  und  Mannschaften  bis  auf  Weiteres  einen
solchen  von  1  Sgr.  3  Pf.,  welcher  letztere  für  die  Verpflegung  sm  31.  eines  Monats
fortfällt.  Der  Abzug  für  Magazin-Verpflegung  beträgt  für  Rossärzte  und  Kurschmiede
  aus  dem  $.  110  angegebenen  Grunde  ?2!/.  Sgr.  und  am  31.  eines  Monats
1  Bgr.  3  Pf.  Lazaretb-Gehülfen,  welche  in  den  Lazarethen  die  Mittags-Beköstigung
  empfangen,  erleiden  dafür  einen  Löhnungs-Abzug  von  6  Pf.  täglich  und  verlieren
ossardem  den  etwa  bewilligten  extraordinären  Verpflegungs-Zuschuss,  welche  Beträge
von  den  Truppen  zurückzurechnen  sind.
Abzüge  wegen  Schulden.
$.  134.  Die  allgemeinen  Landesgesetze  (die  allgemeine  Gerichtsordnung,  deren
Anhang,  vo  n  8.160  an,  und  die  späteren  Ergünzungen)  enthalten  über  die  Gehaltsabzüge
der  O  ficiere  und  Militärärzte  im  Allgemeinen  folgende  Bestimmungen.
Bei  den  gesetzlichen  Abzügen  von  dem  Gehalte  der  Officiere  werden  unterschieden:

c)  in  Folge  unerlaubter  Handlungen,
d)  sur  Deckung  kurrenter  öffentlicher  Abgaben.