Geldverpflegung  im  Kriege.  133

und  anders  Etatsfonds  dürfen  im  Laxareth  nicht  gezahlt  werden.  Die  geleisteten  Zahlungen
  „[rorden  von  der  Lazarethkasse  ebenfalls  in  den  Soldbüchern  der  Empfänger
vorm

erkt.
$.  406.  Rückständige  Geldkompetenzen  können  nur  bei  der  ordentlichen  Zahlungsstelle
  erhoben  werden.  ende  Zahlungsstellen  und  die  Lararethkassen  zahlen  daher
suf  Grund  des  Soldbuches  nur  die  Gebührnisse  für  den  laufenden  Monat.

$-  407.  Beim  Ausscheiden  aus  dem  Dienst  muss  das  Soldbuch  von  dem  Inhaber
sogleich  an  die  ihm  vorgesetzte  Behörde  zurückgegeben  werden,  welche  demselben,  im
Fall  ihm  noch  rückständige  Kompetenzen  zustehen  sollten,  einen  beglaubigten  Auszug
aus  dem  Soldbuche  zur  Begründung  seiner  diesfälligen  Ansprüche  ertheilen  wird.

$.  409.  Nach  dem  Absterben  eines  Inhabers  wird  dessen  Soldbuch  gleichfalls  an
die  vorgesetzte  Bohörde  abgeliefert  und  bei  Rückstandsforderungen  den  Erben  des  Ver
storbenen  ein  beglaubigter  Auszug  daraus  mitgetbeilt.

$.  409.  Geht  ein  Soldbuch  verloren,  so  muss  der  Verlierer  davon  sogleich  der
nächsten  Militär-  oder  Verwaltungsbehörde  Anzeige  machen,  welche  darüber  ein  Protokoll
  aufnimmt,  dasselbe  von  dem  Ersteren  unterzeichnen  lässt  und  ihm  einhändigt.
In  diesem  Protokoll  hat  der  Verlierer,  mit  Bezug  auf  seinen  Diensteid,  den  Verlust  mit
Bezeichnung  der  laufenden  Kompetenz  näher  anzugeben  und  zugleich  zu  versprechen,
das  verlorene  Soldbuch  sogleich  einzureichen,  falls  es  sich  wieder  auffindet.

6.  410.  Auf  Grund  des  vorberegten  Protokolls  und  gegen  dessen  Aushändigung
erhält  der  Verlierer  von  dem  Truppentbeile  oder  der  Administration,  welche  ihm  das
verlorene  Soldbuch  ertheilt  hat,  ein  anderes  Boldbuch  ausgefertigt,  in  welchem  zu  vermerken
  ist,  dass  dasselbe  in  Stelle  eines  verlorenen  Soldbuches  ertheilt  worden  aei.
Bis  diese  Ausfertigung  erfolgt  ist,  werden  die  Kassen  die,  dem  Verlierer  zustehenden
lsufenden  Kompetenzen,  gegen  Vorzeigung  des  Protokolls  zahlen  und  die  Zahlung  ın
diesem  vermerken.  —  Kann  weder  ein  solches  Protokoll  noch  ein  Soldbuch  zum  Ausweise
  eigt  werden,  so  ist  keine  Kasse  befugt,  Geldkompetenzen  zu  zahlen.

6.  411.  Sind  dringende  Verdachtsgründe  vorhanden,  dass  mit  dem  verlorenen  Soldbuche
  ein  Missbrauch  werde  gemacht  werden,  so  ist  es  dem  Ermessen  der  vorgesetzten
Bebörde  überlassen,  zu  beurtheilen,  ob  zur  Vermeidung  von  Nachtheilen  als  Vorsichtadas

  öffentliche  Aufgebot  und  die  Mortificirung  des  verlorenen  Soldbuches  zu
sein  wird.

$.  412.  Die  Prüfung  der  Identität  des  jedesmaligen  Präsentanten  des  Soldbuches
mit  dem  rechtmässigen  Inhaber  verlangt  eine  besondere  Vorsicht  Beitens  der  zahleuden
Kasse,  damit  auf  ein  gestohlenes  oder  sonst  verloren  gegangenes  Soldbuch  nicht  an
einen  unrechtmässigen  Inhaber  von  der  Kasse  Zahlung  geleistet  werde.

$.  413.  Auf  der  letsten  Seite  des  Soldbuches  hat  der  Inhaber  den  Empfang  desselben
  mit  eigenhändig  geschriebenen  Worten  und  seiner  Namensunterschrift,  unter
Beidräckung  seines  Privatsiegels,  in  folgender  Art  zu  bescheinigen:  „Ich  Endesunterschriebener
  habe  gegenwärtiges  Soldbuch  (Tag  und  Monat)  13...  von  dem  (Regiment,

"  Administration)  ausgehändigt  erhalten,  welches  ich  hiermit  bescheinige‘.  Ort,
Datum,  Name,  Charge  etc.,  Truppentheil  und  Siegel.  —  Die  eigenhlindige  Ausstellung
dieser  Bescheinigung  hat  die,  das  Boldbuch  eilendo  Behörde  ($.  402)  demnächst
unter  der  ersteren  zu  attestiren.

$.  414.  In  jedem  Soldbuch  sind  die  Bestimmungen  der  88.  398  bis  414  zur  Beachsung,
  für  den  Inbaber  und  für  die  zahlenden  Kassen  vorgedruckt.  Auch  trägt  ein  jedes
Sol  unmittelbar  hinter  dem  Abdrucke  der  Bestimmungen  den  Stempel  des  Kriegsministeriums.
  Soldbücher,  welche  nicht  mit  diesem  Stempel  vorhanden  sind,  dürfen
von  den  Intendanturen  nicht  ausgegeben  und  auch  sonst  nicht  in  Gebrauch  genommen
  werden.

$.  415.  Sobald  die  Demobilmachung  der  Person  oder  der  Stelle  befohlen  ist,  hat
der  Vorgesetzte  darauf  zu  halten,  dass  mit  dem  Inhaber  abgerechnet  und  das  Soldbuch
demnächst  abgenommen  und  gehörig  abgeschlossen  an  die  Intendantur  zurückgegeben
werde,  welche  dieselben  zu  sammeln  und  aufzubewahren  hat.  Ueber  jedes  fehlende
Soldbuch  müssen  sorgfältige  Verbleibsermittelungen  angestellt  werden.

9.  Abrechnungsbücher,

%.  416.  Unteroflciere  und  Mannschaften  erhalten  keine  Soldbücher.  Die  schon  im
Frieden  für  dieselben  bestehenden  Abrechnungsbücher  verbleiben  auch  im  Kriegszustande
  im  Gebrauch.  Sollen  Unterofüciere  und  Mannschaften  Löhnungskompetenzen
aus  fremden  Zahlungsstellen  erheben,  so  müssen  sie  von  ihrem  Truppentheil  oder  von
ihrer  Administration  über  ihre  Kompetenz  mit  einer  besonderen  Zahlungsautorisation
(Verpfl  gsattest,  Requisition)  versehen  sein.  Den  in's  Lazareth  aufzunehmenden
Untrroffeieren  und  Mannschaften  wird  von  ihrem  Truppentheil  oder  ihrer  Administraton
  ein  Begleitschein  nach  dem  in  Beilage  15  ertheilten  Schema  mitgegeben.  (Auf-