Serris-Reglement.  231

auf  Bervis,  sofern  Ihnen  das  Unterkommen  nicht  durch  Dienstwohnung,  Neturslquartier
oder  im  Kasernement  gewährt  wird.
9.  23.  Bei  den  verschiedenen  Trappentheilen  und  Behörden  wird  der  Servis  immer

6.  24.  In  dem  Servise  für  die  Chargen  vom  Hanptmann  und  Rittmeister  einschliesslich
  aufwärts  ist  auch  die  Entschädigung  für  das  Wohnungsbedürfniss  der  Dienerschaft
  enthalten,  daher  für  die  dem  Etat  der  Truppen  angehörigen  Burschen  dieser
Ofßeiere  der  Servis  nicht  besonders  zu  gewähren  ist.

6.  25.  Der  Stallservis  ($.  4)  wird  den  Officieren  und  Beamten  nur  auf  so  viel
Pferde  ee  als  sie  etatsınlsnaig  Rationen  zu  beziehen  haben.

Die  Miethsentschädigung  ($.  18)  darf  neben  dem  Servise  (mit  Ausnahme
des  5  $.  46  gedachten  Falles)  an  einem  und  demselben  Orte  nicht  zugleich  für  denselben
  Zeitraum  gewährt  werden.

®-  Versetzungen  in  dem  Re  iments-  Verbande  oder  wiederkebrende  Pay
mandos,  sowie  der  Befehl  zum  Beziehen  eines  Kasernenquartiers  (cfr.  $
müssen,  wenn  die  Umstände  es  irgend  gestatten,  dem  Versetzten  oder  Kommandirten
so  zeitig  |  bekannt  gemacht  werden,  dass  er  seine  Miethsverbindlichkeiten  vorher  auflösen
kann  und  die  Gewährung  einer  Miethsentschädigung  nicht  zu  erfolgen  braucht.

.  3%.  Da  bei  dem  Ausbruche  eines  Krieges  die  mit  den  Truppen  ins  Feld
räckenden  Militärpersonen  an  ihre  Miethskontrakte  gesetzlich  nar  bis  zum  Ablaufe  desjenigen
  Quartals  gebunden  sind,  in  welchem  der  Ausmarsch  erfolgt,  so  wird  in  diesem
Falle  die  a  5  such  nur  für  die  noch  nicht  abgelaufenen  Monate  des
Kslen

$.  32.  Neu-  Gier  wieder  anges“ellte  Militirpersonen  haben  von  dem  Tage  der
Meldung  Bebufs  des  Diensteintrittes  Anspruch  auf  den  Servis

4.  33.  Inaktive  Offieciere  und  Wartegeld-  Empfänger  erhalten,  wenn  sie
bei  aussergewöhnlichen  Verhältnissen  zum  Dienste  wieder  herangezogen  werden,  vom
Tage  ihres  Dienstantritts  an,  und  für  die  Dauer  der  Dienstleistung,  den  Bervis  der  Stelle,

i  men.

4%.  34.  Der  Bervis  der  neuen  Charge  wird  den  Empfangsberechtigten  von  dem  Tage
sb  gewährt,  an  welchem  die  dienstliche  Bekanntmachung  der  Beförderung  erfolgt  ist.
Dieser  Grundsatz  findet  auch  auf  den  Servis  für  Naturalquartier  Anwendung,  insofern
von  diesem  Tage  ab  auch  die  höhere  Wohnungs-Kompetenz  gewährt  wird,  anderen  Falls
aber  erst  von  da  ab,  wo  die  Gewährung  der  höheren  Wohnungskompetenz  eintritt.

$.  35.  Ueberzählige  Offciere  und  Beamte  erhalten  bis  zur  definitiven  Einrangirung
  nur  den  bis  dahin  bezogenen  Personal-Servis.

$.  3.  Ist  mit  der  Beförderung  eine  Versetzung  in  eine  andere  Garnison  verbunden,
so  hat  der  Beförderte  den  Sorvis  der  neuen  Charge  —  gegen  Wegfall  des  bisher  been

  Servises  —  nach  der  Bestimmung  des  $.  34  in  der  alten  Garnison  bie  zum
Behlusse  des  Monats  zu  beziehen,  in  welchem  er  von  dort  zu  seiner  neuen  Bestimmung
abgeht.  Dies  gilt  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Zeit,  während  welcher  er  etwa  aus  dienstlieber
  Veranlassung  oder  wegen  Krankheit  einstweilen  noch  daselbst  zurückbleiben  muss.
in  der  neuen  Garnison  empfängt  er  den  höheren  Servis  vom  Tage  der  Ankunft  ab.
Für  diejenigen  Tage,  für  welche  der  Versetzte  Tegegelder  empfängt,  darf  jedoch  in
jedem  Falle  der  Servis  nicht  bezogen  werden.  (cfr.  $.  44.)

$.  37.  Die  etwaige  Miethsentschädigung  für  die  Wohnung  in  der  alten  Garnison
erfolgt  nach  den  Servissätzen  der  früheren  Charge  des  Beförderten,  jedoch  wird  in  den
Fällen,  wo  in  der  alten  Garnison  der  Servis  der  höheren  Charge  gewährt  wird  ($.  30),
für  diese  Zeit  keine  Miethsentschädigung  geleistet.

4.38.  Charakter-Erböhungen,  sowie  Beförderungen  mıt  bisherigem
Einkommen  oder  Gehalt  geben  keinen  Anspruch  auf  den  Bezug  des  Bervises  der

6.  .  Ebenso  begründet  die  vorübergehende  Vertretung  einer  höheren  Stelle
keinen  Anspruch  auf  Erhöhung  des  Servises.  Es  hat  jedoch  der  Empfänger  des  Servises
  dieser  Stelle  das  etws  erforderliche  Buresulokal  dem  Stellvertreter  in  natura,
oder  die  tarifmässige  Bervis-Vergütung  dafür  zu  gewähren,  event.  ist  letztere  aus  dem
vakanten  Servise  su  bestreiten  (cfr.  $.  83).

$.  #.  Wenn  dagegen  ein  Officier  oder  Militär-Beamter  in  Folge  Allerh.  Bestimmung
  zur  interi  Wahrnehmung  einer  höheren  Stelle  oder  zur  gleichzeitigen
  Wahrnehmung  mehrerer  Stellen  kommandirt  wird,  so  erhält  er  während  der
Dauer  dieses  Verhältnisses  nur  den  Servis  der  höheren  Stelle,  insofern  derselbe  vakant

In  den  Servis-  Liquidationen  muss  dann  jedesmal  ausdrücklich  bemerkt  werden,
darch  weiche  Allerh.  Ordre  die  Vertretung  oder  das  Kommando  angeordnet  worden
und  dass  der  Serris  der  höheren  Stelle  vakant  ist.