Wachen  und  Arreste.  243

unentbehrlichen  Stubengeräthen  begnügen  Unerlässliche  Bedürfnisse,  die  befriedigt
  werden  müssen,  sind  für  jede  :  1  Tisch  mit  einem  Behältniss  zum
esschliessen,  welchen  jedoch  bei  Snehreren  Tischen  in  den  grösseren  Quartieren
  our  bei  einem  derselben  nöthig  ist;  4  Stähle,  1  Schrank  mit  Schubladen
und  anderen  Behältnissen,  die  verschlossen  werden  können,  in  den  Wohnungen
von  3  und  mehreren  Stuben.  Ausserdem  in  den  Quartieren  der  Generäle  für
die  Zimmer  wenigstens  4  Stühle  und  2  Tische  mehr;  desgleichen  in  dem  Bureau-Gelass.
  Ueber  die  Beschaffenheit  der  Möbel  lässt  ich  eine  allgemein
passende  Vorschrift  nicht  aufstellen.  Der  Einquartierte  kann  verlangen,  dass
der  Wirth  reinliche  and  brauchbare  Sachen  gebe,  denjenigen  gleich,  die  er

selbst  im  gewöbnlichen  Gebrauch  hat.
$.  53.  Den  Feldmarschällen,  welche  in  Aktivität  sind,  sowie  such  den  wirklichen
General-  „Gouverneurs  müssen  besondere,  anständig  möblirte  Häuser  zur  Wohnung  angewiesen

  werden.

2.  Ueber  Militärwachen,  Militär-Arreste  und  das
Unterkommen  der  Militärsträflinge.
Von  1840.

fitel  IE  Milliärarreste  und  Aufbewahrungsbehältniese  für
die  in  Untersuchung  befndlichen  Mllltärs

6.23.  Nach  den  Ailitärstrafgenetzen  findet  bei  den  Arreststrafen  eine  Jreifsche
Abstafung  Statt,  näm
a)  der  gelinde  ri  oder  Arrest  des  1.  Grades,  ia  einem  jedenfalls  von  den
Wachstuben  getrennten  Behältniss;
b)  der  mittlere  Arrest  oder  Arrest  des  2.  Grades,  mit  Einsamkeit;
e)  der  strenge  Arrest  oder  Arrest  des  3.  Grades,  welcher,  nach  der  versuchsweise
genehm  igten  ‚Einrichtung,  hinsichtlich  des  Lokaln  nar  Y  insamkeit,  Entsiehung

sonehmen.  (cfr.  $.  40  y  Es  ist  jedoch  nicht  nöthig,  zu  diesem  Rehufe  eigene  Behlltnisse
einzurichten,  vielmehr  können  die  in  den  Arresten  oder  in  den  Wachen  befindlichen
Behälinisse  für  Arretirte  gleichzeitig  zur  Aufnahme  der  Inkulpaten  benutzt  werden,
wobei  jedoch  nach  Umständen  auch  diejenige  Erleichterung  stattfinden  mass,  welche
durch  dan  Begriff  einos  blosen  Untersuchungs-Arrestes  bestimmt  wird.  Von  den  inneren
und  äusseren  Erfordernissen  der  Mlilitärarreste  und  Haftbehältnisse  wird  weiter  unten
die  Rede  sein.  ıcfr.  $$.  33  et  segg.)

8.  27.  Divisionsquartiere  und  Festungen  erhalten  allgemeine,  für  sämmtliche  Truppeatheile
  der  Garnison  bestimmte  te  Arreste,  in  welchen  Lokale  für  die  3  Grade  des  Arrestes
  vorhanden  sind.  Garnisonen,  in  welchen  sich  Regiments-,  Batnillons-  oder  Abtlei-[|
  ä  der  Linientruppen  befinden,  können  ebeufails  mit  einem  „uf  alle  3  Arrestgrade
  eingerichteten  Lokela  versehen  werden,  wogegen  die  detachirt  stehenden  Kompagnien
  und  Eskadrons  in  der  Regel  nur  auf  Behältnisse  für  den  gelinden  und  mittlern

Arrest  Auspruch  haben,  indem  die  zum  strengen  Arrest  verurtheilten  Soldaten,  zur  Ertedang
  ihrer  Strafe,  bei  nicht  zu  grosser  Entfernung  des  Orts  von  dem  nächsten  Stabs-‚
  nach  letzterem  abgeführt  werden.  Es  kann  indessen,  nach  Massgabe  der
Ortsverhältnisse,  auch  in  solchen  kleinen  Garnisonen  die  Einrichtung  zur  Vollziehung
des  strengen  Arrestes  ausnahmsweise  getroffen,  jedoch  muss  in  jedem  besonderen  Fall
die  Entscheidung  des  Kriegsministeriums  dazu  eingeholt  werden

&amp;.  Während  eines  Kantonnements  oder  suf  dem  Marsche,  sowie  in  den  Lägern
und  Bivouaks,  wo  die  Einrichtüng  besonderer  Arreste  nicht  stutthaft  ist,  bedienen  sich
die  Troppentheile,  soweit  leichtere  Strafen  nicht  unter  Aufsicht  der  Wachen  abgebüsst

werden  können,  der  Arreste  der  stehenden  Garnisonen,  oder  der  in  den  nlichsten  Orten
hefindlichen  Cirilarreathehältninse.  (s.  Lagerung  der  Trappen  im  Fe  $.  48.)