246  Kasernen,  Arreste,  Lagerung  etc.

der  Latten  wird  bis  ’/s  Zoll  Breite  gebrochen,  die  untere,  auf  dem  Fussboden  liogende
Seitenäche  derselben  erhält  2'/,  Zoll  Breite.  Die  Entfernung  der  Latten  von  Mitte
Mitte  soll  genau  3  Zoll  betragen.  Um  den  Kehricht  zwischen  den  Latten  leichter  bern
auszuschaffen,  sind  dieselben  nach  der  Länge  des  Behliltnisses  zu  befestigen.  Was  die
Anzahl  der  zu  bescheffunden  Lattenarreste  betrifft,  so  wird  es  nach  der  Erfahrung  ausreichend
  sein,  wenn  auf  3)  bis  U0  Strädinge  1  solcher  Arrest,  auf  50  bis  120  deren  2,
auf  120  bis  180  deren  3  u.  s.  w.  gerechnet  werden.

8.  44.  Da  der  Würter  stets  bei  der  Hand  sein  muss,  um  die  Arrostaten,  wenn
es  nöthig  ist,  aus  ihren  Arresten  heraus  nnd  wieder  hinein  zu  führen,  so  muss  die
Wohnung  desselben  auch  ganz  nahe  an  den  Arrestbehältnissen  liegen,  damit  er  jederzeit
  schnell  von  der,  vor  den  Arrestbehältnissen  stehenden  Schildwache  abgerufen
werden  kann.

8.  46.  Eine  Arreststube  für  Offciere  bedarf  eines  Flächenraums  von  12%  bis  140

adratfuss.  Das  Fenster  iat  mit  Traillen  zu  versehen.  An  Utensilien  erhalten  die
Ofßiciere  in  jeder  Stube  1  Tisch,  I  Schemel  für  jeden  Oflicier,  t  Pritsche,  1  irdenen
Waschnapf,  |  steinernen  Wesserkrug,  1  Handtuch,  I  eisernen   Tellorleuchter,  1  eiserne
Lichtscheere.  Licht  muss  sich  der  Officier  für  sein  Geld  an

8.  47.  Die  Erwärmung  der  Arreste  im  Winter  ist  ein  er  die  Oekonomie  höchst
wichtiger  Gegenstand  und  es  muss  daher  die  zweckmässige  Einrichtang  der  Heisungsanlagen
  ganz  besonders  in  Betracht  gezogen  werden.  Da  es  sus  ökonomischen  Gründen
und  auch  der  zu  besorgenden  Missbrauchs  wegen  unzulässig  ist,  jedes  einzelne  Arrestbehältniss
  mit  einem  eigenen  Ofen  zu  versehen,  so  müssen  die  Oefen  eine  solche  Stellung
und  Einrichtung  erhalten,  dass  dadurch  mehrere  Gemächer  zugleich  erwärmt  und  die
Arrestaten  von  der  unmittelbaren  Berührung  derselben  ausgeschlossen  werden  können,
was  auf  verschiedene  Weise  zu  bewirken  ist.  —  Zur  innern  Erleuchtung  der  Arrestzellen
  darf  kein  Material  gewährt  werd

Kranke  Arrestaten,  welche  Mach  dem  ärztlichen  Gutachten  im  Arrest  solbat
nicht  gehörig  behandelt  werden  können,  müssen  nach  dem  Lazareth  geschafft  und  dort
auf  eine  angemessene  Weise  in  Gewahrsam  gehalten  werden.

Uebrigens  bleibt  die  betreffende  Behörde  dafür  verantwortlich,  dass  vorschriftsmässig
  den  Arrestaten  bei  ihrer  Aufnahme  Alles  abgenommen  werde,  wa«  sic  innerhalb
der  Arrests  nicht  bedürfen.  Es  gehören  dahin:  Geld,  Messer,  Scheeren  und  andere
Werkzeuge.  Verunzierungen  und  Beschädigungen  der  Wände,  Pritschen  etc.  werden
hart  bestraft,

$.  49.  An  Utensilien  wird  in  jedem  Arrestbehältnisse  auf  den  Gruud  der  Kriegsartikel
  und  der  Verordnung  vom  3.  August  1808  verabreicht  (an  Unterofficiere  und
Gemeine):

a)  in  jeder  Stube  für  gelinden  Arrest:  I  Pritsche,  I  Schomel  Ohne  Lebne,  1  steinerner

  Wasserkrug,  1  Waschnapf  und  1  Endunc  im
b)  in  jeder  Stube  für  mittleren  Arrest:  1  Prits  k  hö  ‚nern  Triokkanne,  und
im  Vorfur  1  hölzerne  Waschtubbe  und  1  Handin

c)  in  jeder  Stube  für  strengen  Arrest:  1  hölzerne  Trinkkanne,  im  Vorfur  1  hölserne

  Waschtnbbe  und  ij  Handtuch.

In  Ansehung  der  Pritschen  wird  bemerkt,  dass  solche  ungefähr  6  Fuss  Länge,
2'/2  bis  3  Fuss  Breite  orbalten  und  oberhalb,  mit  einem  schrägen  Kopfbrett  versehen
werden.

Für  die  Ui  tbehältni  werden  die  Utensilien,  wie  für  die  Strafsektionen,
  verabegt;  nur  dass  statt  der  Bettstellen  in  der  Regel  Pritschen  gewährt,

auch  Decken-  und  Kopfpolsterüberzüge  nicht  gegeben  werden.  Für  jeden  Sträfing  wird
verabfoigt:  ı  einschläfrige  Bettstelle,  1  Leibmatratze,  1  Kopfpolster,  2  Kopfpolster-Ucber-2
  Laken,  2  weisse  wollene  Decken,  2  Ueberzüge  dasu,  1  Schemel  ohne  Lehne,
9  Handtücher;  für  jede  Stube:  I  Brotbrott,  auf  jeden  Maun  2  Fans  lang,  1  Fuss  breit;
l  Riechel  darunter,  auf  jeden  Mann  ?  Fuss  lang  und  mit  3  bölzernen  Nägeln;  I  ge
wöhnlicher  Tisch;  1  hölzerne  Trinkkanne,  I  resp.  ?  hölzerne  Waschtubben.  —  Iuwiefern
für  die  ja  Untersuchung  befindlichen  Militärs  statt  der  Pritschen  ein  kusernenmässiges
Lagergeräth  gewährt  werden  darf,  ist  in  jedem  einzeluen  Falle  durch  den  Untersuchungsrichter
  näher  su  bestimmen.

$.  50.  Die  vorstehenden  Vorschriften  umfassen  dasjenige,  worauf  es  boi  der  Einrichtung
  der  Militärarreste  hauptsächlich  ankommt,  und  welohen  Anforderungen  dieselben
  im  Allgemeinen  entsprechen  müssen.  Verbesserungen  schon  vorhandener  Arrests
dürfen  nur  in  dem  Masse  stattfinden,  als  es  einerseits  der  Zustand  der  Fond«  überhaupt
gestattet,  andererseits  aber  die  Nothwendigkeit  durch  Kussere  Verhältnisse  wirklich  begründet
  wird.