250  Kasernen,  Arreste,  Lagerung  etc.

Brunnen,  deren  Zahl  sich  hiernach  und  nach  der  Ergiebigkeit  dersolben  bestimmt,  sicher
gestellt  werden.

8.23.  Die  Anlage  der  Kochheerde  erfolgt,  wenn  die  Lokalität  nicht  eine  Abweichung
  uothwendig  macht,  auf  den  dazu  bestimmten  Plätzen,  hinter  der  Zeltreihe;
Bataillons-Kochheerde  sind  nuch  den  bisherigen  Erfahrungen  die  zweckmässigsten;
weniger  empfehlenswerth  die  Kompagnie-Kochheerde.

8.  30.  Das  Kochholsz  wird  nach  dem  Bedarf  verabreicht.  Jedoch  ist  '/z  Klafter
weiches  Holz  täglich  für  jedes  Bataillon  und  für  jedes  Kavallerie-  „Kegimens  (für  je
1  Bataillons-  oder  4  Kompagnie-Kochheerde)  das  Maximum,  was  gewährt  werden  darf.

$.  31.  Die  Offcier-Korps  haben  während  der  Lagerung  für  ihre  Beköstigung  selbst
zu  sorgen  und  os  werden  ihnen  als  Speiselokale  nur  die  früher  bezeichneten  Zelte
verabfolgt.  Die  innere  Ausstattung  dieser  Zelte  mit  Utensilien,  sowie  die  Beschaffung
aller  ge  hierbor  gehörigen  Bedürfnisse  bleibt  Sache  der  Officier-Korps.

Wenn  gleich  dem  Soldaten  im  Lager  die  Naturalverpfegung  verabreicht
wird,  so  bleibt  doch  noch  für  so  manche  andere  kleine  Bedürfnisse,  besonders  wenn  die
Lagerung  auf  längere  Zeit  berochnet  ist,  zu  sorgen,  welche  die  Zulassung  vom
Restsursteuren,  Marketendern,  Krämern  etc.  nothwendig  machen.  Die  Konkurrenz
  unter  denselben  ist  daher  Seitens  der  Militärbefehlshaber  zur  Erzielung  der
billigsten  Preise  möglichst  zu  erleichtern.  Zur  Aufstellung  ihrer  Baracken  oder  Zelte
sind  ihnen  an  den  der  jedesmaligen  Oertlichkeit  angemessenen  Plätzen  die  erforderlichen
Räume  anzuweisen.  Diese  Leute  sind  den  lagerpolizeilichen  Anordnungen  zu  unterwerfen
  und  hinsichtlich  dor  Qualität  und  Quantität  der  von  ihnen  feilgebutenen  Waaren
streng  zu  kontroliren

8.  33.  Die  Anweisung  von  Badeplätzen  für  die  lagernden  Truppen  wird  durch
die  Lokalität  bedingt.  Wo  aus  demselben  See  oder  Fluss,  in  welchem  die  Badoplätze
abgesteckt  worden  sollen,  auch  das  Wasser  zum  Kochen  etc.  geschöpft  werden  muss,
werden  jene  unterhalb  der  hierzu  bestimmten  Orte  bezeichnet;  auch  sind  in  denjenigen
Füllen,  wo  das  Baden  wegen  der  Tiefe  des  Wassers  nicht  ohne  Gefahr  ist,  die  Grenzlinien
  durch  in  den  Grund  eingetriebene  und  tiber  den  Wasserspiegel  hervorragende
Pfüähle  su  markiren,  über  welche  binauszugehen  nur  den  Schwimmern  gestattet  wird.

$.  WM.  DieLatrinen  werden  mindestens  100  Schritt  hinter  den  Brunnen  angelegt.
Ibr  Abstand  vom  Zeltlager  bleibt  indess  immer  von  der  Oertlichkeit  des  platses
abhängig,  welche  hierbei  vorzugsweise  in  Berücksichtigung  genommen  werden  muss,
um  die  üblen  Dünste  vom  Lager  entfernt  zu  halten.  Es  wird  hier  bemerkt,  dass  der
Bewährung  eine  Höhe  von  ?  Fuss  zu  geben  ist  und  die  Bekleidung  derselben  entweder
durch  das  Einflechten  von  Strauchwerk.  oder  Umhangen  mit  Leinwand  erfolgen  muss.
Der  Unrath  muss  täglich  mit  einer  dünnen  Schicht  Erde  und  der  Asche  aus  den  Kochheerden
  etc.  beschüttet  werden.  Namentlich  verhindert  die  Asche  die  Verbreitung  des
üblen  Geruchs.  Es  muss  mit  Strenge  darauf  gehalten  werden,  dass  der  Boldat  nur  in
den  Latrinen  seine  Nothdurft  verrichte.

Titel  JEE.  Ueber  das  Aufschlagen  und  die  Administration
des  Zeiltiagers.

&amp;.  44.  Jeder  Truppentbeil  ist  verbunden,  die  ihm  zur  Benutzung  überwiesenen
Kochheerde,  Brunnen,  Tränkanstalten  und  Latrinen  etc.  unter  Aufsicht  zu  nehmen  und
möglichst  zu  konserviron.  Auch  ist  cs  die  Pflicht  jedes  Militär-Vorgesetzten‘,  für  die
möglichste  Schonung  und  Erhaltung  der  Lagerefiekten  Sorge  zu  tragen.  Dahin
gehört  auch,  dass  die  Zeltleinen  jeden  Abend  etwas  nachgelassen  werden,  weil  des
Nachts  durch  den  Thau  die  Leinwand  feucht  und  dadurch  zu  straf  gespannt  wird.
Dasselbe  muss  auch  bei  eintretendem  Begenwetter  geschehen.  Nach  dem  Abtrocknen
der  Leinwand  müssen  die  Zeltleinen  wieder  angezogen  werden.

$.  45.  Der  Ersatz  der  durch  den  Gebrauch  während  der  Lagerzeit  unbrauchbar
gewordenen  Utensilien  ist  aus  den  Reserve-Vorräthen  nur  dann  zu  gewähren,  wenn  die

nm  Gegenstände  zurückgeliefert  werden.  Wo  durch  vorschriftswidrige  Behandlung

  oder  "Muthwillen  Utensilien  unbrauchbar  gemacht  worden  sind,  fällt  die  Schadenvorgemung
  dem  betreffenden  Truppentheil  zur  Last.

Eine  vorzügliche  Rücksicht  erfordert  der  Umgang  mit  Feuer  und  Licht  im

Pros  oder  in  der  Nähe  desselben.  In  den  Zelten  dürfen,  nach  Massgabe  der  für  jede

Lagerung  besonders  zu  treffenden  disciplinarischen  Anordnungen,  nur  diejenigen  Offciere

  und  Unteroffciere  sich  des  Lichtes  unter  Verantwortlichkeit  bedisnen,  denen  dies,

namentlich  wenn  sie  nothwendig  schriftliche  Arbeiten  zu  vorrichten  haben,  ausdrücklich

Keanen  worden  ist,  Das  Tabackrauchen  im  Lager  aus  unbedeckten  Pfeifen  und  das

nrauchen  int  nicht  zu  gestatten.  Ebenso  wenig  darf  in  der  Regel  nach  dem

Zepfanstreich  in  den  Kochheerden  noch  Feuer  unterhalten  werden.  Für  den  möglichen