272,  Millitlr-Aerzte  im  Allgemeinen.

Meiner  Armee  gen  Besfimman,  n  wegen  des  Begrüssens  der  darin  speciell  benannten:
Beamten  mit  erh  wendung  kommen,  dass  die  Deckoffciere,  Unteroffciere,
  Matrosen  ud  ifsjungen  der  Matrosen-,  Werft-  und  Schiffsjungen-Dirision'
beim  Begeguen  dieser  Beamten  oder  wenn  sie  sonst  mit  ihnen  zusammenkommen,  die
Kopfbedeckung  abzunehmen,  die  Mannschaften  des  Scebataillons  dagegen  die  Hand
an  die  Kopfbedeckung  zu  legen  haben.  i

xiE  Die  Persenal-  und  Quallflkatd  berichte!

Diese  Berichte,  welche  an  die  Stelle  der  früher  üblichen  Conduitenlisten,
  welche,  wenigstens  als  geheime,  auch  in  der  Civilverwaltung  abgeschafft
  wurden,  getreten  sind,  haben  den  Zweck,  den  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens,
  zur  Vermeidung  von  Fehigriffen  bei  seinen  Vorschlägen
zu  Beförderungen  oder  bei  anderweiten  Berücksichtigungen,  von  dem  gesammten
  ärztlichen  Personale  und  dessen  Verhältnissen  in  möglichst  genauer
Kenntniss  zu  erhalten,  und  sind,  nachdem  mehrfache  Abänderungen  an
denselben  getroffen  sind,  nach  folgendem  Schema  mit  grösster  Genauigkeit
und  Sorgfalt  anzufertigen:

Personal-  und  Qualifikationsbericht  über  den  .....  Arzt  N.N.

..  Bataillons  (Regiments)  pro  18...

1)  Charge,  2)  Vor-  und  Zuname  (bei  mehreren  Vornamen  sind  sie  sämmtlich
  anzuführen),  3)  Geburtsort  und  Provinz,  4)  Tag  und  Jahr  der  Geburt,
5)  Religion,  6)  Familie:  a.  Frau,  b.  Kinder,  7)  Dienstzeit:  a.  bei  welchem
Truppentheile?  b.  seit  wann  und  wie  lange?  8)  Vereidet,  9)  Auf  welcher
Universität  oder  Lehranstalt  er  in  der  Medicin  und  Chirurgie  Unterricht
genossen,  10)  In  doctorem  promovirt,  wann  und  wo?  11)  Bestandene  landesgesetzliche
  Prüfungen  als  praktischer  Arzt,  Wundarzt  I.  Klasse,  Wundarzt
U.  Klasse,  Geburtshelfer,  Physiker,  gerichtlicher  Wundarzt,  12)  Datum
und  Censur  der  erhaltenen  Approbation,  13)  Datum  und  Censur  des  erhaltenen
  Fähigkeits-Zeugnisses  (d.  h.  der  Physikats-Approbation),  14)  Datum
der  Ernennung  zum  Assistenz-Arzte,  15)  Besitzt  Orden  und  andere  Auszeichnungen,
  welche?,  16)  Felddienstfähigkeit  und  Gesundheitszustand
überhaupt,  17)  Motivirtes  Urtheil  über  die  wissenschaftliche  und  über  die
sonstige  (hervorstechende  oder  wenigstens  genügende)  Qualifikation  zu
höheren  militärärztlichen  Stellen,  18)  Bestrafungen,  19)  Oekonomische
Verhältnisse,  20)  Ist  im  Laufe  des  Jahres  entlassen  oder  versetzt  worden,
21)  Urtheil  des  betreffenden  Herrn  Generalarztes.

Die  Berichte  sind  über  jeden  Arzt  getrennt,  und  nicht  truppentheilsweise
  einzureichen,  da  die  Akten  des  Medicinalstabes  diese  Einrichtung
erfordern,  und  werden  für  die  regimentirten  Aerzte  (excl.  der  Artillerie)
Seitens  der  betreffenden  Ober-Militärärzte,  für  die  Aerzte  der  Artillerie,
sofern  sie  in  Garnisonen  stehen,  in  welchen  Garnisonärzte  oder  andere,
mit  den  obermilitärärztlichen  Functionen  bei  der  Artillerie  betraute  Obermilitärärzte
  sich  befinden,  Seitens  dieser  Ober-Militärärzte,  für  die  Aerzte
der  Artillerie  aber,  welche  sich  in  Garnisonen,  in  welchen  Öber-Militär-Aerzte
  nicht  vorhanden  sind,  oder  in  Kantonnirungs-Quartieren  befinden,
Seitens  der  Corps-Generalärzte,  welche  auch  die  Personalberichte  über

1)  Cirkulare  an  die  sämmil.  Militärärate  v.  1.  December  1818,  30.  Juli  1819  a  5,5.  Fe
bruar  18290  ad  6,  8.  Mürz  1823  a  241.  Mai  1834  ad  5,  7.  Mai  1896  a  18.  April
1840  ad  3,  %.  März.  1843  nd  4,  .  ur  1844  ad  8,  3.  A  il  1845  ad  6,  “  April  1346
ad  2.  24.  Decemlier  1849;  Cirkulare  an  d.  Generalärzte  v.  D.  März  1824,  7.  Mai  10.  2  24,  Jaune
  1850.  3.  März  1856,  15.  December  1858,  233.  Juli  1860.  "N.  Sep  er  1800,

er  18605  Erlasse  d.  Cheis  d.  Mılit.-Medic.-Wesens  v.  13.  April  Februar  186
nen  18614  Kriegsnin.  Erl.  v.  26.  März  1845,  3.  März  1955;  ie  Kab.-Ord.  vom
%.  Februar  1824,  31.  Iuli  1818