278  Militär-Aerzte  im  Allgemeinen.

Art  und  Grade  der  etwaigen  Verfürbungen  einzelner  Thoile  derselben  durch  die  Verwesung,
  sowie  die  Art  und  Beschaffenheit  der  Todtenflecke,  welche  durch  Einschnitte
als  solche  festzustellen  sind,  um  jede  Verwechselung  derselben  mit  Blutunter
unmöglich  zu  machen.  —  Betreffend  die  Besichtigung  .der  „einzelnen  Theile“  ist  Foldes
  zu  beachten:  Bei  unbekannten  Leichen  die  Ferbe  der  Haare  und  Augen,  deren
childerung  es  bei  Leichen  bekannter  Personen  in  der  Regol  nicht  bedarf;  otwalge
Vorhandensein  von  fremden  Gegenständen  in  den  natürlichen  Oeffnungen  des  Körpers,
die  Zahnreihen  und  die  Beschaffenheit  und  Lage  der  Zunge.  —  Demnü  ind  zu
untersuchen:  der  Hals,  dann  die  Brust,  der  Unterleib,  die  Rückenflliche,  der  After,  die
-Genitalien  und  endlich  die  Extremitäten.  Findet  sich  an  irgend  einem  Theile  eine
„Verletzung“,  so  ist  ihre  allgemeine  Gestalt,  ihre  Lage  und  Richtung  mit  Beziehung
auf  feste  Punkte  des  Körpers;  ferner  ihre  Breite  und  Länge  nach  rheinländischen  Zollem
anzugeben;  das  „Sondiren‘  von  Kontinuitätstrennungen  bei  der  dusseren  Besichtigung
ist  in  der  Regel  überflüssig,  da  sich  die  Tiefe  derselben  bei  der  inneren  Besichüigung
des  Körpers  und  der  verletzten  Stelle  ergiebt.

Helten  die  Obducenten  die  vorsichtige  Einfilhrung  der  Sonde  in  die  Wunde  für
erforderlich,  so  haben  sie  die  Gründe  für  ihr  Verfahren  im  Protokoll  (8.19)  anzugeben.
Bei  vorgefundenen  „Wunden“  ist  ferner  die  Beschaffenheit  ihrer  Ränder  und  Umgebungen
  zu  berücksichtigen  und  nach  erfolgter  Untersuchung  und  Schilderung  der  ursprünglichen
  Wunde  dieselbe  zu  erweitern,  um  die  innere  Beschaffenheit  ihrer  Ränder
und  des  Unterhautzellgewebes  zu  prüfen.  —  Bei  Verletzungen  und  Beschädigungen
der  Leiche,  die  ganz  augenscheinlich  einen  nicht  mit  dem  Tode  in  Zwammenbeng
stehenden  Ursprung  haben,  z.  B.  bei  Merkmalen  von  Rettungsversuchen,  Ze
von  Thieren  u.  dgl.  genügt  eine  summarische  Schilderung  dieser  Befunde.  Ebenso  ist
es  gestattet,  bei  Blutunterlaufungen,  abgeschilferten  Hautstellen  u.  dgl.,  die  gleichfalls
augenscheinlich  nicht  mit  dem  Tode  in  Zusammenhang  stehen,  dieselben  ihrer  allgemeinen
  Gestalt  nach  mit  bekannten  Körpern  zu  vergleichen,  z.  B.  einem  Geldstück,
einer  Frucht  u.  dgl.

8.  11.  Bei  der  inneren  Besichtigung  sind  die  drei  Haupthöhlen  des  Körpers:
Kopf-,  Brust-  und  Bauchhöhle  zu  eröffnen.  In  allen  Fällen,  in  welchen  von  der  Erößnung
  der  Wirbelsäule  irgend  erhobliche  Befunde  erwartet  werden  können,  ist  diesalbe
nicht  zu  unterlassen.  In  jeder  der  genannten  Höhlen  sind  zuerst  die  Lage  der  in  ihr
befindlichen  Organe,  sodann  etwa  vorhandene  Ergiessungen  von  Flüssigkeiten,  deren
Menge  nach  dem  Gewicht  zu  bestimmen,  und  endlich  jedes  einzelne  Organ  Husserlich
und  innerlich  zu  betrachten.  Lässt  sich  im  Voreus  vermuthen,  in  welcher  Höhle  sich
die  „Ursache  des  Todes“  finden  werde,  so  ist  mit  dieser  Höhle  der  Anfang  zn  hen,
sonst  aber  mit  dem  Kopfes  zu  beginnen,  worauf  dann  Brust  und  Unterleib  zu  eröffnen
sind.  (Wegen  der  Neugeborenen  s.  $.  16.)  —  $.  12.  Die  Eröffaung  der  Kopfhöhle  geschiebt,
  wenn  nicht  etwa  Verletzungen,  die  so  viel  als  möglich  mit  dem  Messer  umgangen
  werden  müssen,  ein  anderes  Verfahren  gebieten,  am  besten  mittelst  einss  von
einem  Ohr  zum  andern  mitten  über  den  Scheitel  hin  geführten  Schnittes,  worauf  sodann
  die  weichen  Kopfbedeckungen  nach  vorn  und  hinten  herabgezogen  und  untersucht
werden.  Nachdem  alsdann  die  Öberfläche  der  knöchernen  Schädeldecke  geprüft  worden,
wird  letztere  durch  einen  Bügen-Kreisschuitt  abgenommen  und  deren  innere  Fläche,
sowie  die  Beschaffenheit  der  Schädelknochen  untersucht.  Hierauf  werden  die  blutführenden
  Gehirnhänte  und  die  Spinnwebenbaut  untersucht,  sodann  durch  schichtweises
Abtragen'!)  die  Halbkugeln,  zur  Prüfung  der  Konsistenz  und  des  Blutreichthnms  des
grossen  Gehirns,  etwaiger  Ergüsse,  eingedrungener  fremder  Körper  u.  s.  w.,  ferner  die
Beschaffenheit  der  Ventrikel  und  resp.  Adergeflechte,  das  Verhalten  des  Gehirnknotens
und  des  verlängerten  Markes,  die  durch  mebrfache  Einschnitte  zu  prüfende  Beschaffenheit
  des  kleinen  Gehirns,  worauf  endlich  die  Untersuchung  der  Schädelgrunddäche  und
der  Biutleiter  folgt.  —  $.  13.  Zur  Eröffnung  des  „Halses,  der  Brust-  und  Bauchhöble"
genügt  in  der  Regel  ein  durch  die  allgemeinen  Bedeckungen  vom  Kinn  bis  zur  Bchaambeinfuge
  an  der  linken  Seite  des  Nabels  fortgeführter  Schnitt.  Es  folgt  dann  zunächst
die  Untersuchung  des  Halses,  an  welchem  namentlich  der  Kehlkopf  nebst  Luftröhre,
der  Schlund  und  die  Speiseröhre,  die  grossen  Blutgefässe  und  Nervenstämme  und  die
Halswirbel  zu  berücksichtigen  sind.  Um  such  den  etwaigen  Inhalt  der  „Verzweigungen
der  Luftröhre‘“  zu  prüfen,  ist  nach  Eröffnung  der  letzteren  und  der  Brusthühle  ein
vorsichtiger  Druck  auf  die  L  n  auszuüben  und  zu  beobachten,  ob  und  welche  Flüssigkeiten
  u,  -.  w.  dabei  in  die  Lufröhre  hinaufsteigen.  In  Füllen,  in  denen  eine  genauere
  Untersuchung  des  Kehlkopfes  erheblich  erscheint,  ist  derselbe  herauszunehmen

.  "5  Die  Theile  werden  so  viel  als  möglich  in  ihrer  Lage  gelassen,  —  so  wie  dies  auch
bei  der  Untersuchung  des  Herzens  geschehen  sull