Militär-Ersatz-Instruktion.  307

glieder  sind  der  Direktor  und  ein  oder  zwei  Lehrer  eines  Gymnasiums
oder  einer  höheren  Bürgerschule.  3)  Der  Kommission  ist  Seitens  des
betreffenden  General-Kommandos  ein  Militär-Oberarzt  beizuordnen,  welcher
  die  körperliche  Brauchbarkeit  der  Freiwilligen  untersucht  und  über
den  Befund  Atteste  auszustellen  hat.  Inu  Ermangelung  eines  Militär-Oberarztes
  hat  der  Regierungs-Medicinalrath  oder  der  Kreisphysikus  diese
Geschäfte  wahrzunehmen.  4)  Die  Ernennung  der  Mitglieder  erfolgt  von
dem  General-Kommando  resp.  von  dem  Ober-Präsidium  der  Provinz.
5)  Die  Mitglieder  der  Kommission  stehen  in  cinem  kollegialischen  Verhältniss
  und  sind  gleich  stimmberechtigt,  die  ausserordentlichen  Mitglieder
indess  nur  dann,  wenn  sie  im  Prüfungstermin  anwesend  sind.  Gelangt
die  Kommission  nicht  zu  einem  Majoritätsbeschluss,  so  wird  die  Sache
mittelst  Berichts  den  obern  Provinzial-Behörden  zur  Entscheidung  vorgelegt.
6)  Von  den  ausserordentlichen  Mitgliedern  der  Kommission  sind  nur
diejenigen  zum  Prüfungstermine  einzuladen,  welche  zur  Beurtheilung  der
vorliegenden  Fälle  nöthig  sind;  ihre  Einladung  ist  von  dem  Militär  -Departementsrath
  der  Regierung  im  Namen  der  Kommission  zu  veranlassen.

Der  Militär-Departements-Rath  der  Regierung  eröffnet  die  eingehenden

orrespondenzen  und  macht  dem  ersten  militärischen  Mitgliede  der  Kommission
  oder  dessen  Stellvertreter  im  Orte  selbst  brevi  manu  Mittheilung.
8)  Kommt  es  bei  den  zu  erledigenden  Geschäften  nicht  auf  einen  Beschluss
der  gesammten  Kommissions-Mitglieder  an,  so  veranlasst  der  Militär-Departementsratli
  der  Regierung,  wenn  er  mit  dem  ersten  Militärmitgliede
einverstanden  ist,  das  Nöthige.  9)  Die  Verfügungen  und  Ausfertigungen
werden  von  einem  Militär-  und  einem  ordentlichen  Civil-Mitgliede  der
Kommission  unterschrieben.  10)  Zur  Besorgung  des  Schreibewerks  ist
der  Kommission  ein  Subaltern-Beamter  der  Regierung  beizugeben.
11)  Die  Prüfungen  und  alle  Ausfertigungen  erfolgen  kostenfrei.

Vierter  Abachnitt.

Ermitelung  des  Ersatz-Bedarfs  der  Truppen  und  der  Marine,  sowie
Vertheilung  desselben  Behufs  der  Aushebung  auf  die  Ergänzungsbezirke.
$$.  27.  28.

Fünfter  Abschnitt.

Anlegung,  Führung  und  Berichtigung  der  Geburtslisten,  der  Stammrollen
der  alphabetischen  und  Restantenlisten,  sowie  Verpflichtung  der  Militär.
pflichtigen,  sich  zur  Aufnahme  in  die  Stammrollen  zu  melden.

Listenführung  im  Allgemeinen  $.  29;  Geburtslisten  $.  30;
Supplemente  zu  den  Geburtslisten  $.  31,  Stammrollen  im
Allgemeinen  $.  32;  Eintragung  der  Namen  der  Militärpflichtigen
  in  die  Stammrollen  $.  33.

Anmeldung  der  Militärpflichtigen  zur  Einschreibung  in
die  Stammrolle.  $.  34.  1)  Alle  Militärpflichtige  ($.  2,  1)  haben  sich
innerhalb  der  Zeit  vom  15.  Januar  bis  zum  1.  Februar  Behufs  Eintragung
ihrer  Namen  in  die  Stammrolle  bei  der  mit  Führung  derselben  beauftragten
Behörde  des  Orts,  in  welchem  sie  nach  $.  2f  gestellungspflichtig  sind,
unter  Vorzeigung  ihres  Geburtsscheins  zu  melden.  —  Diese  Geburtsscheine
sind  kostenfrei  zu  ertheilen.  Soweit  die  Vorzeigung  besonderer  Geburtsscheine
  bei  denjenigen  Militärpflichtigen,  welche  sich  in  ihrem  Geburtsort
stellen,  in  einzelnen  Distrikten  nicht  erforderlich  sein  sollte,  können  dieselben
  von  dieser  Verpflichtung  durch  den  Givil-Vorsitzenden  der  Kreis-