Militär-Ersatz-Instruktion.  309

und  alphabetischen  Listen  am  Schluss  des  Ersatzgeschäfts
eines  Kalenderjahres  $.  40.  Nachforschung  nach  dem  Auf
enthalt  der  zur  Stammrolle  nicht  angemeldeten  resp.  zur
Musterung  und  Aushebung  nicht  gestelltenMilitärpflichtigen
&amp;41.  Einleitung  der  gerichtlichen  Untersuchung  wider  die
unermittelt  gebliebenen  Militärpflichtigen  $.  4

Bechster  Abschnitt,
Das  Kreis-  Ersatz-  Geschäft.

Aufstellung  der  jährlichen  Geschäfts-  und  Reisepläne
für  die  Kreis-Ersatz-Kommission.  $.  43.

1)  Ueber  den  ı  Zeitpunkt  und  die  Dauer  des  Kreis-Ersatz-Geschäfts
hat  der  Landwehr-Bat  deur  für  sämmtliche  Kreise,  in  denen
er  fungirt,  einen  Geschäftsplan  rechtzeitig  aufzustellen,  und  sich  demnächst
über  denselben  mit  den  Civil-Vorsitzenden  der  betreffenden  Kreis-Ersatz-Kommissionen
  zu  einigen.  2)  Bei  Aufstellung  dieses  Geschäftsplanes  ist
zu  beachten,  dass  die  Reisetour  für  die  in  mehreren  Kreisen  fungirenden
Militär-  Mitglieder  mıt  Rücksicht  auf  die  geographische  Lage  der  Kreise
so  gewählt  wird,  dass  die  Reisekosten  möglichst  beschränkt  werden.  Auch
müssen,  wenn  in  dem  betreffenden  Jahre  keine  anderweitigen  Vorschriften
böheren  Orts  gegeben  werden,  die  Kreis-Ersatz-Geschäfte  in  sämmtlichen
Kreisen  bis  spätestens  15.  Juni  beendigt  sein.  3)  Den  vorläufig  festgestellten
  Geschäftsplan  für  den  gesammten  Bataillons-Bezirk  legt  der
Landwehr-Bataillons-Kommandeur  der  Departements  -  Ersatz-  Kommission
zur  Bestätigung  vor  und  macht,  sobald  die  letztere  erfolgt  ist,  den  Civil-Vorsitzenden
  der  betreffenden  Kreis-Ersatz-Kommissionen  hierüber  Mittheilung.
  4)  Die  Brigade-Kommandos  veranlassen  ihrerseits  die  Kommandirung
  der  nach  $.  24,  1  erforderlichen  Officiere  und  durch  Vermittelung
des  Korps-Generalarztes  die  der  Aerzte,  welche  alljährlich  gewechselt
  werden  müssen.  (Reskripte  der  Minister.  des  Innern  und  des
Krieges  vom  30.  Juni  1842  und  27.  December  1854,  Kriegsmin.  Erlass
vom  11.  Juni  1822,  30.  April  1853,  15.  Januar  1855.  Die  Beorderung
der  Aerzte  geschieht  wechselnd  durch  das  ganze  Armeekorps  und  sind
auch  geeignete  Assistenzärzte  für  das  Ersatzgeschäft  zu  verwenden.)  —
5)  Der  Civil-Vorsitzende  der  Kreis-Ersatz-Kommission  versieht  die  $.  24,  1
bezeichneten  Civilmitglieder  und  sämmtliche  Bürgermeister,  Amtmänner
und  Ortsvorsteher  (Gemeinde-Vorsteher,  Schulzen)  mit  der  zur  Theilnahme
an  den  Sitzungen  der  Kommission  erforderlichen  Anweisung.

Beorderung  und  Gestellung  der  Militärpflichtigen  vor
die  Kreis-Ersatz-Kommission.  $.

1)  Der  Civil-Vorsitzende  der  Kreis-Ersatz-  Kommission  beauftragt  die
Behörden,  welche  die  Stammrollen  zu  führen  haben,  unter  Rückgabe  derselben,
  die  Vorladung  der  Militärpflichtigen  zum  Musterungstermine  zu
veranlassen  und  für  deren  rechtzeitige  Gestellung  vor  die  Kreis-Ersatz-Kommission
  zu  sorgen.  Ausserdem  macht  er  in  seinem  Kreise  den  Geschäftsplan
  für  die  Kommissionen  zu  wiederholten  Malen  bekannt  und
beordert  dabei  zugleich  alle  zur  Gestellung  verpflichteten  Militärpflichtigen
zum  Erscheinen  im  Musterungstermin.  2)  In  Folge  dieser  Beorderung
müssen  sich  alle  in  den  alphabetischen  und  Restantenlisten  verzeichneten
Militärpflichtigen  incl.  der  disponibel  gebliebenen  an  den  bestimmten  Ort
zur  Musterung  und  zwar  so  lange  alljährlich  stellen,  bis  sie  entweder
einem  Truppentheil  zur  Ableistung  der  gesetzlichen  Dienstpflicht  überwiesen