Militär-Ersatz-Instruktion.  311

der  Kreis-Ersatz-Kommissionen  vorzunehmen,  so  muss  dies  geschehen,
wobei  die  Führung  der  besondern  Arztlisten  nicht  ausgesetzt  werden  darf.
Letztere  sind  aufzubewahren.  5)  Der  Militär-Vorsitzende  der  Kommission
theilt  den  Ausspruch  des  Arztes  über  die  betreffenden  Leute,  sowie  deren
Zollmass  zur  Eintragung  in  die  alphabetische  Liste  dem  Civil-Vorsitzenden
mit  und  äussert  sich  gegen  Letzteren,  ob  er  dem  Urtheil  des  Arztes  beitritt
  und  in  welchem  Grade  ($.  48,  6)  er  den  betreffenden  Mann  unter
Berücksichtigung  seiner  etwanigen  besondern  Eigenschaften  als  Professionist
ete.  zum  Militärdienst  für  brauchbar  hält  oder  nicht.  —  Die  ausserdem
in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  werden  von  dem  Civil-Vorsitzenden
der  Kommission  zum  Vortrag  gebracht  und  der  Beschluss  der  Kommission
in  der  Regel  von  den  beiden  Vorsitzenden,  jedenfalls  aber  von  Einem
derselben  eigenhändig  in  die  betreffende  von  ihnen  zu  führende  alphabetische
  Aushebungsliste  eingetragen.  —  6)  Der  Beschluss  der  Kreis-Ersatz-Kommission
  über  einen  Militärpflichtigen  wird  bedingt  durch  die  körperliche,
  geistige  und  moralische  Qualifikation,  durch  die  häuslichen  und
gewerblichen  Verhältnisse,  durch  das  Alter  der  Militärpflichtigen  und  durch
die  Bedeutung,  welche  die  eventuell  von  ihm  in  früheren  Jahren  gezogene

ummer  erhalten  hat.  —  Durch  den  Beschluss  der  Kommission  wird
bestimmt,  ob  der  Militärpflichtige  zurückzustellen  und  zur  Musterung  auf
das  nächste  Jahr  zu  verweisen,  bb  er  der  Departements-Ersatz-Kommission
  als  einstellungsfähig,  oder  als  unbrauchbar,  oder  als  Reklamat  etc.
zur  weiteren  Entscheidung  vorzustellen  ist;  ob  er  als  moralisch  unwürdig
zum  Militärdienst  oder  als  augenscheinlich  ganz  unbrauchbar  zu  streichen
ist  ete.  7)  Sämmtliche  Militärpflichtige  eines  Loosungsbezirks  sind  in
allen  den  im  Vorstehenden  angedeuteten  Beziehungen  unter  Beachtung
der  nachfolgenden  spetiellen  Vorschriften  zu  mustern.  Demnächst  ist  die
Loosung  vorzunehmen,  welche  den  Schluss  der  Geschäfte  der  versammelten
Kreis-Ersatz-Kommission  macht.

Benennung  der  verschiedenen  Truppen-  und  Waffengattungen,
  für  welche  Militärpflichtige  auszuwählen  sind.

.  46.  Die  verschiedenen  Truppen-  und  Waffengattungen,  für  welche
Militärpflichtige  ausgewählt  werden,  sind:  a)  die  Garden,  b)  die  Kürassiere,
c)  die  Ulanen,  Husaren  und  Dragoner,  d)  die  Artillerie  (Feld-,  Fuss-,
Festungs-,  reitende  und  Handwerks-Artillerie),  e)  die  Pioniere,  f)  die  Infanterie,
  g)  die  Jäger  und  Schützen  (letztere  nur  beim  Gardekorps),  h)  die
Seemannschaften  (das  See-Bataillon,  die  See-Artillerie,  die  Matrosen-  und
die  Werft-Division),  i)  die  Trainsoldaten,  k)  die  Militär-Krankenwärter.

Bezeichnung  der  körperlichen  Eigenschaften  und  des
Körpermasses,  welches  ein  Militärpflichtiger  haben  muss,
um  als  dienstbrauchbar  betrachtet  werden  zu  können.  $.  47.

1)  Die  körperlichen  Eigenschaften,  welche  ein  Militärpflichtiger  haben
muss,  um  im  Allgemeinen  oder  im  Besondern  für  die  eine  oder  andere
Waffe  als  dienstbrauchbar  betrachtet  werden  zu  können,  sind  in  der  Instruktion
  für  Militärärzte  angegeben.  (Siehe  diese  Instruktion  ad  B.)  Die
Kreis-Ersatz-Kommissionen,  vorzugsweise  die  Militär-Mitglieder  derselben,
haben  letztere  Instruktion  stets  im  Auge  zu  behalten,  und  dieselbe  ihrerseits
  gleichfalls  zu  beachten.  2)  In  Bezug  auf  das  Körpermass  der
Militärpfichtigen  gelten  die  nachfolgenden  Bestimmungen:

A.  Für  dieGarden  ist  in  der  Regel  das  kleinste  Mass  5  Fuss  5  Zoll,

doch  &amp;  so,  dsss  nur  der  vierte  Theil  des  Ersatzbedarfs  von  diesem  Mass
sein  darf,  noch  ein  vierter  Theil  wenigstens  von  6  Zoll  und  darüber,  und