912  Militär-Aerste  im  Allgemeinen.

die  Hälfte  wenigstens  von  7  Zoll  und  darüber  sein  muss.  Die  für  Trupdieses

  Korps  ausgewählten  5-  und  6zölligen  Leute  müssen  von  gutem
Aeussern  sein.  Sind  die  für  die  Garde  auszuhebenden  Rekruten  innerhalb
  der  Abschlussnummer  (cfr.  $.  97)  nicht  zu  erlangen,  müssen  dieselben
  vielmehr  hinter  der  Abschlussnummer  ausgewählt  werden,  so
können  ausnahmsweise  Leute  von  5  Fuss  4  Zoll  für  das  Garde-Korps  gestellt
  werden,  sofern  sie  sich  durch  ihre  anderweitigen  körperlichen  Eigenschaften
  vorzugsweise  dafür  eignen.  —  B.  Für  die  Infanterie  ist  das
kleinste  Mass  in  der  Regel  5  Fuss  2  Zoll,  doch  können  in  aussergewöhnlichen
  Fällen,  sowie  da,  wo  das  jährliche  Ersatz-Kontingent  eines
Aushebungs-Bezirks  aus  den  drei  jüngsten  der  konkurrirenden  Jahrgänge,
ohne  Zuhülfenahme  kleinerer  Leute  nicht  beschafft  werden  kann,  auch
Leute  unter  diesem  Masse  bis  zu  5  Fuss,  diese  indessen  nur  dann  ausgewählt
  werden,  wenn  sie  von  eineın  ganz  besonders  kräftigen  Körperbau
  sind.  —  C.  Für  die  leichte  Kavallerie,  das  sind  Husaren  und
Dragoner,  ist  das  kleinste  Maass  5  Fuss  2  Zoll,  das  grösste  5  Fuss
6  Zoll.  Ausnahmsweise  können  Leute  von  kleinerem  Masse  ausgewählt
werden,  wenn  sie  sich  rücksichtlich  ihrer  Beschäftigung  in  ihren  bürgerlichen
  Verhältnissen,  z.  B.  als  Bereiter,  Reitknechte  etc.  vorzugsweise
zur  Kavallerie  eignen.  —  D.  Für  Kürassiere  und  Ulanen  ist  das
kleinste  Mass  5  Fuss  4  Zoll,  das  grösste  5  Fuss  7  Zoll  bis  ausnahmsweise
  5  Fuss  8  Zoll.  —  E.  Für  die  Artillerie,  6pfündige  und  Haubitz-Batterien
  ist  das  kleinste  Mass  5  Fuss  3  Zoll.  Leute  von  dieser  geringen
  Grösse  müssen  indess  ganz  besonders  kräftig  gebaut  sein.  Für
die  Festungs-Artillerie  und  12pfündige  Batterien  ist  das  kleinste  Mass
5  Fuss  4  Zoll,  für  die  reitenden  Batterien  das  kleinste  5  Fuss  3  Zoll,
das  grösste  5  Fuss  7  Zoll.  —  F.  Für  die  Pioniere  ist  das  kleinste  Mass
5  Fuss  4  Zoll,  soweit  dieses  Grössenverhältniss  mit  der  Auswahl  der
Pioniere  nach  dem  Trofessions-Verhältniss  derselben  ($.  86)  sich  vereinigen
  lässt.  —  G.  Die  für  die  Jäger-Bataillone  zu  bestimmenden  Rekruten
  sollen  in  der  Regel  nicht  unter  5  Fuss  2  Zoll  und  nicht  über
5  Fuss  7  Zoll  gross  sein,  und  es  dürfen  Leute  von  nur  5  Fuss  ausnahmsweise
  und  nur  dann  als  Freiwillige  eingestellt  werden,  wenn  sie
hinreichend  kräftig  sind.  Für  die  Gardeschützen  gelten  die  für  die  Infanterie
  und  für  die  Garden  im  Allgemeinen  gegebenen  Bestimmungen.  —
H.  Für  die  zum  Train  zu  designirenden  Mannschaften  ($.  82,  4.)  ist
das  geringste  Mass  5  Fuss;  es  ist  jedoch  nicht  wünschenswerth,  Leute
von  so  geringem  Mass  dazu  zu  nehmen.  Die  zur  Ausbildung  zu  Trainfahrern
  auszuhebenden  Trainsoldaten  müssen  mindestens  5  Fuss  2  Zoll
und  nicht  über  5  Fuss  7  Zoll  gross  sein  ($.  91).  —  3)  Um  die  Grösse
der  Militärpflichtigen  festzustellen,  wird  jeder  derselben  ohne  Fussbekleidung
  nach  dem  Duodecimal-  oder  sog.  rheinischen  Mass  gemessen  (cfr.
88.  2  bis  9  und  $.  25  der  Instruktion  für  Militärärzte  vom  9.  Dezember
  1858.)

Die  körperliche  Untersuchung  der  Militärpflichtigen.
s.  48.  1)  Jeder  Militärpflichtige  ist  einer  körperlichen  Untersuchung  zu
unterwerfen,  bei  welcher  auf  Verlangen  des  Untersuchenden  völlige  Entblössung
  des  ganzen  Körpers  unter  möglichster  Berücksichtigung  des
Schamgefühls  stattfinden  muss.  2)  Auf  ärztliche  Atteste,  welche  etwa
von  den  Militärpflichtigen  beigebracht  werden,  ist  keine  Rücksicht  zu
nehmen.  Die  Ersatz-Kommissionen  und  die  denselben  beigeordneten
Aerzte  haben  vielmehr  nach  eigener  Ueberzeugung  zu  handeln  und  nur