Militär-Ersatz-Instruktion.  315

serve  Seitens  der  Kreis-  resp.  ts-Ersatz-K  ission  im  1.
oder  2.  Konkurrenzjahre  ist  ae  Dagegen  erfolgt  die  Designirung
rar  Ersatzreserve  im  3.  Konkurrenzjahre  der  Militärpflichtigen,  sofern  die
erforderliche  Dienstfähigkeit  auch  dann  noch  nicht  vorhanden  sein  sollte,
auch  in  den  Fällen,  wenn  die  Militärpflichtigen  im  1.  oder  2.  Konkurrenzjahre
  nicht  gemustert  worden  sind.  6)  Militärpflichtige,  weiche  an  Fehlern
leiden,  die  nach  $.  21  der  Instruktion  für  Militärärzte  dauernd  dienstwobrauchbar
  machen,  sind  der  Departements-Ersatz-Kommission  zur
Soperrevision  vorzustellen,  um,  wenn  auch  diese  die  beregten  Fehler  in
gleichem  Grade  als  vorhanden  anerkannt,  gleichviel,  ob  die  betheiligten
Militärpflichtigen  sich  im  1.  oder  in  einem  spätern  Konkurrenzjahre  befinden,
  sogleich  als  dauernd  dienstunbrauchbar  ausgemustert  zu  werden.
($.  82.)  Es  ist  hierbei  auf  das  Sorgfältigste  zu  vermeiden,  dass  nicht
Militärpflichtige  in  ihrem  ersten  oder  zweiten  Konkurrenzjahre  als  dauernd
dienstunbrauchbar  ausgemustert  werden,  deren  Körperzustand  sich  im
Laufe  der  Zeit  noch  bessern  kann.  Ist  einer  dieser  Leute  noch  zum
Train  geeignet,  so  wird  er  nicht  als  dauernd  dienstunbrauchbar  ausgemustert,
  sondern  zum  Train  designirt.  7)  Die  Designirungen  der  Kreis-Ersatz-Kommission,
  mit  Ausnahme  der  im  $.  50.  bezeichneten,  sind  nur
als  gutachtliche  ‚Vorschläge  zu  betrachten,  und  bedürfen  der  Bestätigung
der  Depart  Ersatz-K

Definitive  Ausmusterung  der  Militärpflichtigen,  welche
augenfällig  dauernd  unbrauchbar  zu  jedem  Militärdienst
sin.  $.  50.  1)  Militärpflichtige,  welche  auch  unentkleidet
ihre  augenfällige  Verunstaltung  den  Beweis  liefern,  dass  sie  weder
zur  Zeit  der  Musterung  dienstbrauchbar  sind,  noch  es  jemals  werden
können,  sind  von  den  Kreis-Ersatz-Kommissionen  von  jeder  weitern  Gestellung
  zu  entbinden.  Die  betreffenden  Individuen  sind  unter  Aushäncines

  mit  entsprechendem  Vermerk  zu  versehenden  Gestellungs-Attestes
  der  Kreis-Ersatz-Kommission  in  den  Listen  zu  streichen,  und
nehmen  an  der  $.  63  gedachten  Loosung  nicht  Theil.  Der  Departements-Ersatz-Kommission
  sind  diese  Individuen  mittelst  einer  besondern  Liste
namhaft  zu  machen,  ohne  derselben  persönlich  vorgestellt  zu  werden,  sofern
  dies  nieht  etwa  in  einzelnen  Fällen  besonders  angeordnet  werden
sollte.  2)  Auf  Individuen,  welche  in  ihrem  jugendlichen  Alter  in  ihrem
Wachsthum  zurückgeblicben  sind,  findet  die  Bestimmung  dieses  $.  keine
Anwendung.

Prüfung  der  moralischen  Qualifikation  der  Militärpflichtigen.
  $.  5t.  Zurückstellung  der  in  gerichtlicher  Untersuchung
  befindlichen  Militärpflichtigen.  8.52.  Verfahren  mit
den  Militärpflichtigen,  welche  mit  Verlust  der  bürgerlichen
Ehre  bestraft  worden  sind,  und  welchen  event.  die  Ausübung
der  bürgerlichen  Ehrenrechte  auf  Zeit  untersagt  worden
  ist.  $.  53.

Verfahren  mit  den  Militärpflichtigen,  welche  sich  durch
Verstümmelung  zum  Dienst  mit  der  Waffe  unbrauchbar  gemacht,
  oder  auf  Täuschung  berechnete  Mittel  angewandt
haben,  um  sich  dem  Militärdienst  zu  entziehen.  $  54.  1)  Mi-Htärpflichtige,
  welche  nicht  zum  Dienst  mit  der  Waffe  ausgehoben  werden
können,  und  Rekruten  (Abschnitt  VIII),  welche  nicht  eingestellt  werden
können,  weil  sie  durch  irgend  eine  Verstümmelung  ganz  oder  theilweise
dienstunbrauchbar  geworden,  sind,  sobald  begrüudeter  Verdacht  vorliegt,