320  Militär-Aerete  im  Allgemeinen.

wendig  machen,  sie  für  die  Zeit,  in  welcher  eine  Zurückstellung  bis  zum
3,  Konkurrenzjahre  zulässig  ist,  von  der  persönlichen  Gestellung  vor  die
Kreis-Ersatz-Kommission  zu  entbinden,  so  kann  dies  von  dem  Civil-Vorsitzenden
  der  Kreis-Ersatz-Kommission  desjenigen  Kreises,  in  welchem
die  Betreffenden  ihr  Domicil  haben,  gestattet  werden.  Die  diesfällige
Erlaubniss  (Ausstandsbewilligung),  mit  welcher  zugleich  für  die  Dauer
der  bewilligten  Zurückstellung  die  Entbindung  von  der  Verpflichtung  zur
Anmeldung  zur  Stammrolle  verbunden  ist,  hat  Letzterer  unter  ausdrücklicher
  Angabe  seiner  Eigenschaft  als  Vorsitzender  der  Kreis-Ersatz-Kommission,
  in  die  Reisepässe  der  betreffenden  Individuen  einzutragen.

3)  Eine  gleiche  Erlaubniss  kann  Handwerksburschen  durch  Eintragung
  in  ihre  Wanderbücher  ertheilt  werden,  wenn  dieselben  im  Interesse
ihrer  gewerblichen  Verhältnisse  zu  wandern  beabsichtigen.  Ueber  die
nach  Passus  2  ertheilte  Erlaubniss  hat  der  betreffende  Civil-Vorsitzende
der  Kreis-Ersatz-Kommission  den  Behörden  des  Geburtsorts  des  Betheiligten
  eine  Mittheilung  zu  machen.

4)  Militärpflichtige,  welche  eine  solche  Erlaubniss  erhalten  haben,
dürfen  während  derselben  zum  Militärdienst  nicht  herangezogen  werden.
Im  Falle  einer  Mobilmachung  aber,  oder  nach  Ablauf  einer  Erlaubniss
werden  sie  nach  $&amp;.  21  gestellungspflichtig.  In  diesem  Falle,  sowie,  wenn
sie,  von  der  Erlaubniss  keinen  Gebrauch  machend,  sich  aus  eigenem  Antriebe
  vor  diejenige  Kreis-Ersatz-Kommission,  vor  welcher  sie  ohne  jene
Erlaubniss  nach  $.  21  gestellungspflichtig  sein  würden  ,  stellen,  so  tritt  das
regelmässige  Verfahren  ein.

5)  Jungen  Leuten,  welche  ihrer  Militärverpflichtung  noch  nicht  genügt
  haben,  dürfen,  auch  wenn  sie  die  vorgedachte  Erlaubniss  zur  Nichtgestellung
  vor  die  Ersatzbehörden  bis  zu  ihrem  3.  Konkurrenzjahre  nicht
in  Anspruch  nehmen,  Seitens  der  Polizei-Behörden  etc.  nur  mit  Genehmigung
  des  Civil-Vorsitzenden  der  heimathlichen  Kreis-Ersatz-Kommission
Wanderbücher  oder  Reisepässe  ertheilt  werden.  Sobald  solche  junge
Leute  das  militärpflichtige  Alter  erreicht  haben,  und  ohne  die  ad  2  beregte
  Erlaubniss  wandern  oder  reisen,  sich  auch  nicht  anderweitig  über
die  Genügung  ihrer  Gestellungspflicht  ausweisen  können,  sind  dieselben
mittels  Zwangpasses  in  ihre  Heimath  zurückzuweisen  oder  als  unsichere
Militärpflichtige  zu  behandeln.

Zusatz.  (Erlass  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Krieges  vom  8.  Mai  1859.)
Kandidaten  des  geistlichen  Amts  werden  im  Frieden,  so  lange  Mangel  an  Theologen
vorhanden  ist,  sogleich  bis  zum  1.  April  des  Jahres,  in  dem  siv  ihr  26.  Lebensjahr
vollenden,  zurückgestellt  und  falls  sie  bis  dahin  das  Recht  zu  predigen  (Jus  concionandi)
  erlangt  haben,  gänzlich  frei  gelassen,

Verfahren  mit  den  Schulamts-  Kandidaten  und  Gewehrfabrikarbeitern.
  $.  58.

1)  Die  Schulamts-Kandidaten  haben  sich  durch  Zeugnisse  darüber
auszuweisen,  dass  sie  die  zur  Anstellung  als  Lehrer  abzulegende  Prüfung
  bestanden  haben,  (wegen  Zurückstellung  der  noch  nicht  Geprüften
cfr.  $.  57)  oder  als  solche  angestellt  sind.  ($.  8.)  Ist  dies  der  Fall,  so
werden  sie  wie  andere  Militärpflichtige  behandelt,  jedoch  mit  dem  Unterschied,
  dass  sie,  sofern  sie  der  Loosnummer  nach  zum  Dienst  gelangen
und  dienstbrauchbar  sind,  statt  zu  einer  dreijährigen  aktiven  Dienstzeit
nur  zu  einer  6wöchentlichen  Ausbildung  bei  einem  Infanterie-Regiment
der  D  Ersatz  ion  in  Vorschlag  gebracht  werden  ($.90,  2.)

2)  Die  Gewehrfabri  ik-Arbeiter  haben  durch  ein  Attest  der  betreffenden
  Königlichen  Gewehr-R  nachzuweisen,  dass  sie  sich