Militär-Ersats-Instruktion.  325

menden  Listen-Revision  genügende  Zeit  bleibt,  um  dasselbe  mit  Sorgfalt
und  ohne  Uebereilung  betreiben  zu  können;  f)  dass  zur  Ersparung  von
Reisekosten  die  Aushebungen  in  den  verschiedenen  Kreisen  eines  Brigade-Bezirks
  möglichst  in  der  Reihenfolge  vorgenommen  werden,  in  welcher
die  Kreise,  ihrer  geographischen  Lage  nach,  aneinander  grenzen.

2.  Wenn  es  unter  Beachtung  dieser  Punkte  möglich  ist,  die  Ersatz-Aushebungs-
  Termine  für  ein  Regierungs-Departement  hinter  einander
folgen  zu  lassen,  so  muss  dies  geschehen.  Wird  es  andernfalls  nothwendig,
  beide  Departements-Ersatz-Kommissionen  innerhalb  eines  Regierungs-Departements
  gleichzeitig  in  Funktion  treten  zu  lassen,  so  ist  ein
zweites  Mitglied  des  Regierungs-Kollegiums  mit  speciellen  Kommissionen
für  die  Dauer  der  Aushebung  bei  einer  der  Departements-Ersatz-Kommissionen
  zu  versehen,

Nach  diesen  Grundsätzen  haben  sich  die  Militär-Vorsitzenden  der
einem  Regierungs-Departement  gehörenden  Departements-Ersatz-Kommissionen
  untereinander  und  mit  dem  betreffenden  Regierungs-Rath  zu
einigen  und  sind  die  darnach  zu  entwerfenden  Geschäftspläne  von  der
Departements-Ersatz-Kommission  alljährlich  so  zeitig  als  möglich  den
obern  Provincialbehörden  zur  eventuellen  Bestätigung  vorzulegen.  Sollte
jene  Einigung  zwischen  den  Betheiligten  nicht  zu  erzielen  sein,  oder  nicht
zeitgerecht  zu  Stande  kommen,  so  haben  die  oberen  Provincialbehörden
den  erforderlichen  Geschäftsplan  selbstständig  anzuordnen.

4.  Sobald  der  Geschäftsplan  für  die  Departements-Ersatz-Kommission
  eines  Regierungs-Bezirks  festgestellt,  ist  derselbe  durch  das  Regierungs-Amtsblatt
  und  ausserdem  direkt  den  Kreis-Ersatz-Kommissionen
und  von  diesen  event.  durch  die  Kreisblätter  öffentlich  bekannt  zu  machen,
auch  von  den  Infanterie-Brigaden  der  Inspektion  der  Jäger  und  Schützen
nmitzutheilen.

Vertheilung  der  für  die  einzelnen  Waffengattungen  erforderlichen
  Kontingente  auf  die  Kreise  und  deren  Loosungsbezirke
  (Subrepartition.)  $.  75.  —  Mittheilung  der  Subrepartition
  an  die  Kreis-Ersatz-Kommissionen  $.  76.

Beorderung  und  Gestellung  der  Militärpflichtigen  vor
die  Departements-Ersatz-  Kommission  S  77

Kommandirung  der  Officiere  des  Garde-Korps  und  der
Ober-Stabs-Aerzte  zu  den  Departements-Ersatz-Kommissionen
  $.  78.

1.  Die  Reise-  und  Geschäftspläne  für  die  zu  einem  Armee-Korps-Bezirk
  gehörenden  Departements-Ersatz-Kommissionen,  welche  von  den
oberen  Provincialbehörden  genehmigt  worden  sind,  theilt  das  betreffende
General-Kommando  sogleich  dem  General-  Kommando  des  Garde-  -Korps
mit,  damit  letzteres  die  erforderlichen  Officiere  des  Garde-Korps  bestimmen
und  ersterem  angeben  kann.  —  2.  Den  der  Departements-Ersatz-Kommission
  beizugebenden  Arzt  (ausnahmsweise  können  statt  der  Oberstabs-Aerzte
  auch  Bataillons-  und  Garnison-Aerzte  zum  Departements-Ersatz-Geschäft
  herangezogen  werden)  hat  das  General-Kommando  zu  bestimmen
(d.  h.  es  lässt  denselben  durch  den  Korps-General-Arzt  kommandiren)
und  mit  dem  Officier  des  Garde-Korps  dem  betreffenden  Infanterie-Brigade-Kommandeur
  zur  weiteren  Mittheilung  an  die  Departements-Ersatz-Kommission
  namhaft  zu  machen.

Heranziehung  des  Hülfs-Personals  zu  den  Departements-Ersatz-Geschäften
  $.  79.