Militär-Ersatz-Instraktion.  331

Theil  gewordenen  Reihenfolge  zur  Vorstellung  kommen  sollen,  darüber
eattscheidet  der  Militär-Vorsitzende  der  Kommission.

Die  Aushebung  der  Rekruten  für  die  Pionier-Bataillone
£.86.  1)  Jeder  Armeekorps-Bezirk  hat  den  Bedarf  an  Rekruten  für  das
dem  Arımeekorps  angehörende  Pionier-Bataillon  aufzubringen  und  sind  die
dabei  erforderlichen,  nach  Massgabe  der  Leistungsfähigkeit  des  Korpsbezirks
  von  der  General-Inspektion  des  Ingenieur-Korps  und  der  Festungen
speciell  anzugebenden  Professionisten  auf  die  einzelnen  Ersatzbezirke  zu
vertheilen.  2)  Sollten  die  nach  der  Repartition  zu  stellenden  Professionisten
m  der  Grösse  von  5  Fuss  4  Zoll  ($.  47  F.)  nicht  vorhanden  sein,  so
können  ausnahmsweise  Leute  von  der  Grösse  bis  zu  5  Fuss  2  Zoll  gewommen
  werden.  Jedenfalls  müssen  die  Pionier-Rekruten,  welche  im  Frieden
ausgehoben  werden,  zum  Dienst  mit  der  Waffe  geeignet  sein.  3)  Sind
die  von  den  Pionier-Bataillonen  alljährlich  speciell  geforderten  Professionisten
  nicht  aufzufinden,  so  ist  Folgendes  zu  beachten:  a)  an  Stelle  der
beim  1sten  und  2ten,  auch  beim  3ten  und  5ten  Armeekorps  ausfallenden
Bergleute  sind  Zimmerleute  zu  gestellen,  wogegen  dem  4ten,  6ten,  7ten
und  Sten  Pionier-Bataillon  unter  der  Rubrik  „Bergleute“  aus  der  für  sie
im  ihren  Korpsbezirken  zur  Verfügung  stehenden  grösseren  Zahl  derselben
womöglich  nur  „Hauer“  und  „Stollenarbeiter“  zu  überweisen  sind;  b)  um
den  Ersatz  an  Schiffern,  welcher  für  das  iste,  ?te,  7te  und  8te  Pionier-Bataillon
  aufzubringen,  keiner  Schwierigkeit  unterliegen  wird,  auch  für
das  5te  und  6te  Pionier-Bataillon  möglichst  sicher  zu  stellen,  sind  diese
Professionisten  in  den  Ersatz-Bezirken  des  5ten  und  6ten  Armeekorps  ausschliesslich
  nur  den  Pionieren,  jedoch  ohne  Ueberschreitung  der  Ersatzguote
  für  letztere  zu  überweisen;  c)  die  Schiffszimmerleute  resp.  Schiffbauer
werden  in  allen  den  Armeekorps-Bezirken,  aus  welchen  ein  Ersatz  für
die  Marine  nicht  gestellt  wird,  sämtlich  den  Pionier-Bataillonen  überwiesen.
  In  Stelle  fehlender  Schiffbauer  sind  zunächst  Schiffer,  demnächst
Zimmerleute  zu  stellen;  d)  für  alle  in  einem  Bezirk  nicht  aufzubringenden
Professionisten  sind  stets  Zimmerleute  oder  Schiffer  auszuheben.

Aushebung  der  Rekruten  für  die  Artillerie.  $.  87.

1)  Für  die  Artillerie  dürfen  keine  Militärpflichtige  von  zweifelhafter
Brauchbarkeit,  auch  keine  kurzsichtigen  Leute  ausgehoben  werden.  2)  Die
für  die  reitende  Artillerie  auszuhebenden  Rekruten  müssen  ausser  ihrer
allgemeinen  Brauchbarkeit  zum  Dienst  bei  der  Artillerie,  auch  die  für
einen  Kavalleristen  erforderlichen  Eigenschaften  haben.  3)  Ebenso  ist
dafür  zu  sorgen,  dass  der  Artillerie  und  deren  Handwerks  -  Kompagnien
die  von  derselben  speciell  geforderten  Handwerker,  als  besonders:  Stellmacher,
  Schmiede,  Schlosser  etc.  soweit  als  möglich  gestellt  werden.
4)  Die  Gewehr-Fabrikarbeiter  ($.  58)  kommen  auf  das  zu  stellende  Kontingent
  nicht  in  Anrechnung,  sie  sind  den  Artillerie-Brigaden  zur  überetatsmässigen
  Einstellung  im  Oktober  resp.  im  November  zu  überweisen.

Aushebung  der  Rekruten  für  die  Kavallerie  $.  88.

Für  die  Kavallerie  sind  besonders  diejenigen  Militärpflichtigen  zu
wählen,  welche  in  Folge  ihres  Lebensberufs  oder  ihrer  bürgerlichen  Stellung,
  z.  B.  als  Knechte,  Bauersöhne,  Schmiede  etc.  Gelegenheit  haben,
mit  Pferden  umzugehen.  Für  die  Kürassiere  sind  nur  kräftige  Leute
von  mindestens  5  Fuss  4  Zoll  auszuheben,  augenfällig  schwer  ins  Gewicht
fallende  Militärpflichtige  indess  der  Kava’lerie  überhaupt  nicht  zuzutheilen.