356  Militär-Aerzte  im  Allgemeinen.

Anmeldung  und  Anstellung  der  einjährigen  freiwilligen
Militärpharmazeuten.  $.  158.

Wer  den  Bestimmungen  des  $.  157  gemäss  sich  für  berechtigt  hält,
als  einjähriger  freiwilliger  Pharmazeut  zu  dienen,  hat  sich  mit  den  über
seine  pharmazeutischen  Kenntnisse  sprechenden  Zeugnissen  und  mit  dem
Berechtigungsschein  zum  einjährigen  Dienst  an  den  General-Stabsarzt  der
Armee  zu  wenden.  Letzterer  hat,  sofern  die  vorhandenen  Zeugnisse  genügend
  befunden  werden,  den  Freiwilligen,  mit  möglichster  Berücksichtigung
  seiner  Wünsche,  einer  Militär-Apotheke  zu  überweisen  und  den
Civil-Vorsitzenden  der  Kreis-Ersatz-Kommission,  in  deren  Bezirk  der  Betheiligte
  sein  Domieil  hat  (also  nicht  mehr  das  Landrathsamt  des  Heimathsortes,
  wie  der  Erlass  vom  22.  Mai  1854  vorschrieb),  hiervon  zu
benachrichtigen.

Zusatz.  Die  Notirung  und  Anstellung  etc.  der  Volontär-Pbarmazeuten  erfolgt,
seit  dem  Erlasse  des  Chefs  des  Mil.-Med.  Wes.  vom  10.  Februar  1859,  durch  die  Korps-General-Aorrte.


Dienstpflicht  der  einjährigen  freiwilligen  Pharmazeuten.

Rücksichtlich  der  Dienstpflicht  und  Vereidigung  der  einjährigen  freiwilligen
  Pharmazeuten  finden  die  in  den  $$.  154  und  155  enthaltenen
Bestimmungen  mit  der  Modifikation  Anwendung,  dass  sie  statt  als  Aerzte
nur  zu  militärischen  Dienstleistungen  als  Pharmazeuten  angehalten  werden

önnen.
D.  Der  freiwillige  Dienst  als  Kurschmied  und  der  frei»
willige  Bintritt  als  Militär-Eleve  In  die  Thierarzneischule,

Der  freiwillige  Dienst  als  Kurschmied.  $.  160.

1.  Die  Militär-Dienstpflicht  kann  auch  durch  den  freiwilligen  Dienst
als  Kurschmied,  sofern  die  Qualifikation  als  solcher  nachgewiesen  wird,
abgeleistet  werden  und  zwar  entweder  durch  dreijährigen  Dienst  oder
durch  einjährigen  Dienst,  wenn  das  betreffende  Individuum  den  Berechtigungsschein
  zum  einjährigen  freiwilligen  Dienst  besitzt.  —  2)  Den  zum
einjährigen  freiwilligen  Dienst  als  Kurschmied  Eintretenden  steht  die
Wahl  des  Kavallerie-  resp.  Artillerie-Regiments,  bei  welchem  sie  dienen
wollen,  frei.  Sie  haben  sich  bei  dem  betreffenden  Regiment  zum  Dienstantritt
  direkt  anzumelden,  können  denselben  jedoch,  wie  in  $.  136  angegeben,
  verschieben,  sowie  überhaupt  alle  in  Betreff  der  einjährigen
Freiwilligen  ertheilten  Vorschriften  auf  sie  Anwendung  finden  (cfr.  auch
$.  148).  —  3.  Militärpflichtige,  welche  freiwillig  zum  3jährigen  Dienst
als  Kurschmied  eintreten  wollen,  haben  sich  bei  cinem  Kavallerie-  oder
Artillerie-Regiment  zu  melden.  Zur  Annahme  ist  von  dem  betreffenden
Truppentheil  die  Genehmigung  des  Allgemeinen  Kriegs-  Departements
nachzusuchen,  welches  die  Anstellung  nach  Massgabe  der  disponiblen
Mittel  auch  bei  andern  Regimentern,  als  denjenigen,  bei  denen  die  Anmeldung
  erfolgt  ist,  verfügen  kann  (cfr.  $.  148).

Nachweis  der  Qualifikation.  $&amp;.  161.

Die  Qualifikation  zum  Eintritt  als  freiwilliger  Kurschmied  in  die
Armee  ist  durch  den  Nachweis  der  bestandenen  Staatsprüfung  zum  Thierarzt
  i.  oder  2.  Klasse  darzulegen.

Freiwilliger  Eintritt  als  Militär-Eleve  in  die  Thierarzneischule.
  $.  162.

1.  Junge  Leute,  welche  freiwillig  als  Militär-Eleven  in  die  Thierarzneischule
  eintreten,  haben  die  besondere  Verpflichtung,  nach  erfolgter