358  Militär-Aorzte  im  Allgemeinen.

Bittstellers  verfügen.  —  3.  Gesuche  um  Aufnahme  als  Militär-Eleven  in
die  Thierarzneischule,  welche  nach  dem  vorangegebenen  Termin  eingehen,
bleiben  bis  zum  folgenden  Jahre  unberücksichtigt.

E.  Der  freiwillige  Dienst  in  der  Marine.

Einjährige  Freiwillige.  $.  165.

1.  Bei  der  Matrosen-Division  können  einjährige  Freiwillige  nicht
eingestellt  werden,  doch  ist  es  denjenigen  Seeleuten,  welche  das  Steuermanns-Examen
  auf  Preussischen  Navigationsschulen  bestanden  haben,  gestattet,
  ihre  Einstellung  in  diesen  Marinetheil  zu  ihrer  eigenen  Ausbildung
  auf  1  Jahr  zu  beantragen.  Auf  die  Ableistung  der  gesetzlichen
Wehrpflicht  wird  dieses  Jahr  jedoch  nicht  angerechnet.  Eine  Entlassung
eingeschiffter  Mannschaften  findet  erst  nach  Rückkehr  in  diesseitige  Häfen
Statt,  auch  wenn  die  einjährige  Dienstzeit  inzwischen  abgelaufen  sein
sollte.  —  2.  Für  die  Einstellung  von  einjährigen  Freiwilligen  in  die
Werftdivision  und  in  das  Sechbataillon  gelten  die  in  dieser  Beziehung  für
die  Armee  erlassenen  Bestimmungen.  Wegen  Anstellung  einjähriger  freiwilliger
  Aerzte.  cfr.  $.  153.

Dreijährige  Freiwillige.  $.  166.

Die  Annahme  von  3jährigen  Freiwilligen  bei  der  Königlichen  Marine
findet  nach  den  für  die  Landarmee  ertheilten  Bestimmungen  Statt.

Freiwillige  des  Schiffsjungen-Instituts.  $.  167.

1.  Die  Bedingungen,  unter  welchen  junge  Leute  als  Schiffsjungen
eingestellt  werden  dürfen,  sind  folgende:  a.  sie  müssen  14  Jahre  alt
sein,  dürfen  jedoch  das  16.  Lebensjahr  nicht  überschritten  haben;  sie
müssen  gesund  und  ihren  Jahren  entsprechend  kräftig  sein,  was  durch
Vorlegung  des  Taufscheins,  Konfirmationsscheins  und  eines  ärztlichen
Attestes  incl.  Impfschein  nachzuweisen  ist.  Eine  ärztliche  Untersuchung
an  Bord  durch  den  Marine-Arzt  wird  ausserdem  noch  vorbehalten;  b.  sie
haben  die  Einwilligung  der  Eltern  oder  Vormünder  aufzuweisen,  worin
ausgesprochen  sein  muss,  dass  sie  mit  den  Aufnahme-Bedingungen  bekannt,
  ihrem  Sohne  oder  Mündel  erlauben,  sich  zur  Aufnahme  in  das
Schiffsjungen-Institut  einschreiben  zu  lassen;  c.  diejenigen,  welche  im
Schiffsjungen-Institut  auf  Staatskosten  ausgebildet  werden,  müssen  sich
verpflichten,  nach  Ablauf  dreier  Jahre  —  welche  Zeit  auf  ihre  Ausbildung,
  bis  sie  in  die  Rangstufe  der  Matrosen  3.  resp.  4.  Klasse  einzutreten
  fähig  sind,  verwandt  worden  ist  —  für  jedes  dieser  Jahre  ausser
der  Erfüllung  der  allgemeinen  gesetzlichen  dreijährigen  Dienstpflicht  noch
anderweitige  zwei  Jahre  der  Königlichen  Marine  zu  dienen;  d.  jeder
eingestellte  Schiffsjunge,  welcher  den  an  ihn  zu  machenden  Anforderungen
nicht  genügt,  kann  ohne  Weiteres  entlassen  werden;  e.  für  den  Fall,  dass
der  Schiffsjunge  nicht  für  den  Matrosendienst  geeignet  bleibt,  jedoch  zum
Dienste  in  den  übrigen  Korps  der  Königlichen  Marine  tauglich  ist,  muss
der  Betreffende  dieselben  oben  erwähnten  Bedingungen  nach  Massgabe
der  in  dem  Institute  zugebrachten  Zeit  durch  Dienste  in  einem  dieser
Korps,  sofern  er  aber  für  keinen  Theil  der  Königlichen  Marine  tauglich
ist,  wie  jeder  andere  Militärpflichtige  in  dem  Landheere  erfüllen.  Auch
im  letztern  Falle  ist  nicht  allein  die  allgemeine  dreijährige  Dienstpflicht,
sondern  auch  noch  eine  specielle  zweijährige  für  jedes  Jahr  der  Ausbildung
  als  Schiffsjunge  abzuleisten  (s.  unten.  —  2.  Die  Löschung  der
Schiffsjungen  in  den  örtlichen  Stammrollen  etc.,  sowie  ihre  Anrechnung
als  Freiwillige  bei  der  im  $.  28,  2  gedachten  Repartition  des  Ersatz-