364  Militär-Aerzte  im  Allgemeinen.

B  Instruktion  für  Militär-Aerzte  zur  Untersuchung  und
Beurtheilung  der  Dienstbrauchbarkeit  oder  Unbrauchbarkeit
  Militärpflichtiger,  Rekruten  resp.  Soldaten,  sowie
zur  Beurtheilung  der  Invalidität  im  Dienst  befindlicher

oder  entlassener  versorgungsberechtigter  Soldaten.
Vom  9.  December  1858.

(Diese,  vom  Chef  des  Militir-Medicinal-Wesens  unter  dem  %.  Mai  1859  versandte,
und  laut  Erlasses  vom  7.  Juni  1839  mit  dem  1.  Januar  1860,  gleich  der  Ersatz-Instruktion,
  in  Kraft  getretene  Instruktion,  welche  die  Stelle  der  früheren  vom  14.  Juli  1831
ersetzt,  ist  an  alle  Ober-Militär-  und  Hülfs-Aerzte  unter  der  Bedingung  vertheilt  worden,
dass  das  im  Besitze  eines  Jeden  befindliche  Exemplar  stets  auf  seinen  Amts-Nac!
folger  übergeht.)

Instruktien  für  Milltär-Aerzte.

&amp;.  4.  Einleitung.  Wichtigkeit  der  ärztlichen  Untersuchung
  und  Beurtheilung  der  Militärpflichtigen  und  der  in
Reih  und  Glied  stehenden  Soldaten,  hinsichtlichihrer  Militär-Diensttauglichkeit
  oder  Untauglichkeit  resp.  Invalidität.

Die  ärztliche  Untersuchung  und  Beurtheilung  der  militärpflichtigen
Individuen  sowohl,  als  der  bereits  in  Reih  und  Glied  stehenden  Soldaten,
hinsichts  ihrer  Diensttauglichkeit  oder  Untauglichkeit  resp.  Invalidität,
deren  Ergebniss  die  Grundlage  für  die  Aushebung  der  Ersatz-Mannschaften
  einerseits,  für  die  Entlassung,  resp.  Invalidisirung  der  dienstunfähigen
  Soldaten  andererseits  bildet,  gehören  zu  den  schwierigsten  Amtsgeschäften
  des  Militär-Arztes.  —  Was  zunächst  die  Militärpflichtigen
betrifft,  so  ergiebt  sich  sowohl  aus  dem  Gesichtspunkt  der  allgemeinen
Wehrpflicht,  welche  fordert,  dass  Niemand  ohne  triftige  Gründe  vom
Militärdienst  entbunden  werde,  wie  aus  dem  Gesichtspunkte  der  Wehrfähigkeit
  der  Armee,  welche  erheischt,  dass  der  Ersatz  nur  aus  solchen
Leuten  bestehe,  die  vollkommen  im  Stande  sind,  die  Anstrengungen  des
Militärdienstes  zu  ertragen,  die  Nothwendigkeit,  dass  die  Untersuchung
derselben  ärztlicherseits  mit  der  grössten  Gewissenhaftigkeit,  Sorgfalt  und
Umsicht  und  nöthigenfalls  unter  Benutzung  aller  Hülfsmittel,  welche  die
Wissenschaft  darbietet,  wie  der  Perkussion  und  Auskultation  etc.  (hierher
gehört  auch  die  neuerdings  mit  Recht  bei  Untersuchung  der  Militärpflichtigen
  in  den  Vordergrund  getretene  Brustmessung)  vorgenommen  werde,
damit  einestheils  nur  wirklich  brauchbare  Leute  zur  Einstellung  gelangen,
anderentheils  die  vielfachen  Bestrebungen  der  Militärpflichtigen,  durch
Simulation  von  Krankheiten  sich  dem  Militärdienste  zu  entziehen,  vereitelt
  werden.  —  Um  in  dieser  Beziehung  allen  Anforderungen  zu  genügen,
  muss  der  untersuchende  Arzt  nicht  nur  eine  gründliche  wissenschaftliche
  Bildung,  sondern  auch  hinreichende  Erfahrung  besitzen,  mit
den  Dienst-Obliegenheiten  des  Soldaten  und  mit  den  eigenthümlichen  Verhältnissen,
  in  welche  derselbe  in  der  Garnison,  auf  Märschen,  in  Bivouaks
und  Gefechten  gesetzt  wird,  sich  genau  bekannt  machen,  auch  sich  von
den  besonderen  Dienstgattungen  und  von  der  Gebrauchsweise  der  verschiedenartigen
  militärischen  Waffen  die  nöthige  Kenntniss  verschaffen.  —
Bei  der  Schwierigkeit,  für  die  Untersuchung  der  Individuen  und  für  die
Beurtheilung  der  Abweichungen  vom  Normalzustande  in  ihren  verschiedenen
  Abstufungen  allgemein  gültige  positive  Gesetze  aufzustellen,  kann
die  gegenwärtige  Instruktion  hierin  nur  als  Anhalt  dienen,  um  bei