Instruktion  für  Militär-Aerzte  etc.  365

gehöriger  Beachtung  derselben  Verschiedenheiten  der  individuellen  Ansichten
  der  Aerzte,  soweit  dies  an  und  für  sich  möglich  ist,  abzuwenden.

.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften,  welche  die
zum  Ersatz  für  das  Heer  Auszuwählenden  im  Allgemeinen
haben  müssen.

Da  der  Soldat  im  Kriege  häufig  die  stärksten  Strapazen  ertragen,
sich  jeder  Witterung  aussetzen  und  zuweilen  auch  Hunger  und  Durst  erdulden
  muss,  da  selbst  im  Frieden  die  Ausbildung  desselben  in  der  kurzen
Dienstzeit  nicht  geringe  Körper-  Anstrengungen  nöthig  macht,  so  sollen
nur  solche  Leute  zum  Ersatze  für  das  Heer  ausgewählt  werden,  deren
Gesundheit  und  Leibes-Konstitution  die  erforderliche  Ausdauer
  bei  den  Anstrengungen  des  Dienstes  zuversichtlich
hoffen  lässt;  es  soll  jedoch  jeder  Anschein  von  Missbrauch  einer  sorgsamen
  Auswahl  mit  der  grössten  Aufmerksamkeit  vermieden  werden,  und
nicht  Schönheit  an  Stelle  der  Tüchtigkeit  die  Auswahl  bestimmen  ').  Es
können  daher  kleine  Abweichungen  von  dem  regelmässigen  Baue  des
Körpers  und  seiner  einzelnen  Theile,  und  solche  Uebel,  welche  auf  die
Gesundheit  keinen  nachtheiligen  Einfluss  haben,  und  weder  die  Kraftäusserung,
  noch  die  freie  Bewegung  des  Körpers  hindern,  vom  Dienste  im
Heere  nicht  ausschliessen,  und  zwar  um  so  weniger,  als  manche  dieser
körperlichen  Uebel  bei  der  einen  oder  anderen  Waffe  oder  Dienstleistung
gar  nicht  in  Betracht  kommen,  oder  doch  von  der  Art  sind,  dass  sie  zur
Zeit  des  Krieges  und  einer  damit  verbundenen  ungewöhnlichen  Ergänzung
des  Heeres  nicht  berücksichtigt  werden  können.  (cfr.  s  84  der  Ersatz-Instruktion.)
  (NB.  Brustbreite  13  Zoll,  oberer  Brustumfang  32—33  Zoll.)

.3.  Truppentheile  und  Waffengattungen,  auf  welche
bei  Beurtheilung  der  körperlichen  Eigenschaften  der  Militärpflichtigen
  Rücksicht  zu  nehmen  ist.

Die  verschiedenen  Truppen-  und  Waffengattungen,  auf  welche  nach
Vorschrift  der  Ersatz-Instruktion  ($.  46)  bei  der  Einstellung  der  Militärpflichtigen
  Rücksicht  zu  nehmen  ist,  sind:

a)  die  Infanterie  incl.  Sce-Soldaten,  b)  die  Kavallerie,  und  zwar  Kürassiere,
  Ulanen,  Husaren  und  Dragoner,  c)  die  Artillerie,  und  zwar  leichte
und  schwere  Feld-,  Fuss-,  Festungs-,  reitende  und  Handwerks-Artillerie,
d)  die  Pioniere,  e)  die  Jäger  und  Schützen  (letztere  nur  beim  Garde-Corps),
  f)  die  Garden,  g)  die  Train-Soldaten,  h)  die  Matrosen  und  die
Mannschaften  der  Werft-Division.  (Die  Vorschriften  rücksichtlich  der
Beurtheilung  der  körperlichen  Eigenschaften  derselben  sind  in  der  beziglichen
  Instruktion  für  Marine-Aerzte  enthalten,  (welche  später  in  extenso
mitgetheilt  wird),)  und  ausserdem  kommen  noch  i)  diejenigen  Individuen
in  Betracht,  welche  als  Freiwillige  durch  einjährigen  Dienst  ihrer  Militärpflicht
  genügen  wollen.

.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
Infanteristen.  (efr.  $.  47  und  $.  90  der  Ersatz-Instruktion.)

Von  allen  Waffen  ist  der  Dienst  des  Infanteristen  der  beschwerlichste.
  Der  Infanterist  muss  bei  jeder  Witterung  marschiren,  dabei  seine
Waffen,  seinen  gefüllten  Tornister,  scharfe  Patronen  und  zuweilen  auf
einige  Tage  sein  Brod  tragen,  eine  Last,  die  gegen  60  Pfund  beträgt.
Beim  Exerciren  und  im  Gefechte  muss  er  mit  dem  Gewehre  und  dem

®)  Allerh.  K.-O.  v.  16.  Oktober  1820,  Cirkular  an  die  Ober-Militär-Aerzie  vam  24.  Jannar
  1821.