366  Militäe-Aerets  im  Allgemeinen.

Bajonet  fertig  umgehen  können.  Es  ist  daher  einleuchtend,  dass  der  Infanterist
  ein  kraftvoller  gesunder  Mann  sein  müsse,  der  einen  starken
Nacken,  breite  Schultern,  eine  gut  gewölbte  Brust,  gelenkige  Arme  und
Hände  und  gesunde  Füsse  haben  muss.

8.5.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
Kavalleristen  (efr.  $.  47  und  $.  88  der  Ersatz-Instruktion).

Der  Dienst  bei  der  Kavallerie  ist  in  mancher  Hinsicht  nicht  so
beschwerlich,  als  der  bei  der  Infanterie,  insofern  der  Kavallerist  nicht  das
schwere  Gepäck  zu  tragen  hat,  er  seine  Märsche  stets  zu  Pferde  macht,
und  niemals  in  dem  Grade  erhitzt  wird,  wie  der  Iufanterist.  Es  wird
daher  noch  mancher  Militärpflichtige,  welcher  sich  hinsichtlich  des  Baues
seiner  Brust  und  allgemeinen  Körperbeschaffenheit,  sowie  einiger  anderer
geringer  körperlichen  Fehler  für  den  Infanteriedienst  nicht  eignet,  doch
noch  als  brauchbar  für  die  Kavallerie  bestimmt  werden  können,  wenn  er
nur  Kraft  und  Gewandtheit  genug  hat,  um  das  Seitengewehr  mit  Nachdruck
  führen  zu  können.  Hierzu,  sowie  zur  gehörigen  Führung  des  Pferdes,
bedarf  er  fehlerfreier  Arme  und  Hände,  und  es  darf  ihm  weder  an  der
rechten  noch  linken  Hand  ein  Finger  fehlen.  Für  die  Kürassiere  müssen
jedoch  die  grösseren  und  stärkeren  Leute  mit  guter  Brust,  um  den  16
bis  18  Pfund  schweren  Kürass  tragen  zu  können,  ausgewählt  werden.

8.6.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
Artilleristen  (cfr.  $$.47  und  87  der  Ersatz-Instruktion  und  $.  18a.  d.  J.)

er  Dienst  bei  der  Fuss-Artillerie  ist  eben  so  beschwerlich,  als
der  bei  der  Infanterie,  denn  wenn  der  Artillerist  auch  nicht  so  viel  Gepäck
trägt,  als  der  Infanterist,  so  erfordern  doch  seine  Anstrengungen  beim
Exerciren  und  im  Gefechte  eine  starke  Brust  und  einen  nicht  weniger
starken  Körper,  als  beim  Infanteristen.  Zu  den  12pfündigen  Batterien
gehören  besonders  starke  Leute.  —  Die  zur  Festungs-Artillerie  zu
stellenden  Rekruten  müssen  vollkommen  felddienstfähige  Leute  sein.  Nur
im  Kriege  darf  die  Zutheilung  von  Mannschaften  des  2.  Aufgebots  der
Landwehr  und  halbinvalider  Artilleristen  zur  Komplettirung  der  Festungs-Kompagnien
  nirgends  behindert  werden  ').  —  Der  reitende  Artillerist
muss  nicht  allein  die  körperlichen  Eigenschaften  des  F'ussartilleristen  besitzen,
  sondern  er  muss  auch  die  Erfordernisse  eines  guten  Kavalleristen
haben?).  Zur  Bedienung  der  Geschütze  und  zu  den  sonstigen,  dem
Artilleristen  obliegenden  Dienstverrichtungen  sind  überdies  ein  gutes  Auge
(keine  Kurzsichtigen)  und  fehlerfreie  Hände  und  Finger  unentbehrlich  ®).
Zur  Handwerks-Artillerie  dürfen  nur  die  alljährlich  in  den  Ersatz-Bedarfs-Nachweisungen
  besonders  anzugebenden  Handwerker  bestimmt
werden.  Bei  Aushebung  derselben  während  des  Friedens  sind  rücksichtlich
  der  Beurtheilung  ihrer  körperlichen  Brauchbarkeit  dieselben  Grundsätze
  zu  beachten,  welche  bei  der  Aushebung  der  Mannschaften  für  die
Infanterie  gelten.  Bei  den  für  die  Handwerks-Artillerie  im  Kriege  erforderlicb
  werdenden  Aushebungen  können  dagegen  auch  Leute  mit  Fehlern,
sofern  diese  die  Brauchbarkeit  als  Handwerker  nicht  beeinträchtigen,  eingestellt
  werden.

d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wesens  an  d.  General-Arzt  des  5.  Armeekorps  v.  19.  Oktober.
  Kar;  Cirkular  an  sämmtl,  Militär-Aerzte  v.  31.  Deceinber  1831  und  19.  Juli  1832  ad  9
2)  Kriegsmin.  Erl.  v.  22.  Juli  1832.
3)  Der  Verlust  irgend  eines  Fingers  schliesst,  wie  jede  Verstümmelung  ,  die  Brauchbarkeit
  für  die  Artillerie  aus  —  kriegsminist,  Erlass  v.  7.  Nuvember  1838;  Cirkular  an  sämnıtl.
Militär-Aerzie  v.  12.  Januar  1839  ad  2,