Instroktion  für  Militälr-Aerzte  ete.  367

8.7.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
Pionier  (cfr.  88.  47  und  86  der  Ersatz-Instruktion).

Bei  der  Auswahl  der  Pioniere,  zu  welchen  sich  vorzugsweise  Bergund
  Hüttenleute,  Zimmerleute,  Schiffer  eignen,  sollen  während  des  Friedens
die  nämlichen  Grundsätze,  wie  bei  der  Auswahl  für  die  Infanterie,  beobachtet
  werden.  —  Beim  Mangel  an  einstellungsfähigen  für  die  Pioniere
besonders  erforderlichen  Professionisten  in  Kriegszeiten  sollen  jedoch  Leute
mit  solchen  Fehlern,  die  ihre  Brauchbarkeit  als  Handwerker  nicht  beeinträchtigen,
  eingestellt  und  es  soll  dabei  von  ihrer  Fähigkeit  zur  Handhabung
des  Gewehres,  wie  selbige  bei  der  Infanterie  Statt  hat,  abgesehen  werden  ').

8.8.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
Jäger  und  Schützen  (cfr.  8$.  47,  83  und  89  der  Ersatz-Instruktion).

Da  die  Jäger  und  Schützen  nicht  allein  zum  geschlossenen,  sondern
vorzugsweise  zum  zerstreuten  Gefecht  gebraucht  werden,  so  sind  zu  ihnen
solche  Leute  zu  wählen,  welche  sich,  ausser  der  zum  Infanterie-  Dienst
erforderlichen  Körperbeschaffenheit,  durch  körperliche  Gewandtheit,  scharfes
Auge  und  geistige  Eigenschaften  besonders  dazu  qualificiren  ?)  (cfr.  $.  18a.)

Betreffs  der  Sehschärfe  der  Jäger,  macht  die  Inspektion  der  Jäger
und  Schützen  in  einem  Cirkular  vom  28.  August  1856,  mit  welchem  sie
einen,  den  Ersatz  der  Jäger  betreffenden  kriegsministeriellen  Erlass  vom
1.  Juli  1856  zur  Kenntniss  bringt,  die  Anforderung,  dass  die  zu  Prüfenden
mit  blossem  Auge  wenigstens  bis  250  Schritt  die  Bewegungen  der  Arme
und  Beine  eines  einzelnen  Mannes  deutlich  unterscheiden  müssen.

8.9.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  die  für
das  Gardekorps  auszuhebenden  Ersatzmannschaften  (cfr.  $.  47,
68.  83  und  85  der  Ersatz-Instruktion).

Für  die  Garden  müssen  Leute  ausgewählt  werden,  welche  ausser  den
allgemein  erforderlichen  Eigenschaften  eines  zum  Felddienste  brauchbaren
Soldaten,  zugleich  wo  möglich  ein  gutes  äusseres  Ansehen  haben,  (ohne  dass
auf  geringfügige  körperliche  Fehler  ein  zu  grosses  Gewicht  zu  legen  ist?)

Zu  den  s5  4  bis  9.  Wenngleich  das  Körpermass  der  Rekruten
nicht  Gegenstand  der  Untersuchung  des  Militärarztes  sein  kann,  so  ist  cs
doch  angerathen,  dass  er  sich  mit  demjenigen  bekannt  mache,  was  der  $.  47
der  Ersatz-Instruktion  dieserwegen  vorschreibt.

$.  10.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
einjährigen  Freiwilligen  im  Allgemeinen.

Da  der  Dienst  bei  denjenigen  Individuen,  welche  den  Eintritt  als
einjährige  Freiwillige  zur  Ablösung  ihrer  Militärpflicht  in  Anspruch
nehmen,  in  der  Regel  manche  Schonung  zulässt,  so  wird  mit  Rücksicht
hierauf,  zur  Anerkennung  ihrer  Diensttüchtigkeit,  nicht  ganz  der  kräftige
Körperbau,  wie  bei  den  übrigen  Soldaten,  erfordert,  wenn  nur  die  Organisation
  sonst  gesund  und  der  Bau  nicht  allzuschwach,  oder  noch  unentwickelt
  ist.  Ebenso  ist  bei  ihnen  auch  über  solche  körperliche  Fehler
hinwegzusehen,  welche  sie  nicht  behindern,  ihrer  späteren  event.  Bestimmung
  als  Officier,  Arzt,  Kurschmied  etc.  zu  genügen  *).

3)  Kriegsmin.  Erl.  v.13  Januar  1821,  Cirkular  an  sämmt!.  Militär-Aerzte  v.  24.  Januar  1891.

2)  Cirkular  an  sämmtl.  Militär-Aerzte  v.  31.  März  1948  ad  3.

2)  Cirkular  an  d.  Ober-Militär-Aerzte  v.  16.  August  1827.

*)  Ueber  die  mit  grosser  Sorgfalt  und  Gründlichkeit  vorzunehmende  Unersuchung  ech
sich  folgende  Bestimmungen  aus:  Cirkulare  an  sänmil.  Militär-Aerzte  v.  14.  Jum  ad  3
und  32.  Januar  1839  ad  3;  an  die  Generalärzte  vom  5.  Juni  1840  und  21.  Juli  1352  et.