Instruktion  für  Militär-Aerzte  etc.  375

Zusats.  Einfache  primäre  Granulstionen,  chne  sonstige  Augenleiden,
wehliessen  bei  vorausgesetzter  sonstiger  Tauglichkeit,  von  der  Einstellung  in  den  Mi-Htärdienst
  nicht  aus  und  es  ist  auch  nicht  gestattet,  Rekruten,  welche  mit  solchen  beim
Trappentheil  ankommen,  gleich  nach  ihrer  Einstellung  vom  Truppentheil  wieder  zu

Es  sprechen  sich  hierüber  folgende  Verfügungen  des  General-Stabs-Arztes  der
Armee  ausführlic

I.  (Erl.  vom  28.  März  1862.)  Euer  Hochwohlgeboren  theile  ‚ich  hierdurch  nachrichtlich
  mit,  dass  bei  Gelegenheit  der  in  einem  der
Brigade-Berirke  der  betreffende  Departements-  Arzt  nicht  weniger  als  710,  sonst  taugliche
  Ersatzpflichtige,  wegen  primärer  Granulationen  zurückgestellt  hat.  Der  betreffende

sagt  in  seinem  Berichte  selbst,  dass  er  sich  verpflichtet  gefühlt  babe,  Leute,
welche  nur  einige  Bllischen  auf  ungerötheter  Conjunktiva  zeigten,  zurückzustellen.
Die  Folge  war,  dass  der  Bedarf  an  Rekruten  in  manchen  Kreisen  nicht  gedeckt  werden
konnte.  Der  betreffende  Herr  General-Arzt  reichte  hierauf  eine  Denkschrift  ein,  welche
ben  tsächlich  den  Zweck  hatte,  die  Nachtheile  eines  solchon  Vorfabrens  zu  beseitigen.
elche  Entscheidung  meinerseits  gegeben  wurde,  wollen  Euer  Hochwohlgeboren  aus
de  abschriftlich  beigefügten  Anlage  (s.  nachstehend)  gefälligst  ersehen.  Gleichzeitig
nehme  ich  Veranlassung,  Sie  ergebenst  zu  ersuchen,  die  in  der  Anlage  dargelegten
Grondsätze  erforderlichen  Falle  auch  in  Ihrem  Geschäftskreise  zur  Geltung  zu
bringen.

.  (Erl.  vom  12.  December  1861.)  Euer  pp.  haben  in  einer  Denkschrift,  welche
an  mich  gerichtet,  gleichzeitig  aber  auch  durch  das  betreffende  Königliche  General-Kommando
  an  das  Königliche  Allgemeine  Kriegs-Departement  gelangt  ist,  höhere  Bestimmungen
  rücksichtlich  der  jetzt  in  der  Armee  vorkommenden  Augenkrankheit  er-Sie

  haben  diese  von  Ihnen  für  nöthig  erachteten  höhern  Bestimmungen  nicht
näher  präcisirt.  Es  dürften  jedoch  folgende  Punkte  hierbei  in  Betracht  kommen,

1.  Ergänzung  der  Instruktion  für  die  Aerzte  vom  9.  „December  1853;

2.  Wiederentlassung  von  augenkrank  befundenen  Rekrute

3.  Sanitätspolizeiliche  Vorschriften  rücksichtlich  der  Angenkrenken  bei  den  Trupnd



4.  Mitmirkung  der  Königlichen  Kommando-Behörden  bei  Ausführung  dieser  Massregeln.


Ueber  diese  vier  wichtigen  Fragen  eröffne  ich  nun  Euer  pp.  Folgendes  ergebenst:

sd  I.  Eine  uuf  die  herrschende  Augenkrankheit  sich  beziehende  Ergänzung  der
Instruktion  für  die  Aerzte  vom  f).  December  1858  kann  meiner  Seits  für  nöthig  nicht
erachtot  werden.  Die  hier  in  Betracht  kommende  Stelle  findet  sich  1.  c.  $.  3)
und  lautet  folgendermassen:

Die  zeitige  Militär-Dienstunbrauchbarkeit  begründen:  „Entzündungen  der  Augen
und  der  Augenlider,  insofern  sie  nicht  habituell  sind  und  nicht  auf  Dyskrasie  beruhen,
sowie  Schleimfluss  der  Bindebaut  und  dessen  Folgen:  chronische  Röthung,  Auflockerung
  und  Granulation  der  Bindehaut.‘  Der  klare  Inhalt  dieses  Satzes  zeigt,  wie  wenig
der  Oberstabs-Arst  X.  instruktionsmässig  gehandelt  hat,  wenn  er  jeden  mit  einfachen
primären  Granulstionen  behafteten  ‚  sonst  aber  gana  brauchbaren  Ersatzpflichtigen  zurückstellte.
  Die  vorstehende  Stelle  der  Instruktion  gab  hierzu  auch  nicht  die  geringste
Berechtigung  und  ich  denke,  Sie  werden  Sich  hiernach  überzengen,  dass  es  hierbei
nicht  sowohl  auf  den  Erlass  neuer  Bestimmungen,  als  vielmehr  darauf  ankommt,  dass
die  vorhandenen  ,  überaus  nachgemässen  und  völlig  ausreichenden  Vorschriften  gehörig
beschtet  werden.  Die  mit  äusserster  Sorgfalt  abgefasste  Instruktion  vom  9.  December
1838  wäre  die  primären  Granulationen  als  Untauglichkeitsgrund  selbst  dann  nicht  enthalten,
  wenn  man  auch  bei  Emanation  der  gedachten  Instruktion  schon  so  aufmerksam,
wie  jetzt,  auf  sie  gewesen  wäre.  Wie  kam  also  derp.Dr.X.  dazu,  Leute  zur  Zurückvorsuschlagen,

  welche  ‚nur  einige  Bläschen  auf  ungerötheter  Conjunktiva
“t  In  der  Instruktion  lag  hierzu  keine  Berechtigung,  obwohl  ich  gerne  glauben

‚  dass  dieser  Arst  hierbei  bona  fide  handelte  und  sein  Bestes  zu  thun  glaubte.  —
Einmal  mussten  doch  selbstredend  die  Worte  „Auflockerang  und  Granulation'‘  nicht
vereinzelt,  sondern  als  zusammengehörig  aufgefasst  werden  und  zweitens  bezeichnet  ja
die  Instruktionsstelle  diese  beiden  Zustände,  sofern  sie  als  Untauglichkeitsgründe  gelten
sollen,  deutlich  genug  als  Folgekrankheiten.  Ganz  das  Gegentheil  davon  sind  doch
wohl  primäre  Graoulationen!  Leute  mit  solchen  primären  Granulationen  konnten  und
können  also  unbedenklich  eingestellt  werden,  wenn  nur  kein  Schleimfluss  vorhanden
ist,  auch  ibr  Zustand  in  der  Liste  bemerkt  wurde,  wie  es  ja  mit  andern  leicht  heilbaren
  Uebeln  auch  geschieht  und  zum  Ueberfluss  noch  in  der  Instruktion  ausdrücklich
ausgesprochen  ist.  Allerdings  ist  die  Einstellung  solcher  Leute  mit  primären  Granu-