376  Milltär-Aerste  im  Allgemeinen.

lstionen  eine  Sache  von  Wichtigkeit,  welche  die  ganze  Aufmerksamkeit  und
pfichtmässige  Thätigkeit  der  Truppen-Aerzte  erfordert.  Aber  zu  umgehen  ist  sie  ‚nicht,
wenn  nicht  viele  tüchtige  Leute  der  Armee  entzogen  werden  sollen.  Hütte  es  in  der
Absicht  gelegen,  alle  mit  primären  Granulationen  Behaftete  von  der  Einstellung  auszuschliessen,
  so  wiirde  dies  auch  ‚Auoges  rochen  worden  sein,  namentlich  in  der  diesseitigen
  Verfügung  vom  21.  Dece  Hiernach  wollen  Euer  pp-  die  Aerzte
des  pp.  Armeekorps  bestens  Instruiren

ad  2.  Der  zweite  Punkt  betrhfe  die  Beurtheilung  der  mit  Augenleiden  behaftet
gefundenen  Rekruten.  Die  Rekruten  eines  Truppentheils  sollen  nach  Vorschrift  des
8.  179  ad  2  der  Ersate-Instruktion  von  1858  bei  ihrem  Eiutreffen  nochmals  körperlich
Untersucht  werden.  Dieselben  werden  rücksichtlich  der  Beurtheilung  ihrer  Dienstbrauchbarkeit
  wie  Militärpflichtige  behandelt.  Bonach  gilt  auch  für  diese  Leute,  sofern
ale  in  irgend  einem  Grade  augenkrank  befunden  werden,  die  Festsetzung  des  S.  Ol.c.
sd3b.  imäre  Granulationen  geben  also  auch  hier  keine  Veranlassung  zur  Wiederentlassung.


ad  3.  Das  Verfahren  rücksichtlich  dieser  Angenkranken  in  sanitätspoliseilicher
Hinsicht.  Hierzu  bemerke  ich  Folgendes:  So  wenig  es  gesetzlich  begründet  und  überhaupt
  ratbsam  ist,  jeden  Granulationsträger  von  der  Einstellung  „guszuschlieesen,,  oder
aber  wieder  zu  entlassen,  so  nothwendig  ist  es  doch,  die  zur  Unterdrückung  des
Angenleidene  in  der  Armee  erforderlichen  sanitätspolizeilichen  Massrogelu  auf  alle  diese
Augenkranken  ohne  Ausnahme  auszudehnen  und  dahin  zu  streben,  dass  keiner  unentdeckt
  und  keiner  ungeheilt  bleibe,  Die  Nuthwendigkeit  dieser  ausgedehnten  Vorsicht
kann  nicht  zweifelhaft  sein.  Seltsam  aber  ist  es,  dass  man  aus  dieser  Nothwendigkeit
gefolgert  hat,  es  dürfe  nun  auch  kein  Granulationsträger  eingestellt  oder  beibehalten
werden!  Dergleichen  Granulationen  geringer  Art  verschwinden  nach  gemachten  Beobachtungen
  mitunter  auch  wohl  von  selbst,  oder  weichen  doch  schr  oft  einer  einfachen
ärztlichen  Behandlung.  Dieser  Umstand  erklärt  zur  Genüge  die  Wabrnehmung,  dass
mitunter  Leute  ala  Freiwillige  von  einem  Truppentheil  eingestellt  werden  konnten,  während
  ein  anderer  sie  kurz  zuvor  als  untauglich,  der  vorhandenen  Granulationen  wegen
abwies.  Die  fragliche  Augenkrankheit  ist  auch  in  ihren  ersten  und  geringsten  Anfängen
von  Wichtigkeit  und  Pi  ist  so  lange  nöthig,  die  allbekannten  medicinisch-poliseilichen
Massregeln  auf  alle  d  erartigen  Kranken  auszudehnen,  bis  es  durch  fortgesetzte  fleissige
Beobachtungen  gelungen  sein  wird,  eine  Sichtung  ‘der  verschiedenen  Formen,  sowie
ähnlicher,  aber  doch  nicht  ganz  gleichartiger  Zustände  in  der  Weise  vorzunehmen,  dass
eine  Abänderung  des  ärztlich-polizeilichen  Verfahrens  eintreten  kann.  —  Rücksichtlich
der  ärztlichen  Bebandlung  der  Granulationen  etc,  bemerke  ich  nur,  dase  nach  den  Erfahrungen
  unserer  besten  Praktiker  zu  intensive  Aestzungen  keine  Vortheile  bringen,
nicht  selten  sogar  schaden,  demnach  meistens  sehr  vorsichtig  und  milde  vollzogen
werden  müssen.

d  4.  Der  vierte  Punkt  endlich  betrifft  die  Mitwirkung  der  Königlichen  Kommando-Behörden
  bei  Ansfübrung  der  sanitätspolizeilichen  Massregel  on.  8ie  ist  natürlich  unerlässlich
  erforderlich,  aber  meines  Erachtens  eine  innere  Angelegenheit  jedes  einzelnen
Armee-Korps.  Die  nöthigen  Anträge  müssen  von  den  Herren  Korps-General-Aerzten
bei  den  betreffenden  Königlichen  Genersl-Kommandos  formirt  werden.  Meinerseita
werde  ich  nicht  unterlassen,  dem  Königl.  Allg.  Kriegs-Departement  dasjenigo  su  wiederholen,
  was  ich  hierin  schon  früher  aussprach.

uer  pp.  werden  sich  aus  dieser  Darlegung  überzeugen,  in  wie  vielen  Punkten  ich
vollkommen  mit  Ihnen  übereinstimme.  Deshalb  stelle  ich  Ihnen  orgebenst  anheim,  die
eämmtlichen  Aerzte  Ihres  Korps-Bezirks  mit  Anweisungen  zu  versehen,  damit  die  Divergenz
  der  Ansichten,  die  sich  nicht  auf  einen  Mangel  in  der  Instruktion  vom  9,  December
  18358  stützen  kann,  vermieden  werde.  Diese  Instruktion  konnte  unmöglich  alle
denkbaren  Fülle  enthalten.  Aber  ihre  positiven  Bestimmungen,  wie  die  ad  3b,  des
8.  20  dürfen  nicht  ignorirt  werden.

Behr  gern  erkenne  ich  den  Eifer  an,  den  Bie,  wie  aus  ihrer  Denkschrift  harvorgebt,
  dieser  wichtigen  Sache  widmen,  und  ich  zweifle  gar  nicht  daran,  dass  bei  einer
richtigen  Auffassung  der  vorhandenen  "Bestim  mmungen  Seitens  der  Aushebungs-  und  der
Truppen-Aerzte  die  dort  vorgekommenen  Unzukömmlichkeiten  künftig  wegfallen  werden.

ce)  nicht  veralteter  Kopfgrind;

d)ein,  seiner  Beschaffenheit  "nach  heilbarer  und  dann  zu  entfernender
Weichselzopf;

e)  nicht  bösartige  Flechten;

f)  sekundäre  venerische  Krankheiten,  die  eine  langwierige  ärztliche  Behandlung
  erfordern;