Instruktion  für  Militär-Aerste  etc.  377

g)  Balg-,  Lymph-,  sowie  andere  gutartige  Geschwülste,  die,  wenngleich
nur  von  geringer  Bedeutung,  an  Stellen  befindlich  sind,  wo  sie  den
ordnungsmässigen,  militärischen  Anzug  nicht  erlauben;

h)  nicht  sehr  grosse  Wasserbrüche  (Hydrocele);

i)  unbedeutende  und  unschmerzhafte  Fleischbrüche  (Sarcocele),  von
äussern  Ursachen  entstanden;

k)  oberflächliche  Fistelschäden;

l)  einfache  Hasenscharten.

Anmerkung.  Sollten  die  vorstehend  sub  Nr.  3.  Lit.  a  bis  e  angeführten  Krankheiten
ach

ein-  oder  zweimaliger  Zurückstellung  der  Individuen  von  der  Art  befünden
  werden,  dass  die  Heilung  derselben  in  einem  Militärlazareth  binnen
einigen  Monaten  und  demnächst  die  Tauglichkeit  der  Leute  mit  Zuversicht
erwartet  werden  kann,  so  ist  dieser  Weg  von  den  Militär-Aerzten  anzuempfeblen,
  um  die  Simulation  und  Erkünstelung  auf  keine  Weise  zu  bogünstigen.
  —  Wenn  die  ad  g  bis  |  angeführten  Individuen  sich  ihrer  sonstigen
Körperbeschaffenheit  nach  zur  Einstellung  beim  Militär  eignen,  so  muss
ihnen  von  dom  untersuchenden  Arzte  die  Wahrscheinlichkeit  ihrer  Heilung
durch  eine  vorzunehmende  Operation  vorgestellt  und  müssen  sie,  wenn  sie
sich  hierzu  entschliessen,  in  ein  Militär-Lazereth  aufgenommen  werden.  Ohne
den  freiwilligen  Entschluss  des  zu  Öperirenden  kann  und  darf  jedoch  zu
keiner  Operation  geschritten  werden,  weil  letztere,  wenn  auch  scheinbar  unbedeutend,
  doch  durch  Zufälle  und  Umstilnde  lebensgefährlich  werden  und
einen  üblen  Ausgang  nehmen  kann.

Wenn  Leute  mit  einfachen  Hasenscharten  sich  zu  einer  solchen  Operation
  nicht  entschliessen,  werden  sie  nach  der  Bestimmung  zu  $.  18  behandelt.


.  21.  Krankheiten,  Fehler  und  Gebrechen,  welche  die
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Militär  -  Dienstuntauglichkeit  für  immer  begründen.

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1.
2.

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[e  +)

Die  Untauglichkeit  zum  Militärdienst  für  immer  beünden:


ein  durch  verjährtes  Bestehen  als  unheilbar  zu  haltender  Kopfgrind;
ein  veralteter  Weichselzopf,  der  sowohl  seiner  Beschaffenheit  nach,
als  auch  wegen  allgemeiner  Körper-Kachexie  nicht  geheilt  und  entfernt
  werden  kan

unheilbare,  über  die  Hälfte  des  Schädels  ausgedehnte  Kahlköpfigkeit;

.  eine  solche  Deformität  des  Schädels  und  besonders  des  Hinterhauptes,

dass  keine  militärische  Kopfbedeckung  festsitzen:  kann;

.  Substanzverlust  an  den  Schädelknochen,  sei  er  Folge  von  Knochenfrass

  oder  mechanischen  Verletzungen,  desgleichen  Exostosen,  Hirnhautschwamm
  ;

.  Gesichtsschwäche,  hervorgebracht  durch  Nervenleiden,  oder  durch

geringe  Flecke  der  Hornhaut  oder  andere  krankhafte  organische  Veränderungen
  der  Augen;

.  Blindheit  oder  bedeutende  Störung  des  Gesichts  auf  beiden  Augen,

oder  auch  nur  auf  einem  allein  (cfr.  $.37,  3),  hervorgebracht  durch
schwarzen  oder  grauen  Staar,  oder  durch  andere  krankhafte  Veränderungen
  und  Entartungen  der  innern  oder  äussern  Theile  der
Augen

.  chronische  habituelle  Entzündungen  eines  Auges  oder  beider  Augen
und  Augenlider;

.  Umkehrung  eines  oder  beider  Augenlider  nach  innen  oder  aussen;

.  Thränenfisteln  und  Thränenfluss  durch  unheilbare  Krankheiten  der
Thränenorgane  bedingt;