Instruktion  für  Militär-Aerste  etc.  381

89.  schwacher  Knochen-  und  Muskelbau,  und  schwache  Körper-Konstitution
  überhaupt,  nach  voliendetem  Wachsthum,  zugleich  mit  kränklichem
  Ansehen;

90.  Verkrüppelung  oder  Missgestaltung  des  ganzen  Körpers;

91.  übermässige  krankhafte  Fettleibigkeit;

92.  Epilepsie  oder  andere  periodische  Krämpfe  und  Konvulsionen;
Zusatz.  Zur  Prüfung  des  Grades  der  Empfindangs-  und  Bewunstlosigkeit  ')  sind

alle  de  Naral  die  Explorationen  zu  unterlassen  (Stiche  mit  Nadeln  in  die  Haut  und  unter

die  el  etc.)

93.  habituelles  Zittern  des  ganzen  Körpers  oder  einzelner  Theile;

94.  Starrsucht;

95.  eingewurzelter  Schwindel;

96.  Nachtwandeln;

97.  chronische  Gicht  und  chronischer  Rheumatismus;

98.  notorische  Trunksucht;

99.  hoher  Grad  von  geistiger  Beschränktheit,  der  die  militärische  Ausbildung
  unmöglich  macht;

100.  Wahnsion  und  andere  Seelenkrankheiten.
$.  22.  Verfahren  bei  vermeintlicher  Simulation  vonKrankheiten

  und  Gebrechen.

Unter  den  im  vorigen  $.  genannten  Krankheiten  und  körperlichen  Gebrechen,
  welche  die  Unbrauchbarkeit  eines  Militärpflichtigen  zıun  Militärdienste
  begründen,  sind  mehrere,  die  sich  während  der  kurzen  Zeit  der
Untersuchung  nicht  immer  so  darstellen,  dass  der  Arzt  sich  von  der
Wirklichkeit  derselben  überzeugen  kaun.  Sie  werden  daher  von  den
Militärpflichtigen  nicht  selten  vorgeschützt  oder  wirklich  nachgeahmt  und
erkünstelt.  Zu  diesen  Leiden  gehören:  der  Wahnsinn  nebst  den  übrigen
Seelenkrankheiten  ($.  21.  Nr.  100);  die  Epilepsie  und  andere  Konvulsionen
  und  Krämpfe  (92);  Gliederzittern  (93);  Starrsucht  (94);  Schwindel
(95);  Nachtwandeln  (96);  chronische  Gicht  und  chronischer  Rheumatismus
  (97);  Augen-Entzündungen  (8);  Gesichtsschwäche  (6);  schwarzer
Staar  (7);  Nacht-  und  Tagblindheit  (12);  Taubheit  (14);  Stummheit  (24);
Engbrüstigkeit  (37);  Bluthusten  (39);  Blutbrechen  (39);  Blutharnen  (39);
Unvermögen  den  Urin  zu  halten  und  nächtliches  Bettpissen  (49);  Lähmung
  der  einen  oder  andern  Extremität  (54);  Geschwüre,  namentlich  an
den  untern  Extremitäten  (66,  67),  und  ausserdem  noch  Windgeschwülste
des  Hodensacks  oder  an  andern  Theilen.

Wenn  dem  untersuchenden  Arzte  über  das  wirkliche  Bestehen  der
vorgedachten  Gebrechen  aus  dem  Aussehen  und  der  mehr  oder  weniger
alterirten  Körperlichkeit  des  Individuums  keine  überzeugenden  Merkmale
gegeben  sind,  wie  dies  bei  mehreren  derartigen  Krankheiten  der  Fall
sein  wird,  so  kann  Rücksicht  auf  beigebrachte  Atteste  von  Aerzten  (die
sich  in  ihren  über  den  Gesundheitszustand  militärpflichtiger  junger  Leute
auszustellenden  Attesten  übrigens  jeden  Urtheils  über  vermeintliche  Dienstuntauglichkeit
  zu  enthalten  haben,  wie  überhaupt  Gesundheits-  und
Krankheits-Atteste  nicht  ohne  genügende  und  dringende  Veranlassung,
und  dann  nur  der  strengsten  Wahrheit  und  Selbstüberzeugung  gemäss
auszustellen  sind  ?);  Orts-Obrigkeiten,  anwesenden  Gemeinde-Vorstehern,

I)  Erl.  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.-Wes.  v.  7.  März  1850.

2)  Erl.  d.  Minister  der  geistl.  etc.  Aügeiegenheiten  v  13  Februar  1828,  16.  November
10m,  jairkul:  an  d.  General-Aerzte  vom  17.  December  1822,  Cirkul.  an  sümmtl.  Mil  -Aerzte
v.  1.  Juni  1828  ad  5;  cr.  8.  14,  Zusaiz.