382  MilitKr-Aerste  im  Allgemeinen.

oder  auf  das  Zeugniss  derjenigen  Militärpflichtigen,  welche  mit  dem  sich
als  untauglich  Angebenden  nähere  Bekanntschaft  gehabt  haben),  genommen
  werden.  ')

Sollten  derartige  Atteste  nicht  vorhanden,  oder  den  vorhandenen
nach  dem  Ausspruche  der  Ersatz-Kommissionen  kein  Werth  beizulegen
sein,  so  muss  der  Militärarzt  gegen  seine  Ueberzeugung  die  Untauglichkeit
  eines  solchen  Individuums  nicht  aussprechen,  sondern  seine  Zweifel
an  dem  Vorhandensein  der  vermeintlichen  Uebel  angeben  und  die  versuchsweise
  Einstellung  des  Militärpflichtigen  bei  einem  Truppentheil,
event.  die  Aufnahme  desselben  in  ein  Militärlazareth  empfehlen.  —  Verfügt
  demnächst  die  Ersatz-Behörde,  den  Vorschlägen  des  Arztes  entsprechend,
  das  Eine  oder  das  Andere,  so  ist  dem  betreffenden  Lazareth
oder  dem  Truppentheil  von  den  vermeintlichen  Krankheiten  oder  körperlichen
  Gebrechen  des  Militärptlichtigen  sogleich  Kenntniss  zu  geben,  um
dieselben  der  sorgfältigsten  Beobachtung  zu  unterziehen.  Bei  der  demnächst
vorzunehmenden  Beobachtung  eines  vermeintlichen  Simulanten  darf  der
Arzt  sich  nur  solcher  Mittel  zur  Enideckung  der  Simulation  bedienen,
die  der  Moralität  überhaupt  nicht  entgegen  sind.  ?

Zusatz.  Wenn  es  irgend  zweifelhaft  ist,  ob  ein  angebliches  Leiden
wirklich  besteht  oder  nur  simulirt  wird  so  ist  dasselbe  in  der  Art  zu
behandeln,  als  wenn  es  wirklich  vorhanden  wäre  und  bei  den  Beinühungen,
Simulationen  zu  entdecken,  sind  alle  Massregeln  zu  vermeiden,  welche
auf  den  Gesundheitszustand  irgend  eines  scheinbaren  oder  wirklichen  Simulanten
  nachtheilig  einwirken  könnten.  °)

$.  23.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  der  in  die
Arbeiter-Abtheilungen  einzustellenden  Militärpflichtigen.*)

Bei  Beurtheilung  der  körperlichen  Tauglichkeit  der  nach  den  Vorsehriften
  der  Ersatz-Instruktion  in  die  Arbeiter-Abtheilungen  einzustellenden
  Militärpflichtigen  koınmt  es  darauf  an,  ob  die  Einzustellenden  die
gröberen  Handarbeiten  im  bürgerlichen  Leben,  wenn  auch  nicht  ohne
Erschwerung,  doch  ohne  Nachtheil  für  ihre  Gesundheit  verrichten  und
daher  in  den  Arbeiter-Abtheilungen  beim  Festungsbau  und  zu  den  Verrichtungen
  in  den  Artillerie-Depots  und  dergleichen  gebraucht  werden
können.

Ansteckende  und  cekelerregende  Uebel,  soweit  sie  ein  wesentliches
Bedenken  gegen  das  Zusammenleben  mit  Anderen  veranlassen,  machen
für  die  Dauer  ihres  Bestehens  die  Einstellung  in  eine  Arbeiter-Abtheilung
unzulässig.  °)

.24.  Anderweitige  Verwendung  der  zum  Dienst  mit  der
Wafie  unbrauchbaren  Militärpflichtigen.

In  den  vorstehenden  $$.  ist  nur  von  den  bei  dem  fechtenden  Heere
einzustellenden  Militärpflichtigen  und  deren  körperlichen  Erfordernissen,
sowie  von  den  körperlichen  Fehlern,  die  mehr  oder  weniger  ihre  Untauglichkeit
  zum  Dienste  mit  der  Waffe  begründen,  die  Rede  gewesen.
Die  Armee  bedarf  jedoch  zur  Erreichung  ihrer  Zwecke  noch  eines  Personals
  zu  anderweiten  militärischen  Dienstleistungen,  zu  deren  Verrichtung
  sich  auch  mehrere  derjenigen  Leute  eigen,  die  ihrer  Körperlichkeit

nn  Ch.  8  48,  q  der  Ersatz-Instruktion.

2)  Cir.  8.  54  der  Ersatz-Instruktion.

3)  Eri  d.  Chefs  d.  Mıl.-Med.-Wes  v.  14  Nuvenber  1855.

“)  Chr.  98  533,  54.  95,  171  d.  Ersatz-Instruktion.

&gt;)  Cirkul.  an  d.  sämmtl,  Mil.-Aerzte  v.  12.  December  1834  ad  1.