Instruktion  für  Militär-Aerzte  etc.  383

wegen  von  dem  Dienste  mit  den  Waffen  ausgeschlossen  werden  mussten.
Hierher  gehören  besonders:  die  Train-Soldaten  und  die  militärischen
Krankenwärter.

$.  25.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  eines
Train-Soldaten

Die  Train-Soldaten  (efr.  88.  11,  47,  82,  91  der  Ersatz-Instruktion)
sind  entweder  Train-Fahrer  bei  dem  Proviant-Fuhrwesen  und  den  übri  igen
Armee-Trains  etc.,  Pferdepfleger  und  Train-Soldaten  bei  Officieren  resp.
Beamten,  oder  Train-Handwerker.  Sie  bedürfen  zur  Verrichtung  ihres
Dienstes  Kraft,  und  müssen  daher  kraftvoll  uud  ausgewachsen  sein.  Es
passen  daher  für  diese  Dienstbestimmungen  mehrere  von  den  Individuen,
welche  mit  Fehlern  behaftet  sind,  wie  sie  die  $$.  17  bis  21  angeben,  sofern
  diese  Fehler  nur  von  der  Art  sind,  dass  dadurch  die  Dienstverrichtungen
  der  Train-Soldaten  nicht  behindert  werden.

Zusätze.  1)  Bei  den  Milit#r-Bückern,  welche  im  Frieden  aus  dem  Dienststande
  des  stehenden  Heeres  entnommen  und  nach  Beendigung  ihrer  Dienstzeit  nur  im
Kriege  und  bei  grossen  Uebungen  nach  Bedarf  als  Feldbäcker  eingezogen  werden,  ist
auf  ihre  schwere  und  anstrengende  Beschäftigung,  für  welche  sie  auch  eine  ausserordentliche
  Zulage  beziehen,  Rücksicht  zu  nehmen  ’).

2)  Oekonomie-  Handwerker?)  sind  lediglich  für  den  Dienst  auf  Oekonomie-Kommissionen
  bestimmt  und  werden  in  den  Kompagnien  etc.  nicht  verwandt.  Die  Kategorie,
  aus  welcher  dieselben  ausschliesslich  zu  entnehmen  sind,  ist  durch  die  Allerh,
K.-O.  vom  2%.  Juni  1860  bestimmt.  Es  dürfen  bei  der  Infanterie,  incl.  Jäger  und
Schützen  und  bei  den  Pionieron  nur  Schneider  und  Schuchmacher,  bei  der  Kavallerie,
Artillerie  und  dem  Train  Schneider,  Schuhmacher  und  Riemer  (Sattler)  ausgehoben
reap.  eingestellt  werden.  Dieselben  werden  vor  der  Heranziehung  zur  Beschäftigung
auf  den  Kommissionen  mindestens  3  Wochen  lang  militärisch,  jedoch  ohne  Gewehr,

bildet.  Es  dürfen  nur  solche  Ersatzpflichtige  zur  Einstellung  als  Oekonomie-Handwerker
  gelangen,  bei  welchen  der  militärischen  Ausbildung  keine  zu  grossen  Schwie-Auen
  1)  51  Oskono:  also  z.  B.  nicht  Leute  mit  zu  bedeutenden  Brüchen  etc.  (cfr.
dad  i)  ie  Oekonomie-Handwerker  werden  aus  der  Zahl  der  nicht  vollkommen

$.  26.  "  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  eines  zum
Militär-Krankenwärter  auszuhebenden  Militärpflichtigen.

Zu  militärischen  Krankenwärtern  (cfr.  $.  10  und  $.  92  der  Ersatz-Instruktion)
  —  wenn  der  Bedarf  durch  Freiwillige  aus  den  Truppentheilen
nicht  gedeckt  werden  kann,  —  sind  wo  möglich  nur  freiwillig  sich  Meldende
  auszuwählen.  Dieselben  können  ohne  Rücksicht  auf  Grösse  oder
sonstige  Körperbeschaffenheit  hierzu  genommen  werden,  müssen  jedoch  mit
der  erforderlichen  Körperkraft  und  mit  gesunden  Sinneswerkzeugen  ausgerüstet,
  auch  frei  von  solchen  Fehlern  sein,  durch  welche  sie  in  ihren
Verrichtungen  behindert  werden.  Auch  dürfen  sie  kein  abschreckendes
Aeussere  besitzen.

27.  Beurtheilung  der  Militär-Dienstunbrauchbarkeit
eines  militärpflichtigen  Arztes.

Da  es  den  Studirenden  der  Medicin  frei  steht,  nach  erlangter  Doktorwürde
  und  nach  absolvirten  Staatsprüfungen  ihre  Militärpflicht  anstatt
mit  den  Waffen  durch  den  leichteren  Dienst  als  einjährige  freiwillige
Aerzte  (cfr.  88.  151  bis  156  der  Ersatz-Instruktion)  beim  Heere  abzulösen,
  so  haben  die  Militär-Aerzte  bei  der  Abgabe  ihres  Urtheils  über  die
Brauchbarkeit  dieser  Individuen  zum  Dienste  mit  den  Waffen  mit  der

')  Allerh,  K.-O.  v.  5.  September  1857.

2)  Allerh.  K.-O.  Y.  2.  Juni  1360,  Reskript  der  Min.  d.  Innern  und  Krieges  v.  7.  Juli
1800.  kriegamin.  Erl.  v.  7.  November  1860  und  23.  November  1861;  cfr.  8.  19  dieser  und
8.  48  ad  db.  der  Ersatz  Instruktion.