Instruktion  für  Militär-Aerate  etc.  389

7)  höherer  Grad  des  wirklichen  Kropfs,  wenn  die  Seitentheile  der
Drüse  stärker  ergriffen  sind,  jedoch  ohne  dass  das  Athemholen
dabei  erschwert  ist;

8)  bedeutende  Krampfaderbrüche,  die  ohne  Suspensorium  Beschwerden
verursachen  ;

9)  nicht  sehr  grosse  Wasserbrüche,  deren  Beseitigung  auf  operativem
Wege  wegen  Weigerung  des  Leidenden  oder  nus  anderen  Ursachen
nicht  zulässig  ist;

10)  Verhärtung  und  Anschwellung  eines  Hoden  geringeren  Grades;

11)  chronische  Brustleiden,  wie  nach  akuten  Krankheiten  der  Respirations-Organe
  zurückgebliebene,  nicht  zu  beseitigende  Schwäche  und
Reizbarkeit  derselben,  chronischer  häufig  wiederkehrender  Lungenoder
  Luftröhren-Catarrh,  chronische  Heiserkeit;

12)  asthmatische  Beschwerden  leichteren  Grades;

13)  chronische  Unterleibs-Beschwerden,  wie  Störungen  der  Verdauung,
habitueller  Magenkrampf;

14)  Hämorrhoidal-Leiden,  schmerzhafte  Hämorrhoidal-Knoten,  Blasen-Hämorrhoiden;


15)  chronischer,  bei  ungünstigen  Witterungs-Einflüssen  wiederkehrender
Rheumatismus  ohne  Anschwellung  der  leidenden  Theile;

16)  nach  Verwundungen,  Verrenkungen,  Verstauchungen  zurückgebliebene
  Gelenkschwäche;

17)  nach  geheilten  Verletzungen,  Knochenbrüchen  zurückgebliebene
andauernde  Schwäche  eines  Gliedes,  verbunden  mit  Schmerzen  bei
Witterungs-Veränderungen  ;

18)  stärkere,  über  einen  grossen  Theil  der  unteren  Gliedmassen  verbreitete,
  jedoch  nicht  schmerzhafte  Krampfadern;

19)  Narben  von  Fussgeschwüren,  die  bei  anhaltenden  Märschen  leicht
aufbrechen;

20)  ein  etwas  zu  kurzes  Bein  in  Folge  von:Knochenbrüchen,  welchem
durch  einen  erhöhten  Absatz  abgeholfen  werden  kann.

$.  38.  Beurtheilung  der  Erwerbsfähigkeit  der  ganzinvaliden
  Soldaten.

Ausser  der  Dienstfähigkeit  oder  Unfähigkeit  resp.  Invalidität  wird
aber  auch,  jedoch  nur  bei  versorgungsberechtigten  Ganzinvaliden,
  die  Fähigkeit  des  betreffenden  Individuums,  sich  seinen  Lebens-Unterhalt
  zu  erwerben,  Gegenstand  der  ärztlichen  Untersuchung,
indem  die  Militär-  Aerzte  in  ihren  desfallsigen  Invaliditäts-Attesten  sich
pflichtmässig  darüber  auszusprechen  haben,  ob  und  in  welchem  Grade  der
Untersuchte  erwerbsunfähig  ist‘).  Es  sind  in  dieser  Beziehung  4  Klassen
der  versorgungsberechtigten  Ganzinvaliden  zu  unterscheiden,  nämlich:

a)  solche,  welche  in  dem  Selbsterwerbe  ihres  Unterhalts  nicht

behindert  werden,

b)  solche,  welche  theilweise  erwerbsunfähig  sind,

c)  solche,  welche  grösstentheils  erwerbsunfähig  sind,  und

d)  solche,  welche  als  gänzlich  erwerbsunfähig  angesehen  werden
müssen  ?).

')  Es  ist  bei  Deurtheilung  der  Erwerbsunfähigkeit  mit  grüsster  Strenge  zu  verfahren  —
Kriegamio,  Erl.  v.  April  I  1816  ad  4,  21.  Juni  1834;  Cirkular  an  sämmtliche  Militär-Aerzte
vom  21.  August  Kr  ad

?%,  In  dieser  Weise  ist  eles  der  höchste  Grad  der  Erwerbsunfähigheit  zu  bezeichnen  —
kriegam.  Erlass  vom  16.  Aärz  1859.