Instruktion  für  Marine-Aerzte  etc,  397

C.  Instruktion  für  Marine-  Aerzte  zur  Untersuchung
und  Beurtheilung  der  Dienstbrauchbarkeit  oder  Unbrauchbarkeit
  der  in  die  Königliche  Marine  einzustellenden
  resp.  der  in  derselben  dienenden  Mannschaften,
sowie  zur  Beurtheilung  der  Invalidität  im  Dienst  befindlicher
  oder  entlassener  versorgungsberechtigter

Mannschaften  der  Marine.
Vom  5.  November  1860.

(Von  der  Instruktion  für  Marine-Aerzte  wurden  vom  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens
  den  Generalärzten  zunächst  2  Exemplare  unter  dem  29.  Juni  1861  zugesandt
mit  dem  Bemerken,  dass  die  Instruktion,  laut  Erlasses  des  Königlichen  Allgemeinen
Kriegs-Departements  vom  20.  Juni  1861,  sofort  in  Kraft  trete.  Später  (im  August)
gingen  denselben  noch  16  Exemplare  zu  und  wurde  auf  eine  desfallsige  Anfrage,  mittelst
  Erlasses  vom  30.  August  1861,  bestimmt,  dass  qu.  Instruktion  zunächst  bei  allen
Ober-Militär-Aerzten  des  Korps  zur  Kenntnissnahme  cirkuliren  solle,  damit  jeder  Kollege
  sich  mit  dem  Inhalte  genügend  bekannt  mache.  Demnächst  würde  es  ausreichen,
in  den  grösseren  Lazarethen  des  Korpsbereichs  je  I  oder  2  Exemplare  so  zu  deponiren,
dass  diejenigen  Kreis-  resp.  Departoments-Aerzte  die  Instruktion  sich  ausbitten  und
unter  der  Verpflichtung  der  Rückgabe  mit  auf  die  Reise  nehmen  können,  welche  sich
noch  nicht  genügend  informirt  halten,  welche  Einrichtung  den  Kollegen  im  Cirkular
mitzutheilen  wäre.  Auch  wären  alle  Ersatzbehörden  mit  dieser  Instruktion  versehen
und  würden  gern  bereit  sein,  den  betreffenden  Stabs  -  und  Ober-Stabsärzten  dieselbe
pro  informatione  beim  Geschäft  selbst  zu  übergeben.)

Instruktien  für  Marine-Aerzite,

8.  1.  Wichtigkeit  der  ärztlichen  Untersuchung  der  einzustellenden
  und  im  Dienst  stehenden  Mannschaften  hinsichtlich
  ihrer  Diensttauglichkeit  oder  Untauglichkeit  resp.
Invalidität.

Die  ärztliche  Untersuchung  der  Mannschaften,  welche  in  die  Marine
eingestellt  werden  sollen,  in  Bezug  auf  ihre  Brauchbarkeit  zum  Dienste,
sowie  die  Beurtheilung  der  Djensttauglichkeit  oder  Unbrauchbarkeit  resp.
Invalidität  der  bereits  im  Dienste  befindlichen  Mannschaften,  erfordert
ausser  einer  gründlichen  wissenschaftlichen  Bildung  und  Erfahrung  eine
genaue  Kenntniss  von  den  Dienstpflichten  jener  Personen  und  von  den
verschiedenen  Verhältnissen,  welchen  sie  an  Bord  Sr.  Majestät  Kriegsschiffe
  und  in  der  Garnison  während  des  Friedens  oder  Krieges  ausgesetzt
sind,  sowie  auch  eine  Kenntniss  von  dem  Gebrauche  ihrer  Waffen  und
von  ihren  Dienstleistungen.

Da  die  Rücksicht  auf  die  Wehrfähigkeit  der  Marine  cs  erheischt,
dass  nur  solche  Leute  in  den  Marinedienst  eingestellt  werden,  welche  die
Anstrengungen  dieses  Dienstes  zu  ertragen  vollkommen  fähig  sind,  so  ist
die  Untersuchung  ärztlicher  Seits  mit  der  grössten  Gewissenhaftigkeit  und
sorgfältiger  Benutzung  aller  von  der  Wissenschaft  dargebotenen  Hülfsmittel
(wie  der  Perkussion  und  Auskultation)  auszuführen,  damit  einerseits  der
Einstellung  unbrauchbarer  Leute  vorgebeugt,  andrerseits  die  vielfachen
Bestrebungen  der  einzustellenden  oder  bereits  dienenden  Mannschaften,
durch  Simulation  von  Krankheiten  dem  Dienste  sich  zu  entziehen  oder
mit  Invaliden-  Ansprüchen  entlassen  zu  werden,  vereitelt  werden.  Bei
der  Schwierigkeit.  für  die  Untersuchung  der  Mannschaften  und  für  die
Beurtheilung  der  Abweichungen  vom  Normalzustande  des  menschlichen
Körpers  in  ihren  verschiedenen  Abstufungen  allgemein  gültige  positive