402  Militär-Aerste  im  Allgemeinen.

der  Ruder  und  im  Gebrauch  des  Zündnadel-  und  Seitengewehrs.  In  der
Garnison  resp.  am  Lande  haben  sie  ausser  der  Besetzung  der  Küstenbefestigungen
  und  Strandbatterien  und  ausser  der  Bedienung  der  Geschütze
bei  den  Schiessversuchen  auch  die  Arbeiten  im  Laboratorium  zu  verrichten,
daher  können  mit  Rücksicht  auf  die  geforderte  grosse  Kraftäusserung  nur
besonders  starke  Leute,  wie  bei  den  12  pfündigen  Batterien  gebraucht
werden.  Auch  ein  gutes  Auge,  fehlerfreie  Hände  und  Finger  sind  unentbehrlich.


8.  9.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  für  einen
einjährigen  Freiwilligen  im  Allgemeinen.

Junge  Leute,  welche  ihre  Militär-Dienstpflicht  durch  einjährigen  freiwilligen
  Dienst  bei  der  Marine  erfüllen  wollen,  werden  nur  ausnahmsweise
an  Bord  in  Dienst  gestellter  Kriegsschiffe  verwendet,  weil  im  letzteren
Falle  ihre  Entlassung  nach  abgelaufener  einjähriger  Dienstzeit  nicht  immer
ausführbar  sein  würde,  indem  sie  erst  nach  Rückkehr  der  Schiffe  in
Preussische  Häfen  erfolgen  kann.

Aus  diesem  Grunde  werden  sie  mit  Ausnahme  der  einjährigen  freiwilligen
  Aerzte  meistens  zum  Garnison-  und  Felddienst  herangezogen  und
da  dieser  Dienst  in  der  Regel  manche  Schonung  zulässt,  so  wird  hierauf
Rücksicht  zu  nehmen  und  daher  zur  Anerkennung  ihrer  Dienstbrauchbarkeit
  nicht  ganz  der  kräftige  Körperbau,  wie  für  die  Ersatzmannschaften
zu  fordern  sein,  wenn  nur  sonst  die  Organisation  des  Körpers  gesund,
nicht  allzuschwach  und  unentwickelt  ist.  Ebenso  ist  bei  ihnen  auch  über
solche  körperliche  Fehler  hinwegzusehen,  welche  sie  nicht  hindern,  ihrer
späteren  event.  Bestimmung  als  Officier  etc.  zu  genügen  (cfr.  $.  10  der
Instruktion  für  Militär-Aerzte  und  $.  165  der  Ersatz-Instruktion).

8.  10.  Beurtheilung  der  körperlichen  Eigenschaften  für
einen  einjährigen  Freiwilligen  mit  Rücksicht  auf  den  von  ihm
gewählten  Marine-Theil.

Bei  der  Matrosen-Division  können  einjährige  F  reiwillige  nicht  eingestellt
  werden,  doch  ist  es  denjenigen  Seeleuten,  welche  das  Steuermanns-Examen
  auf  Preussischen  Navigations-Schulen  bestanden  haben,  gestattet,
ihre  Einstellung  in  diesen  Marine-Theil  zu  ihrer  eignen  Ausbildung  für
ein  Jahr  zu  beantragen,  um  in  der  Folge  später  eventl.  als  Auxiliar-Officier
eingestellt  zu  werden.  Auf  die  Ableistung  der  gesetzlichen  Wehrpflicht
wird  dieses  Jahr  jedoch  nicht  angerechnet.  Da  nun  diese  Steuerleute
lediglich  in  der  Absicht,  später  als  Auxiliar-Officier  verwendet  zu  werden,
eintreten,  so  können  bei  Beurtheilung  ihrer  Dienstfähigkeit  nicht  durchweg
  die  Grundsätze  in  Anwendung  kommen,  welche  bei  der  Auswahl  der
Matrosen  Geltung  haben;  es  sind  vielmehr  solche  Steuerleute  nur  dann
als  unbrauchbar  anzuerkennen,  wenn  sie  eine  schwächliche  Körper-  Konstitution
  haben,  oder  an  Fehlern  leiden,  durch  welche  sie  wahrscheinlich
zu  ihrem  künftigen  Beruf  als  Auxiliar-Officier  unfähig  gemacht  werden,
namentlich  an  Fehlern  der  Seh-,  Hör-  und  Sprachorgane  in  dem  Grade,
dass  die  Funktion  dieser  Organe  mehr  oder  weniger  beeinträchtigt  wird.

Für  die  Einstellung  von  einjährigen  Freiwilligen  in  die  Werft-Division
und  in  das  Seebataillon  (Infanterie-  und  Artillerie-  Kompagnien)  Behufs
Ablösung  ihrer  Militär-Dienstpflicht  gelten  die  in  dieser  Beziehung  für  die
Armee  erlassenen  Bestimmungen.

Bej  der  Werft-Division  darf  aber  nur  solchen  Leuten  der  Eintritt
erlaubt  werden,  weiche  zu  den  im  $.  5  angegebenen  Handwerks-Klassen
gehören  und  die  daselbst  angegebenen  körperlichen  Eigenschaften  haben.