404  Militär-Aerrte  im  Allgemeinen.

erkannt  werden,  sondern  es  muss  in  dem  betreffenden  Atteste,  welches
ihre  Dienstunfähigkeit  für  die  Marine  anerkennt,  gleichzeitig  ihre  event.
Dienstfähigkeit  für  die  Armee  ausgesprochen  werden  (cfr.  $.  27  der  Instruktion
  für  Militär-Aerzte).

$.  12.  Nothwendige  körperliche  Eigenschaften  der  zum
dreijährigen  freiwilligen  Dienst  sich  meldenden  jungen  Leute
incl.  derer,  welche  in  der  Absicht,  auf  weitere  Beförderung
dienen  zu  wollen,  eintreten.

Die  zum  Eintritt  als  dreijährige  Freiwillige  bei  der  Matrosen-  resp.
Werft-Division  oder  dem  Seebataillon  sich  meldenden  jungen  Leute  müssen
dieselben  körperlichen  Eigenschaften  haben,  welche  in  den  bezüglichen
BS  4,  5,  7  und  8  für  die  zum  Ersatz  auszuwählenden  Mannschaften  geordert
  werden.

Dagegen  können  an  diejenigen  jungen  Leute,  welche  mit  der  Absicht,
Officier  zu  werden,  sich  beim  Scebataillon  zum  Eintritt  melden,  nur  solche
Anforderungen  an  ihre  körperliche  Qualifikation  gemacht  werden,  welche
im  Schlusspassus  des  5  9  angegeben  sind.

Zusatz.  Als  Seckadetten  werden  nur  junge  Leute  von  13—15  Jahren
angenommen.

(Erlass  der  Admiralität  vom  9.  Januar  1856.)

(Cfr.  $.  30  der  Instruktion  für  Milıtär-Aerzte  und  $.  166  der  Ersatz-Instruktion.)

13.  Beurtheilug  der  körperlichen  Eigenschaften  eines
Seedienstpflichtigen.

Die  Secdienstpflichtigen  (cfr.  Anmerkung  zu  $.  2)  sind  Seeleute  von
Fach  (Jungmann,  Halbmann,  Matrose,  Steuermann),  welche  für  den  Fall
ihrer  Einbeorderung  nur  in  die  Matrosen-Division  eingestellt  werden  dürfen.

Bei  Beurtheilung  ihrer  Dienstfähigkeit  sind  im  Allgemeinen  dieselben
Grundsätze  zu  beachten,  welche  für  die  Anerkennung  der  Diensttüchtigkeit
eines  Matrosen  in  $.  4  angegeben  sind;  da  sie  indessen  bereits  auf  Handelsschiffen
  mindestens  2  volle  Jahre  Scereisen  mitgemacht,  mithin  die
zum  Seedienst  erforderliche  kräftige  Körper-Kostitution  wahrscheinlich
haben,  so  wird  die  Untersuchung  besonders  darauf  zu  richten  sein,  ob  sie
an  Fehlern  leiden,  welche  die  Ausübung  des  militärischen  Theils  ihrer
Dienstleistungen  an  Bord  der  Kriegsschiffe  beeinträchtigen,  wie  z.  B.  Fehler
der  Seh-,  Hör-  und  Sprachorgane,  sowie  auch  der  Hände,  Füsse  etc.

Bei  dieser  Untersuchung  ist  mit  grösster  Sorgfalt  zu  verfahren,  weil
diese  Leute  am  häufigsten  durch  Vorschützen  von  Fehlern  sich  der  Einstellung
  zu  entziehen  suchen.

$.  14.  Aerztliche  Untersuchung  der  von  den  Ersatz-Behörden
  ausgewählten,  der  Marine  zur  Einstellung  überwiesenen
  Ersatz-Mannschaften.

Die  von  den  Ersatzbehörden  den  verschiedenen  Marine-Theilen  überwiesenen
  Ersatz-Mannschaften  sind  sogleich  nach  ihrer  Ankunft  von  den
Aerzten  der  betreffenden  Marine-Theile  zu  untersuchen  und  haben  dieselben
Folgendes  zu  beachten  '):

1)  Finden  sich  bei  einem  Rekruten  Fehler  vor,  welche  nach  der  Aushebung
  entstanden  sind,  und  denselben  dienstunbrauchbar  machen,  so  kann
das  betreffende  Attest  der  Unbrauchbarkeit  sofort  ausgestellt  werden,
damit  die  Entlassung  des  Rekruten  ohne  Weiteres  vom  Kommando  beantragt
  wir:

P)  Anmerkung.  Cfr.  Militär-Ersatz-Instruktion  9.178,  2  und  3  und  8.179,  2.  3  4und  5,