406  Militlir-Aerzte  im  Allgemeinen.

a)  ob  der  Untersuchte  zum  Dienst  in  der  Marine  mit  Rücksicht  auf
die  Dienstleistungen,  welche  von  ihm  bei  dem  betreffenden  Marine-Theile
  gefordert  werden,  unbedingt  brauchbar  ist:

vollkommene  Dienstfähigkeit;

b)  ob  derselbe,  wenn  er  seiner  Körperlichkeit  wegen,  nicht  unbedingt
und  unter  allen  Verhältnissen  zum  Marine-Dienst  bei  einem  oder
dem  andern  Marine-Theile  brauchbar  ist,  doch  während  des  Krieges
und  der  damit  verbundenen  ungewöhnlichen  Ergänzung  noch  zur
Einstellung  bei  einem  oder  dem  andern  Marine-Theile  sich  eignet:

nicht  vollkommene  Dienstfähigkeit;  ')

c)  ob  der  Untersuchte  zur  Zeit,  wo  die  Untersuchung  stattfindet,
zum  Dienst  in  der  Marine  nicht  brauchbar  ist,  indess  im  Laufe
der  Zeit  möglicher  Weise  brauchbar  werden  kann,  mithin  nur  als:

zur  Zeit  dienstunbrauchbar
zu  erachten  ist;
d)  ob  derselbe  zur  Zeit,  wo  die  Untersuchung  stattfindet,  als:
für  immer  unbrauchbar  zum  Marine-Dienst  betrachtet  werden
muss  (efr.  $.  15  der  Instruktion  für  Militär-Aerzte).

8.18.  Einfluss  geringer  Abweichungen  vom  regelmässigen
Bau  des  Körpers  auf  die  Dienstfähigkeit.

Es  ist  bereits  in  den  sr  2  segq.  im  Allgemeinen  angegeben  worden,
welche  körperliche  Eigenschaften  die  bei  der  Marine  einzustellenden
Mannschaften  haben  sollen,  und  auch  angeführt  worden,  dass  kleine  Abweichungen
  von  dem  regelmässigen  Bau  des  Körpers  und  seiner  einzelnen
Theile,  wie  auch  solche  Fehler,  welche  auf  die  Gesundheit  keinen  nachtheiligen
  Einfluss  haben,  und  weder  die  Kraftäusserung  noch  die  freie
Bewegung  des  sonst  ganz  gesunden  Körpers  hindern,  vom  Dienste  in  der
Marine  nicht  ausschliessen.

Dergleichen  Abweichungen  und  Fehler  können  entweder  die  Einstellung


1.  bei  jedem  Marine-Theile  gestatten,  oder  '

2.  nur  ausschliesslich  bei  einem  oder  dem  andern  Marine-Theile  zulassen,
  oder  sie  sind

3.  von  der  Art,  dass  sie  zwar  zur  Zeit  des  Friedens  von  der  Einstellung
  ausschliessen,  während  des  Krieges  aber  und  einer  damit
verbundenen  ungewöhnlichen  Ergänzung  der  Marine  nicht  in  Betracht
  kommen  dürfen  und  die  Einstellung  bei  einem  besondern
Marine-Theile  zulassen.  ?)

$.  19.  Bezeichnung  derjenigen  Fehler,  welche  die  Einstellung
  von  keinem  Marine-Theile  ausschliessen.

Zu  denjenigen  Fehlern,  welche  die  Einstellung  von  keinem  Marine-Theile
  ausschliessen,  gehören  vorzüglich:

a)  oberflächliche,  nicht  adhärente  Narben  von  erlittenen  Verletzungen;

!)  Der  Arzt  hat  sich  unter  Angabe  des  vorgefundenen  Feblers  auf  die  Erklärung  zu  beschränken,
  dass  keine  vollkommene  Diensifähigkeit  vorhanden,  sondern  der  Untersuchte  nur
unter  besonders  dringenden  Umständen  als  einstellungsfähig  zu  erachten  sei.

2)  In  die  Matrosen-Division  können,  wie  bereits  &amp;.  4  angegeben  ist,  nur  Seeleute  und
in  die  Werft-Division_nur  die  8.  5  erwähnten  Handwerker  eingestellt  werden.  Daher  handelt
es  sich  hier  um  die  Frage:  ob  dieser  uder  jener  Fehler  den  Matrosen  unfähig  zur  Einstellun
in  die  Matrosen-Division,  den  Handwerker  unfähig  für  die  Werft-Division  macht,  und  o
diese  Fehler  auch  für  den  Fall  eines  Krie  den  Matrosen  für  die  Matrosen-Division,  den
Handwerker  für  die  Werf-Division  unfähig  machen  oder  event.  ihre  Einstellung  in’s  See-Bataillon
  resp.  in  dıe  Seeartillerie  noch  zulassen.