Instruktion  für  Marine-Aeorzte  ete.  407

b)  leichte,  von  äussern  Ursachen  entstandene  Geschwüre,  die  besonders
  an  den  Füssen  vorkommen,  und  danach  zurückgebliebene,
nicht  mit  Krampfadern  der  umgebenden  Theile  verbundene  Narben;

c)  stattgehabte  und  gutgeheilte  Knochenbrüche,  deren  Folgen  vollständig
  beseitigt  worden;

d)  kleine,  nicht  hinderliche  Geschwülste  von  gutartigem  Charakter;

e)  Krätze  und  andere  leicht  zu  beseitigende  Hautausschläge,  sowie
überhaupt  alle  leicht  heilbaren  innern  Krankheiten  und  äussern

Uebel;

f)  noch  im  Unterleibe  befindliche,  und  am  Bauchringe  weder  durch
vermehrte  Empfindlichkeit  an  diesem,  noch  durch  das  Gesicht  und
Gefühl  bemerkbare  Hoden;

g)  leichte  Krümmung  des  Nackens  und  geringe,  nicht  auflallende
Schiefheit  des  Halses,  bei  vollkommener  Bewegungsfähigkeit  desselben;


h)  ein  sogenannter  hohler  Rücken,  bei  welchem  die  Rückenwirbelsäule,
  von  dem  ersten  Wirbelbeine  an,  zu  stark  gebogen  nach
hinten  tritt,  während  ihr  unterer  Theil  zu  stark  nach  vorn  gekehrt
  ist;

i)  geringe  ‚  nicht  auffallende  Erhöhung  der  einen  Schulter  oder

k)  fehlerhafte  Vorder-  (Schneide-)  Zähne,  wenn  nur  die  Augen-  und
Backenzähne  vorhanden  und  gut  sin

I)  geringe,  unschmerzhafte  Krampfaderbrüche;

m)  einzelne,  unbedeutende  Krampfadern  an  den  untern  Extremitäten;

n)  etwas  gebogene  Ober-  und  Unterschenkel;

0)  dicke  Knie,  vorausgesetzt,  dass  dieser  Zustand  angeboren  und
nicht  in  Folge  einer  frühern  oder  noch  vorhandenen  Krankheit
entstanden  ist;

p)  etwas  nach  innen  gebogene  Knie,  so  dass  selbige  nicht  am  Marschiren
  hindern;

q)  breite  Füsse;

r)  geringer  Grad  des  Plattfusses,  wo  das  Gehen  noch  nicht  auf  dem
innern  Rande  des  Fusses  geschieht;

s)  Mangel  eines  Zehen,  jedoch  nicht  des  grossen.

(cfr.  $.  17  der  Instruktion  für  Militär-Aerzte.)

8.  20.  Bezeichnung  derjenigen  Fehler,  welche  die  Einstellung
  nur  bei  dem  einen  oder  dem  andern  Marine-  Theile
gestatten.

Zu  denjenigen  Fehlern,  welche  die  Einstellung  nur  bei  dem  einen
oder  dem  andern  Marine-Theile  zulassen,  gehören:

a)  schr  fehlerhafte  oder  gänzlich  mangelnde  Schneide-  und  Augenzähne
  bei  noch  vorhandenen  guten  Backenzähnen,  gestatten  die
Einstellung  bei  den  mit  dem  Zündnadelgewehr  ausgerüsteten  Marine-Theilen
  (Secbataillon  und  Seeartillerie),  sowie  auch  bei  der
Werft-Division,  falls  die  Sprache  dadurch  nicht  undeutlich  geworden
  ist  und  die  betrefienden  Individuen  in  ihrer  sonstigen
Körperbeschaffenheit  sich  für  diese  Marine  -  Theile  vollkommen
eignen;  indessen  dürfen  Matrosen  wegen  ihrer  Bewaffnung  mit  Pistolen
  nicht  mit  solchen  Fehlern  behaftet  sein;