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Militär-Aorzte  im  Allgemeinen,

versioht  erwartet  werden  kann,  so  ist  dieser  Weg  von  den  Aerzten  aumıempfehlen,
  um  die  Simulation  und  Erkünstelung  auf  keine  Weise  zu  begünstigen.
  —  Wenn  mit  ad  g  bis  |  angeführten  Fehlern  behaftete  Individuen
sich,  ihrer  sonstigen  Körperbeschaffenheit  nach,  zur  Einstellung  bei  der
Marines  eignen,  so  muss  ihnen  von  dem  untersuchenden  Arste  die  Wahrscheinlichkeit
  ibrer  Heilung  durch  eine  vorzunehmende  Operation  N  Age
und  müssen  sie,  wenn  sie  sich  hierzu  entschliessen  ein  Marine-Militär-Lazareth
  aufgenommen  werden.  Ohne  den  reimillig  Entschlass
des  zu  Operirenden  kann  und  darf  jedoch  zu  keiner  Operation  geschritten
werden,  weil  letztere,  wenn  auch  scheinbar  unbedentend,  doch  durch  Zufälle
  und  Umstände  lebensgeführlich  werden  und  einen  üblen  Ausgang
nehmen  kann.

Wenn  Leute  mit  einfachen  Hasenscharten  sich  zu  einer  solchen  Operation
nicht  entschliessen,  werden  sie  nach  der  Bestimmung  zu  $.  21  behandelt.

8.  23.  Krankheiten,  Fehler  und  Gebrechen,  welche  die
Unbrauchbarkeit  zum  Dienst  in  der  Marine  für  immer  begründen.


Die  Unbrauchbarkeit  zum  Marine-Dienst  für  immer  begründen

1.  ein  durch  verjährtes  Bestehen  als  unheilbar  zu  haltender  Kopf-»



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12.

grind;
.  ein  veralteter  Weichselzopf,  der  sowohl  seiner  Beschaffenheit  nach,

als  auch  wegen  allgemeiner  Körper-Cachexie  nicht  geheilt  und  entfernt
  werden  kann;

.  unheilbare,  über  "die  Hälfte  des  Schädels  ausgedehnte  Kahlköpfigkeit;



.  eine  solche  Deformität  des  Schädels  und  besonders  des  Hinterhauptes,

  dass  keine  militärische  Kopfbedeckung  festsitzen  kann;

.  Substanz-Verlust  an  den  Schädelknochen,  sei  er  Folge  von  Knochenfrass

  oder  mechanischen  Verletzungen,  desgleichen  Exostosen,  Hirnhautschwamm;


.  Gesichtsschwäche,  hervorgebracht  durch  Nervenleiden,  oder  durch

geringe  Flecke  der  Hornhaut  oder  andere  krankhafte  organische
eränderungen  der  Augen;

.  Blindheit  oder  bedeutende  Störung  des  Gesichts  auf  beiden  Augen

oder  auch  nur  auf  einem  allein;  hervorgebracht  durch  schwarzen
oder  grauen  Staar,  oder  durch  andere  krankhafte  Veränderungen
und  Entartungen  der  innern  und  äussern  Theile  der  Augen;

.  chronische  habituelle  Entzündungen  eines  Auges  oder  beider  Augen

und  Augenlider;

.  Umkehrung  eines  oder  beider  Augenlider  nach  innen  oder  aussen;
.  Thränenfisteln  und  Thränenfluss,  durch  unheilbare  Krankheiten  der

Thränen-Organe  bedingt;

.  erwiesene,  in  einem  wahrnehmbaren  fehlerhaften  Baue  des  Auges

begründete  bedeutende  Kurzsichtigkeit,  bei  welcher  der  Kurzsichtige
  einen  Menschen  von  einem  andern  in  der  Entfernung  von
10  Schritten  nicht  zu  unterscheiden  im  Stande  ist;
Kurzsichtigkeit  überhaupt,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  dieselbe  erworben
  oder  in  einem  wahrnehmbaren  fehlerhaften  Bau  der  Augen
begründet  ist;  ')

')  Der  untersuchende  Arzt  hat  in  jedom  Falle  von  Kurzsichti  keit  rind  anzugebep,
ab  dieselbe  eine  erworbene  vder  in  einen:  fehlerhaften  Baue  der  Augen  ründrt  sei.  und
im  letzten  Falle  nach,  in  welchem  Grade  der  Ersatzpflichtige  DR  sei,  woraus  sich
dann  die  weitere  Bestinmung  der  Ersatz-Behürde,  ob  das  betreffende  Individuum  noch  für