414  Militär-Aerzte  im  Allgemeinen.

87.  eitriges  Exsudat  in  der  Brusthöhle;

88.  ausgebreitetes  Lungenemphysem;

89.  Vereiterungen  und  Geschwüre  innerer  Organe,  erkannt  aus  den
pathognomonischen  Kennzeichen  und  aus  dem  Einflusse  dieser  Krankheiten
  auf  die  allgemeine  Körper-Konstitution;

90.  Abzehrung;

91.  unheilbare  Wassersucht,  chronische  Gelbsucht  mit  in  die  Augen  fallenden,
  tief  begründeten  Leiden  der  Unterleibs-Eingeweide;

92.  bösartige  Flechten  und  andere  eingewurzelte  Hautkrankheiten;

93.  schwache  Brust,  durch  schmalen  Bau  derseiben  begründet,  auch
wenn  sie  ohne  auffallende  Abmagerung  und  ohne  Neigung  zur  Lungensucht
  besteht;

94.  schwacher  Knochen-  und  Muskelbau,  und  schwache  Körper-Konstitution
  überhaupt,  nach  vollendetem  22.  Lebensjahre,  zugleich  mit
kränklichem  Ansehen;

95.  Verkrüppelung  oder  Missgestaltung  des  ganzen  Körpers;

96.  übermässige  krankhafte  Fettleibigkeit  ;

97.  Epilepsie  oder  andere  periodische  Krämpfe  und  Konvulsionen;

98.  habituelles  Zittern  des  ganzen  Körpers  oder  einzelner  Theile;

99.  Starrsucht;

100.  eingewurzelter  Schwindel;

101.  Nachtwandeln;

102.  chronische  Gicht  und  chronischer  Rheumatismus;

103.  notorische  Trunksucht  ;

104.  hoher  Grad  von  geistiger  Beschränktheit,  der  die  militärische  Ausbildung

  unmöglich  macht;

105.  Wahnsinn  und  andere  Seelenkrankheiten.

(cfr.  8.  21  der  Instr.  für  Militär-Aerzte.)

$.  24.  Verfahren  bei  vermeintlicher  Simulation  vonKrankheiten
  und  Gebrechen.

Unter  den  im  vorigen  $.  genannten  Krankheiten  und  körperlichen  Gebrechen,
  welche  die  Unbrauchbarkeit  eines  Militärpflichtigen  zum  Marinedienste
  begründen,  sind  mehrere,  die  sich  während  der  kurzen  Zeit  der
Untersuchung  nicht  immer  so  darstellen,  dass  der  Arzt  sich  von  der
Wirklichkeit  derselben  überzeugen  kann.  Sie  werden  daher  von  den
Dienstpflichtigen  nicht  selten  vorgeschützt,  nachgeahmt  und  erkünstelt.

Zu  diesen  Leiden  gehören:  der  Wahnsinn  nebst  den  übrigen  Seelenkrankheiten,
  die  Epilepsie  und  andere  Konvulsionen  und  Krämpfe,
Gliederzittern,  Starrsucht,  Schwindel),  Nachtwandeln,  chronische  Gicht
und  chronischer  Rheumatismus,  Augen-Entzündungen,  Gesichtsschwäche,
schwarzer  Staar,  Nacht-  und  Tagblindheit,  Taubheit,  Stummheit,  Engbrüstigkeit,
  Bluthusten,  Blutbrechen,  Blutharnen,  Unvermögen  den  Urin
zu  halten  und  nächtliches  Bettpissen,  Lähmung  der  einen  oder  andern  Extremität,
  Geschwüre,  namentlich  an  den  untern  Extremitäten  und  ausserdem
  auch  Windgeschwülste  des  Hodensacks  oder  an  andern  Theilen.

Wenn  dem  untersuchenden  Arzte  über  das  wirkliche  Bestehen  der
vorgedachten  Gebrechen  aus  dem  Aussehen  und  der  mehr  oder  weniger
alterirten  Körperlichkeit  des  Individuums  keine  überzeugenden  Merkmale
gegeben  sind,  wie  dies  bei  mehreren  derartigen  Krankheiten  der  Fall
sein  wird,  so  kann  Rücksicht  auf  beigebrachte  Atteste  von  Aerzten,  Orts-Obrigkeiten,
  anwesenden  Gemeinde-Vorstehern,  oder  auf  das  Zeugniss