462  Militär-Aerste  im  Allgemeinen.

3.  Bei  Anstellung  der  urenz-Aufseher')  ist  das  Finanz-Ministerium
  nicht  an  die  vorzugsweise  Berücksichtigung  versorgungsberechtigter
Invaliden  gebunden,  sondern  kann  dazu  qualificirte  Unterofficiere,  die
12  Jahre  und  9  Jahre  davon  als  Unterofficiere  gedient  haben,  rüstig  und
nicht  über  40  Jahre  alt  sind,  annehmen.

4.  Unterofficiere,  welche  12  Jahre  gedient  haben,  und  zum  Schulamt?)
  Neigung  und  Fähigkeit  zeigen,  können  einen  zweimonatlichen
Urlaub  zur  Vorbereitung  in  einem  Schullehrerseminar  erhalten  und,  sofern
  Seitens  des  Seminars  darmnuf  angetragen  wird,  hiernächst  noch  auf
fernere  4  Monate  mit  ganzen  Gehalt  kommandirt  werden.

5.  DerEintritt  in  die  Telegraphen-Verwaltung?)  ist,  mit  Ausschluss
  der  technischen  und  Bureau-Benmtenstellen,  nur  versorgungsoder
  anstellungsberechtigten  Militärpersonen  gestattet.  Versorgungsberechtigt
  sind:  a)  die  Freiwilligen  aus  den  Feldzügen  1813  bis  1815  und
b)  die  mit  Civilversorgungsschein  entlassenen  Invaliden  ohne  Unterschied,
ob  sie  Invaliden-Beneßeien  beziehen  oder  nicht.  Zu  den  Anstellungsberechtigten
  gehören:  a)  Officiere,  welche  mit  Aussicht  auf  Civil-Anstellung
verabschiedet  sind,  b)  diejenigen  Militär-Anwärter,  welche  eine  12jährige
Dienstzeit  im  stehenden  Heere  und  darunter  eine  9jährige  als  Unterofficier
zurückgelegt  haben,  und  c)  ausserdem  solche  Personen,  welchen  auf  dem
Wege  der  Gnade  die  Anstellungsberechtigung  mittelst  Allerhöchster  Kabinets-Ordre
  ausnahmsweise  verliehen  worden  ist.  —  Unter  Andern  wird
zur  Aufnahme  in  diese  Verwaltung  ein  Attest  eines  Ober-Militär-Arztes
oder  eines  Königlichen  Medicinal-Beamten  erfordert,  welches  sich  über  die
körperliche  Brauchbarkeit  des  Aufzunehmenden,  namentlich  über  sein  Sehund
  Gehör-Vermögen  aussprechen  muss.  Personen,  welche  das  40.  Lebensjahr
  überschritten  haben,  keine  gefällige  Handschrift  besitzen,  oder
nicht  orthographisch  und  grammatisch  richtig  schreiben,  haben  auf  Aufnahme
  nicht  zu  rechnen.  —  Jede  Anstellung  erfolgt  immer  erst  auf  Probe.
Die  Anstellung  der  Unterbeamten  erfolgt  unter  Vorbehalt  der  4  wöchentlichen
  Kündigung,  die  der  Oberbeamten  (vom  Assistenten  aufwärts)  auf
Lebenszeit  mit  Anspruch  auf  Civilpension.

6.  Die  in  dem  Civil-Pensions-Reglemept  festgesetzte  6  monatliche
Frist  für  Probedienstleistungen  in  Civilämtern  Jarf  in  denjenigen  Fällen
auf  ein  Jahr  verlängert  werden,  wenn  versorgungsberechtigte  Militärpersonen
  einschliesslich  der  12  Jahre  gedienten  Unterofäciere  als  Post-Expedienten“)
  aufProbe  angenommen  werden.  —  Für  das  erste  (Probe-)
Dienstjahr  der  Postexpedienten  genügt  die  Deponirung  einer  Kaution  von

100  Thlr.;  nach  Ablauf  des  Probejahrs  muss  jedoch  die  Erhöhung  der
Kaution  auf  200  Thir.  eintreten.

7.  Sämmtliche  Beamte  der  Staats-Eisenbahnen?),  mit  Ausschluss
des  Betriebs-Inspektors  und  dessen  Stellvertreter,  der  Eisenbahn-Baumeister,
  Maschinenmeister,  Werkstattvorsteher,  Lokomotivführer  und  Heizer

0  Allerh.  K.-O.  v.  20.  Januar  1822,  14.  November  1328,  7.  November  1835,  22.  Mai
830;  krngmmin.  Erl.  v.  7.  März  1822,  23.  Jan
FR  )  Aller,  K  K.-O.  v.  16.  Mai  1844,  Erl.  d.  Minister.  d.  geistlichen  etc.  Angelegenheiten  v.
anuar
3)  Allerh.  K.-O.  v.  28.  Oktober  1837,  Erl.  d.  Telegraphen-Direktion  v.  1.  September  1859
u.  15.  December
*)  Allerlı.  K.0.  v  15.  August  1830,  Erl.  d.  Minist.  für  Handel  etc.  v.  20.  August  1850.
®)  Erl.  d.  Minis  ja  Handel  etc.  v.  6.  April  1851,  8.  September  1851;  kriegsmin.  Erl.
v,  17.  September  185