3.  Pensionssätse  und  Pensionsbeiträge  der  verschiedenen  Militär-Chargen  (cfr.  ad  fi).

1.
2.

&amp;

S

.  Kommandirende  Generale

Charge.

[:

Er  '  Jahren.

ahre  en  erhöht

Vom  30.  Dienst-Bemerkungen.



Sekonde-Lieutenant  und  Premier-Lientenant  9.  Klasse
Premiers-Lieutenants  1.  Klasse  .  .  .  2.  2  2  ..

-  -  -  1.  Klasse  .  .  oo.
Majors  und  Oberst-Lieutenants
Regiments-Kommandeurs  und  Obersten

Brigade-Kommandeurs

a)  als  Obersten

b)  als  General-Majora
Divisions-Kommandeurs

a)  als  General-Majors

b)  als  General-Lieutenants  .  .  .  .  2.20.  N

Chef  des  Ingenieur-Korps,  der  Artillerie  und  des  Ge-  |

neralstabe  2  2  en

@)  als  General-Lieutenants  .  .  .  .  2  2  2  2°
b)  als  Generale  der  Infenterie  oder  Kavallerie

|  93

72311160
00011350

1125
1375

1625

2000
2300

1685
2060

ä  räuRaes  28  ER  8

375  3730

ıBERZa  8%  88

=

ä|  58

ad  2a.  Allerh.  Kab.-Ord.  vom  6.  Juli  1832,
kriegsministerieller  Erlass  vom  4.  August  1852.

ad  1  und  2.  Zahlmeister  mit  @)  Thir.  monatich
  Gehalt  haben  den  Pensions-Anspruch  der  8ekonde-,
  solche  mit  30  Thlr.  und  mehr  den  der
Premier-Lieutenants,  hiernach  werden  auoh  die
Pensionsbeiträge  entrichtet.  (Allerh.  Kab.-O.  vom
3,  November  1333.)

ad  0.  Wenn  Obersten  oder  Regiments-  Kommandeure
  nur  das  gewöhnliche  Btabs-Ofßciergehalt
von  höchstens  1  Thlr.  beziehen,  entrichten  sie
blos  den  Beitrag  von  35.  Thir.

ad  I0b.  Früher  war  6000  Thir.  der  höchste
Pensionassatz,  seit  der  Allerb.  Kabinets.-Ordre  vom
37.  Juni  1843  ist  jedoch  der  Normalbetrag  von
4000  Thir.  als  Maximum  desjenigen  Diensteinkommens,
  welches  mit  dem  Bechte  des  künftigen
Pensions-Anspruchs  im  Militärdienste  bezogen  werden
  kann,  anzunehmen  und  demnach  der  erherige
böchste  Pensionssats  von  6000  Thir.  auf  3000  .
jährlich  su  ermässigen.

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Militär-Aorste  im  Allgemeinen.