Rangordnung,  Zahl.  483

Posen,  Stettin,  2  Ober-Stabsärzte  bei  dem  Kadettenhause  zu  Berlin  und
zu  Wahlstatt.)  ’)

4.  An  Stabs-Aerzten  sind  vorhanden  208  und  zwar:  162  Bataillonsärzte
  bei  den  2.  und  Füsilier-Bataillonen  der  81  Infanterie-Regimenter,
10  Bataillonsärzte  bei  den  9  Jäger-Bataillonen  und  dem  Garde-Schützen-Bataillon,
  9  Bataillonsärzte  bei  den  9  Pionier-Bataillonen,  2  Stabsärzte
bei  den  beiden  Unterofficier-Schulen  zu  Potsdam  und  Jülich,  1  Stabsarzt
bei  den  technischen  Militär-Anstalten  zu  Spandau,  3  Stabsärzte  bei  den
Kadettenhäusern  zu  Culm,  Potsdam  und  Bensberg,  21  Garnisonärzte  zu
Cöln,  Colberg,  Cosel,  Cüstrin,  Danzig,  Glatz,  Glogau,  Graudenz,
Luxemburg,  Mainz,  Minden,  Neisse,  Pillau,  Saarlouis,  Schweidnitz,
Spandau,  Stralsund,  Thorn,  Torgau,  Wesel,  Wittenberg.  —  Ausser  den
genannten  Stabsärzten  befinden  sich  noch  2  im  Medicinalstabe  der  Armee
und  endlich  ist  der  grösste  Theil  der  früheren  Oberärzte  des  med.-chir.
Friedrich-Wilhelms-Instituts  zu  Stabsärzten  ernannt;  einer  der  letzteren
versieht  den  ärztlichen  Dienst  im  Invalidenhause  zu  Berlin.  ')

i  der  Marine,  welche  im  Folgenden  einer  weiteren  Besprechung
nicht  unterzogen  wird,  finden  sich  an  Ober-Militärärzten:  1.  ein  Generalarzt
  der  Marine  zu  Rerlin,  2.  ein  Öberstabs-  und  Marinearzt  1.  Klasse
als  Marine-Stationsarzt  in  Danzig,  ein  Oberstabs-  und  Marinearzt  1.  Klasse,
kommandirt  zum  Seebataillon  in  Danzig,  3.  6  Stabs-  und  Marineärzte
2.  Klasse  auf  den  Schiffen,  der  Matrosen-,  Werft-  und  Schiffsjungen-Division,
dem  Marine-Depot  in  Stralsund,  im  Jahdegebiet.

b)  Im  Kriege.

Ueber  die  Zahl  des  obermilitär-ärzlichen  Personals  bei  einer  Mobilmachung
  oder  im  Kriege  mögen  folgende  Andeutungen  genügen:

Bei  jedem  Armeekorps  ist  ausser  dem  mobilen  Korps-Generalarzt
noch  ein  stellvertretender  Generalarzt  anzustellen,  welcher  am  Sitze  des
stellvertretenden  General-Kommandos  zurückbleibt;  hierzu  sollen  vorzugsweise
  zum  Felddienst.  nicht  mehr  ganz  geeignete  Regiments-  Aerzte  angestellt;
auch  können  qualificirte  Garnisonärzte  für  diese  Stelle  benutzt  werden.  ?)
Für  die  Feldlazarethe  sind  nach  dem  jetzigen  Etat,  welcher  jedoch  demnächst
  abgeändert  werden  wird,  erforderlich:

a)  für  das  Hauptfeldlazareth:  1  Ober-Stabsarzt,  6  Stabsärzte,

b)  für  jedes  der  3leicht.  Feldlaz.:  2

Im  Ganzen  beträgt  der  Bedarf  eines  Armeekorps  (z.  B.  des  1.)  an
General-,  Oberstabs-  und  Regiments-Aerzten,  sowie  an  Stabs-  und  Bataillons-
  und  an  Stabs-  und  Garnisonärzten  für  den  mobilen  Zustand  der
Armee:  79  Ober-Militärärzte;  und  zwar  2  Generalärzte,  (einen  mobilen
und  einen  stellvertretenden);  15  Oberstabsärzte  (1  für  das  Hauptfeldlazareth,
  8  für  die  Linien-Infanterie-,  5  für  die  Linien-Kavallerie-Regimenter,
  1  als  Garnisonarzt);  62  Stabsärzte  (17  für  die  Linien-Infanterie  °)
und  die  Jäger,  2  für  die  beiden  Landwehr-Kavaller  ie-Regimenter,  1  für
den  Stab  der  Artillerie-Brigade  und  die  Reserve-Artillerie,  t  für  das
Pionier-Bataillon,  i2  für  die  Feldlazarethe,  11  für  die  Ersatztruppen,
mindestens  14  für  die  Truppen  des  2.  Aufgebots,  d  Garnisonärzte);  für
jedes  Infanterie-Bataillon  und  jedes  Kavallerie-Regiment  ist  dabei  ein

})  Ganz  neuerdings  ist  bei  dem  Invalidenhause  zu  Berlin  ein  OLer-Stabs-Arzt  angestellt
worden.

2,  Allerh.  K..O.  v.  6.  März  1833.

&gt;)  Allerh.  K.-O.  v.  31.  März  1859.  91: