Dienst  der  General-Aerzte  etc.  499

Hroktion  über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und  Vorbandmittela  von  Jahre

entfernt  gelegenen,  aber  wenigstens  ein  Mal  jährlich  besuchen,  sich  von  der  Boschaffenheit
  den  Lazarsths  und  dessen  Verwaltung,  inaoforn  letztere  auf  die  Lagerung,  Bekleidung
  und  diätetische  nnd  medicinische  Verpflegung  der  Krauken  Bezug  hat,  überzeugen,
  jedem  wahrgenommenen  Fehler  sogleich  Abhülfe  zu  leisten  suchen,  oder  dieso
Abhülfe,  nach  Massgabe  der  Umstände,  bei  der  Königlichen  Intendantur  in  Antr
bringen,  oder  selbige  bei  dem  kommandirenden  General  oder  bei  deım  General-Stabsarzt
  der  Armee  nachsuchen.

®.  7.  Ebenso  muss  er  auf  die  Fähigkeiten,  Kenntuisse,  trcuo  und  stronge  Päichterfüllung
  des  bei  den  Lazaretlicn  angestellten  sämmtlichen  Dienstpersonals,  besonders
aber  des  ärztlichen,  ein  genaues  Augenmork  richten,  die  vorgeschriebene  Führung  der
Journalblätter  und  Krankenlisten,  die  allgemeine  Ordnung  in  den  Disponsir-Anstalten
und  die  Beschaffenheit  und  Aufbewahrung  der  Arznei-  und  Bandagen-Vorräthe  untersuchen
  und  sich  von  dem  Vorhandensein  und  von  der  Brauchbarkeit  der  von  deu
Militär-Aerzten  zu  haltenden  chirurgischen  Instrumente*),  nicht  minder  von  der  Beschaffenheit
  der  Taschen  -Instramente  der  Kompagnie-Chirurgen  (jetzt  Assistenz-  und
Unterärzte  etc.)  überzeugen  und  hierüber  dem  General-Stabsarzt  Bericht  erstatten,  dem
kommandirenden  Generale  abor  über  den  Zustand  der  Lazarcthe  und  über  die  Verpfegung

  der  Kranken  in  medicinischer  und  diätetischer  Hinsicht  schrifllich  Meldung
mache

n.
Zusatz  ‘).  Die  Korps-Generalärzte  sollen,  nach  der  ihnen  beim  Antritt  ihres  Amtes,
des  Chefs  des  Militär-Medicinal-Wesens  ertheilten  provisorischen  Dienstinstruktion,
die  an  ihren  Aufenthaltsorten  befindlichen  Lazerethe  und  die  in  denselben  etablirten
Dis  ir-Anstalten  öfters,  die  übrigen,  von  ibnen  entfernt  gelegenen  aber  wenigstens
jphrlich  ein  Mal  besuchen,  um  sich  von  der  Beschaffenheit  der  Lazaretlıe  und  deren
erwaltung,  insofern  letztere  auf  die  Lagerung,  Bekleidung  und  diätetische  und  medieinische
  Verpflegung  der  Krauken  Bezug  hat,  von  der  Pflichterfüllung  der  Aerzte  und
des  mten  Dierstpersonales  der  Lazarethe  etc.,  von  der  vorschriftsnässigen  Führun,
der  Listen  und  Journalblätter,  sowie  von  der  in  den  Dispensir-Austalten  herrschenden
Ordaung  zu  tiberzeugen,  und  die  Resultate  dieser  Iurpektion  sollen  sie  nicht  nur  dem
Chef  des  Mihtär-Medieinal-  Wesens,  sondern  auch  den  kommandirenden  Gonerälen,  s0-weit
  ea  diese  angeht,  (diese  erhalten  gewölnlich  eine  Abschrift  des  gesammten  Reiseberiehts)
  schriftlich  mittheilen.

Da  diesen  Anforderungen  bisber  nicht  allgemein  und  nicht  auf  gleiche  Weise
Beitens  der  Korps-Generalärzte  entsprochen  worden  ist,  30  werden  dieselben  veranlasst,
dem  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens  die  Berichte  iiber  die  Resultate  ihrer  Inapektionsreisen
  alljührlich  besonders  und  von  den  Medicinal-Berichten  getrennt  zukommen  zu
lassen,  indem  in  das  betreffende  Rubrum  des  Medicinal-Berichts  nur  solche  Beinerkungen
über  den  Zustand  der  Garnison-Lazarethe  aufzunehmen  scin  werden,  zu  welchen  sich
ausser  ihren  Inspektions-Reisen  und  in  Folge  der,  in  den  ihnen  Seitens  der  Militär-Aerzte
  zugegangenen  Modicinal-Berichten  enthaltenen  desfallsigen  Mittheilungen  Voranlaasung
  finden  sollte.  Zugleich  werden  die  Korps-Generalärzte  hierbei  veranlasst,
in  diese  Berichte  über  die  Ergebnisse  ihrer  Inapektions-Reisen  Nichts  aufzunchmen,
was  nach  Vorsteherdem  nicht  in  dieselben  gehört,  namentlich  Nichts,  was  die  Militärärzte
  und  Chirurgen  persönlich  angeht  —  indem  hierüber  dem  Chef  des  Militär-Medieinal-Wesens
  besonders  zu  berichten  ist  —  oder  was  in  die  vierteljährliche  Medicinal-Berichte
  gehört.

8.  8.  Bei  diesen  Bereisungen  der  Lazarethe  hat  der  Gonoralarzt  sich  zugleich
eine  topographische  Kenntniss  der  Garnisonorte,  insbesondere  von  deren  gesunder  oder
ungesunder  Lage,  von  den  herrschenden  Winden,  der  Beschaffenheit  des  Trinkwassors,

1)  Ueber  die  Beköstigungs-Rechnungen  der  Garuson-Lazaretle.

2,  Urber  die  Prüfung  der  Arznei  Verpflegungs  -Berechnungen.

3)  Ordnung  in  den  Dispensir-Anstalten.

*,  Cirkulare  an  die  sämmtlich,  Mihitär-Aerzte  v.  6.  August  1823,  31.  December  1332  ad  6;
an  dir  General-Aerzte  v.  30.  Oktober  1830,  16.  December  1832

8,  Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  20.  Februar  1944.  39"