504  Ober-MilitKr-  Aerzte.

der  Behandlungstage  ein;  diese  Nachweisungen  werden  zusammengestellt
und  dem  Chef  des  Militär  -Medicinal-  Wesens  eingereicht.  (Termin  im
1.  Armee-Korps  10.  Januar.)

17)  Jährlich  berichtet  der  General-Arzt  über  die  bei  seiner  Inspieirung
  der  Lazarethe  gemachten  Wahrnehmungen;  ein  Exemplar  des  Berichts
  geht  an  das  General-Kommando,  eines  an  die  Intendantur  Behufs
Abstellung  der  ihrem  Ressort  anheimfallenden  Mängel,  ein  drittes  (mit
der  Erwiderung  der  Intendantur)  an  den  General-Stabs-Arzt.

18)  Jährlich,  in  der  ersten  Hälfte  des  December,  hat  der  General-Arzt
  den  Erlös  aus  den  von  ihm  zu  beziehenden,  verkauften  Lazareth-Gehülfen
  -Leitfäden  und  Exemplaren  der  Pharmacop.  militar.  dem  Medicinal-Stabe
  einzusenden  ').  Die  Rechnungslegung  über  diese  Drucksachen
erfolgt  für  jede  Gattung  derselben  getrennt  ?).

Ausser  diesen  bestimmten,  regelmässig  wiederkehrenden  Arbeiten
liegen  dem  General-Arzt  noch  eine  Reihe  anderer  Geschäfte  ob,  unter
denen  die  Superrevision  sämmtlicher,  dem  General-Kommando  zugehenden
Unbrauchbarkeits-  und  Invaliditäts-Atteste  obenan  steht.  Weiter  hat
der  General-Arzt  die  Pharmazeuten,  welche  ihrer  Militärpflicht  als  solche
genügen  wollen,  zu  notiren,  die  Anstellungs-Ordres  derselben  auszufertigen,
  ihre  Papiere  (Revers  etc.)  dem  Medicinal-Stabe  einzusenden,  ihre
Entlassung  nachzusuchen  ete.  Die  Papiere  junger  Aerzte,  welche  ihrer
Militärpflicht  genügen  wollen,  sind  dem  General-Stabs-Arzte  einzureichen;
von  ihrer  erfolgten  Anstellung  sind  diese,  die  betreffenden  Militär-  Aerzte,
das  General-Kommando  zu  benachrichtigen.  Jedes  Kommando,  jede  Beförderung,
  Versetzung,  Entlassung,  jede  Urlaubsbewilliguug  über  8  Tage,
resp.  über  4  Wochen,  jede  Nachsuchung  eines  Heirathsconsenses  erfordert
ihre  Anfragen,  Mittheilungen  und  Meldungen.  Namentlich  ist  von  jeder
Veränderung  im  militärärztlichen  Personal  dem  General-Kommando  Meldung
  zu  machen’).  Dazu  kommen  die  von  den  Aerzten  eingehenden
Meldungen  über  Unglücksfälle,  Selbstmorde,  ausgebrochene  Epidemien,
die  Forderung  von  Schematen  zu  monatlichen  Kranken-Rapporten,  namentlichen
  Impflisten  der  Soldaten  und  Soldatenkinder,  Revaccinations-Uebersichten,
  Listen  der  behandelten  Soldatenfrauen  und  Kinder;  Gesuche,
Anfragen,  Verfügungen,  Kommandos,  Gutachten  u  s.  w.

Zusatz.  Wird  in  Meldungen,  Berichten  etc,  an  den  General-Stabs-Arzt
  auf  Erlasse  desselben  Bezug  genommen,  so  ist  stets  die  Journalnummer
  dieser  Verfügungen  zu  citiren‘).  Alle  an  den  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens
  gelangenden  Eingaben  müssen  deutlich,  mit  recht  leserlicher
  Handschrift  geschrieben  sein  °).

Zur  Besorgung  all  dieser  zahlreichen  Geschäfte  hat  der  General-Arzt
  einen  Assistenz-Arzt  seines  Bureaus  und  1  oder  2  Lazareth-Gchülfen,
welche  als  Schreiber  verwendet  werden.  Dieses  Hülfspersonal  ist  aus
dem  dazu  ausgeworfenen  Fonds  von  120  Thlr.  jährlich  zu  remuneriren.

Es  ist  hier  der  Ort,  noch  des  Näheren  anzugeben,  welche  Drucksachen
  von  den  General-Aerzten  vertheilt  werden,  die  dieselben  durch
den  Medicinal-Stab  der  Armee  erhalten.  Es  sind  dies

I)  Erlass  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.  Wesens  v.  10.  Deoember  1861.

?)  Erlass  d.  Chefs  d.  Mit.-Med  Wesens  v.  4.  December  1862.

3)  Erlass  d.  Chefs  d.  Mil.-Med.  Wesens  v.  17.  Mai  "er  Cirkular  an  d.  General-Aerzte
vom  8.  August  1847.

*)  Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  11.  Deceniber  1860,

®)  Erlass  d  Chefs  d.  Mil.-Med.  Wesens  vom  15.  Januar  1862,