516  Ober-Militär-Aerzte.

einzelnen  Stationen  in  die  Hand  eines  Ober-Militär-Arztes,  der  ausserdem
noch  die  Behandlung  der  Kranken  seines  Truppentheils  beibehält,  gelegt
wird,  wie  dies  gewöhnlich  mit  den  Augenkranken  und  Cholerakranken
geschieht.  Dieser  Modus  empfiehlt  sich  namentlich  auch  jetzt  in  grössern
Garnisonen,  wo  die  Zahl  der  verschiedenen  Stationen  immer  noch  bedeutend
  geringer  bleiben  würde,  als  die  Zahl  der  vorhandenen  Ober-Militär-Aerzte,
  so  dass  einzelne  derselben  bei  der  rein  stationsweisen
Behandlung  der  Kranken  von  der  Krankenbehandlung  geradezu  ausgeschlossen
  werden  müssten.  —  Auch  ist  in  grossen  Lazarethen  die  Mitgliedschaft
  bei  der  Lazareth-Kommission  häufig  von  der  Beaufsichtigung  der
Dispensir-  Anstalt,  zum  Vortheil  einer  pünktlichen  Wahrnehmung  beider
Funktionen,  getrennt,
Beaufsichtigung  der  Dispensir-  Anstalt.

Der  eine  Dispensir-Anstalt  beaufsichtigende  Ober-Militär-Arzt‘)
  hat  bei  Anschaffung  und  Ergänzung  der  zur  Ausstattung
und  inneren  Einrichtung  der  Dispensir-  Anstalten  gehörenden  Gegenstände,
  als:

a.  der  zur  Aufbewahrung,  Zubereitung  und  Dispensirung  der  Arzneien
nothwendigen  Utensilien;  demnächst

b.  der  Arzneien  selbst;

c.  der  Verbandmittel  und

d.  der  zur  Verabreichung  von  Arzneien  und  anderen,  die  Arzmeiverpflegung
  tangirenden  Zwecken  erforderlichen  Nebenbedürfnisse,  als

Gläser,  Propfen,  Bindfaden,  Papier  und  Schreibmaterialien  überhaupt

  u.  sS.  w.
vorzugsweise  mitzuwirken;  besonders  aber  liegt  ihm  die  Beurtheilung  der
Qualität  der  empfangenen  Arzneien  und  die  gute  Aufbewahrung,  Zubereitung
  und  Dispensirung  derselben,  sowie  die  Sorge  ob,  dass  die  Arzneien
  und  Verbandmittel  nach  Massgabe  der  Krankenzahl  des  Lazareths,
in  gehöriger  Quantität  vorräthig  sind,  dass  der  höchste  Grad  von  Ordnung
  und  Reinlichkeit  in  der  Dispensir-  Anstalt  obwalte,  dass  das  Dispensiren
  mit  der  grössten  Genauigkeit  geschehe  und  die  Arzneien  gehörig
  abgewogen,  nicht  nach  dem  blosen  Augenmasse  verabreicht  werden;
dass  die  allgemein  als  „Gifte“  bezeichneten  Substanzen  und  die  dazu
besonders  vorhandenen  Waageschaalen,  Mörser  und  Löffel  abgesondert
von  den  übrigen  Arzneien  und  Geräthschaften  aufgestellt  und  stets  unter
Verschluss  gehalten,  der  Schlüssel  dazu  aber  von  dem  in  der  Dispensir-Anstalt
  beschäftigten  Pharmazeuten  oder.  Hülfs-Arzte  in  Verwahrung  genommen
  und  überhaupt  Alles  vermieden  werde,  wodurch  Irrungen  in  der
Zubereitung  der  Arzneien  und  Nachtheile  für  die  Kranken  hervorgebracht
werden  können.

Auch  hat  der  ärztliche  Vorstand  der  Dispensir-Anstalt  für  die  gehörige
  Pünktlichkeit  und  Genauigkeit  in  der  Verrechnung  der  Arzneien
und  Verbandmittel  zu  sorgen  und  bleibt  für  dieselbe  in  jeder  Beziehung
verantwortlich.

Mitgliedschaft  bei  den  Lazareth-  Kommissionen.

Die  ärztlichen  Mitglieder  der  Lazareth-Kommissionen,
auf  deren  Zusammensetzung  und  Wirksamkeit  im  Kapitel  VIII  dieses
Theils  näher  eingegangen  werden  wird,  bestimmt  im  Kommando-Verhält-"

  p  $8.  3  und  7  der  Instruktion  zur  Versorgung  der  Armee  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln.
