Dispensir-Anstelt,  —  Lazareth-Kommission.  517

nisse  der  Korps-General-  Arzt;  derselbe  ordnet  auch  an,  wie  lange  in
denjenigen  Garnison-Orten,  wo  mehrere  Ober-Militär-Aerzte  stehen,  das
jedesmalige  Kommando  derselben  als  Mitglied  der  Kommission  des  Garnison-Lazareths,
  worin  sie  alterniren,  dauern  soll  (gewöhnlich  1  Jahr).
Das  persönliche  Verhältniss  der  Mitglieder  der  Lazareth-  Kommissionen
richtet  sich  lediglich  nach  den  bestehenden  Dienst-Reglements  und  Vorschriften,
  indem  die  Mitgliedschaft  bei  den  Lazareth-Kommissionen  (mit
Ausnahme  des  ökonomischen  Mitgliedes)  ein  Kommando  ist,  welches  die
betheiligten  Individuen  des  dienstlichen  und  Subordinations-Verhältnisses
zu  den  Truppentheilen  und  überhaupt  zu  den  vorgeordneten  Instanzen,
nicht  enthebt.
-  Die  Verwaltung  ist  kollegialisch,  aber  je  nach  den  verschiedenen
Berufszweigen  der  Mitglieder  getheilt,  sodass  das  ärztliche  Mitglied  ausschliesslich
  den  auf  den  Krankendienst  im  Allgemeinen  bezüglichen  und
den  medicinisch-polizeilichen  und  diätetischen  Theil  der  Verwaltung  leitet  ').
(Reglement  für  die  Friedens-Lazarethe.)  $.  68.  Zu  den  Pflichten  des  Arztes,  als
Mitglied  der  Lazareth-Kommission  gehört  zunächst  der  sein  Ressort,  also  die  Sanitlitspolisei
  betreffende  Antheil  an  dem  Gange  der  Verwaltung.  Derselbe  hat  daher  auch  die,
in  Bezug  hieranf  von  den  übrigen  oberen  Militärärzten  des  Orts  etwa  zu  machenden
Anträge  und  Vorschläge  bei  der  Lazareth-  Kommission  Bebufs  der  Kenntnissnahme  und
event.  weiteren  Veranlassung  zur  Sprache  zu  brin
Sodann  ist  Alles,  was  zur  baldigen  Wiederherstellong  der  Kranken  dienen
kann,  seiner  Leitung  und  Oberaufsicht  anvertraut  und  wird  von  seinen  Kenntnissen
und  Erfahrungen  erwartet,  dass  er  sich  aller,  in  dieser  Rücksicht  ihm  in  reichem  Masse
su  Gebot  stehenden  Mittel  mit  Umsicht  bedienen  und  dabei  stets  bedenken  werde,  dass
wenn  es  seine  erste  und  heiligste  Pflicht  ist,  für  das  Wohl  und  die  baldige  Wiederherstellung
  der  ihm  anvertrauten  Kranken  zu  sorgen,  er  dennoch  als  Staatsdiener  auch  die
Verpflichtung  habe,  die  Erreichung  jenes  wichtigen  Zweckes  auf  die,  der  Staatskasse
am  wenigsten  kostapielige  Art,  zu  bewirken.  Specielle  Vorschriften  lassen  sich  hierüber
nicht  ertheilen,  weil  Vieles  von  der  Lokalität  abhängig  ro  überdies  aber  ein  jeder
obere  Militärarst  wissen  muss,  wie  er  hierbei  zu  verfahren
8.  70.  8o  muss  denn  auch  der  dem  Lazareth  vorstehende  wen  mit  Strenge  darüber
wachen,  dass  überall  die  grösste  Reinlichkeit  herrsche,  indem  gerade  Reinlichkeit  des
Gebändes  und  der  Umgebung  desselben,  sowie  der  Zimmer  und  der  Kranken  selbst,
ferner  eine  gute  reine  Luft  Eigenschaften  sind,  welche  keinem  Lazareth  fehlen  dürfen
und  ohne  die  es  nicht  möglich  sein  würde,  den  Zweck  desselben,  nämlich  die  Wiederherstellang
  der  Kranken,  ru  erreichen.
.  Eine  gute,  nahrhafte  und  der  jedesmaligen  Krankheitsform  angemessene
Dist  int  ebenfalls  eine  der  hauptsächlichsten  Bedingungen  zur  baldigen  Wiederberstellung
der  Kranken.  Die  reichlichste  Verabreichung  guter  Speisen  und  Getränke  wird  jedoch
dem  Kranken  nur  zum  Nachtheile  gereichen,  wenn  sie  seinem  Zustande  nicht  angemessen
  ist,  daher  muse  der  betreffende  Arzt  dahin  mitwirken,  dass  jeder  Kranke  das
hörige  Mass  von  Speisen  und  Geträiuken  zur  rechten  Zeit  bekomme,  dass  darin
eine  schickliche  Auswahl  getroffen  und  Alles  gut  zubereitet  werde.  Bei  dem  Ankaufe
der  Nahrungsmittel,  wohin  selbstredend  auch  dje  Getränke  zu  zählen  sind,  muss  er
insbesondere  auf  vorzügliche  Güte  derselben  sehen.  Der  Ankauf  von  Nahrungsmitteln
geringerer  Qualität  ist  möglichst  zu  vermeiden,  weil  bei  deren  Verwendung  der  Kranke
nicht  den  erforderlichen  Nahrungsstoff  erhalten  und  derselbe  dadurch  in  der  Genesung
zu  seinem  und  zum  Nachtheil  der  Lazareth-Kasse  aufgehalten  werden  würde-  Am  allern
  aber  dürfen  in  einem  Lasarethe  schlechte  oder  verdorbene  Nahrungsmittel
verbraucht  werden.
Auch  auf  die  gute  Conservation  der  vorräthigen  Nahrungsmittel  hat  der  Arzt  sein
Augenmerk  zn  richten;  derselbe  hat  daher  nicht  allein  die  für  den  laufenden  Bedarf
on  Lebensmittel  zu  prüfen,  (dass  er  bei  jedesmaliger  Einlieferung  der  Lebensut
  zur  Oekonomie  zugegen  sei,  ist  nicht  erforderlich)  und  sich  von  der  guten  Zubereitung
  derselben  zu  überzeugen,  sondern  auch  von  Zeit  zu  Zeit  von  der  Beschaffenheit
  der  diesfälligen  Vorräthe  Kenntniss  zu  nehmen.  (8o  wie  dem  ärztlichen,  steht
such  dem  militärischen  Mitgliede  der  Lazareth-Kommission,  da  beide  solidarisch  für

1)  88.  47,  40,  50  des  Reglemeats  für  die  Friedens-Lazarethe.