532  Ober-Militär-Aerzte.

Aus  den  sämmtlichen,  ihm  zugehenden  Rapporten  stellt  der  General-Arzt
  einen  monatlichen  General-Kranken-Rapport  nach  demselben  Schema
zusammen,  in  welchem  jedoch,  wie  schon  oben  erwähnt  und  auch  selbstverständlich
  ist,  nur  die  Truppentheile  des  Korps-Bereichs  berücksichtigt
werden;  auch  hier  wird  jeder  Truppentheil  und  die  einzelnen  Abtheilungen
  eines  in  verschiedenen  Garnisonen  stehenden  Truppentheils  gesondert
aufgeführt  und  die  Rapporte  überhaupt  nach  den  verschiedenen  Waffengattungen
  geordnet.  Am  Schlusse  des  Rapports  erfolgt  eine  Recapitulation
  der  verschiedenen  Abtheilungen  desselben.  Auf  der  letzten  Seite
des  Rapports  wird  auch  die  erforderliche  Berichterstattung  über  Fälle
von  Schlagfluss,  Selbstmord,  Unglücksfälle,  Pocken,  Epidemien  etc.  hinzugefügt.
  Diesem  Rapport  wird  auch  ein  namentliches  Verzeichniss  der
Verstorbenen,  in  welchem  die  Selbstmörder  ohne  Rückhalt  namentlich
anzuführen  sind,  und,  falls  sich  im  Korpsbereiche  ein  Kadettenhaus  befindet,
  der  Kranken-Rapport  desselben  originaliter  beigelegt.

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Bapperte  für  die  Trupp

Ausser  diesen  monatlichen  Berichterstattungen  an  den  Korps-General-Arzt
  ist  es  auch  Pflicht  der  Ober-Militär-  Aerzte,  ıhren  Truppenbefehlshabern,
  auf  deren  Erfordern,  über  die  Kranken  des  Truppentheils  etc.,
mündlich  wie  schriftlich,  Bericht  zu  erstatten;  auch  erhalten  höhere  Truppenbefehlshaber
  bei  Gelegenheit  der  Musterung  der  ihnen  untergebenen
Truppentheile  einen  Kranken-Rapport,  welcher  Seitens  der  Ober-Militär-Aerzte
  zu  überreichen  ist,  wenn  der  betreffende  Truppenbefehlshaber  die
Kranken  im  Lazareth  besucht.  Das  Schema  zu  diesen  Rapporten  ist  das
von  den  Lazareth-  Kommissionen  benutzte  Rapport-Schema,  welches  folgende
  Rubriken  hat:

1.  Laufende  Nummer,  2.  Bezeichnung  der  Truppentheile,  3.  vorgesetzte

  Aerzte,  4.  Bestand  am.....  5.  Zugang  am.....  ‚  6.  Summa  des
Bestandes  und  Zuganges,  7.  Abgang  durch  a.  Heilung,  b.  Tod,  c......
d......  ‚e.  Summa,  8.  bleibt  Bestand  am.....  ‚9.  Krankheitsformen:

a.  innere,  b.  äussere,  c.  Augenkranke,  d.  Pockenkranke,  e.  Wechselfieber,
f.  Venerische,  g.  Krätze  etc.

Speelal-K  B  Listen  der  behandelten  Soldaten!)

Weiter  soll  von  jedem  Ober-Militär-  Arzte  und  einzeln  stehenden
Hülfs-Arzte  nach  dem  Schema:

1.  Nr.;  2.  Kompagnie  ete.;  3.  Charge;  4.  Vor-  und  Zuname;  5.  Alter
(Jahre);  6.  Tag  des  Zuganges;  7.  Krankheit;  8.  Tag  des  Abganges  als
a.  geheilt,  b.  gestorben,  c.  invalide  (und  dienstuntauglich);  5.  Bemerungen,



eine  Liste  geführt  werden,  in  welche  sämmtliche,  seiner  Behandlung  anheimgefallene,
  sowohl  Lazareth-  als  Revierkranke  des  betreffenden  Truppentheils
  einzutragen  sind.  Von  denjenigen  Militär-Aerzten,  welche,  wie
z.  B.  die  Garnison-Stabs-  Aerzte,  die  Kranken  mehrerer  verschiedener
Truppentheile  zu  behandeln  haben,  muss  über  die  Kranken  eines  jeden
Truppentheils  eine  solche  Liste  besonders  geführt  werden.

Es  werden  diese  Krankenlisten  von  dem  betreffenden  Militär  -  Arzte
5  Jahre  lang  bei  seinen  Dienstacten  aufbewahrt  und  diejenigen,  welche
noch  nicht  5  Jahre  alt  sind,  seinem  Nachfolger  im  Amte  übergeben.

!)  Cirkular  an  d.  säinmtl.  Militär-Aerzte  v.  30.  Juli  1844  ad  1.