Geschäfts-Berichte.  —  Soldaten-Frauen  u.  Kinder.  —  Augenkranken-Rapporte.  533

Welche  Anordnungen  diejenigen  Militärärzte,  deren  Truppentheile  in
mehreren  Garnison-Orten  zerstreut  stehen,  zu  treffen  für  nöthig  erachten,
um  sich  von  den  ihnen  untergebenen  Hülfsärzten  der  vom  Stabe  entfernt
stehenden  einzelnen  Kompagnien  oder  Eskadrons  die  nöthigen  Mittheilungen
  Behufs  der  Rapport  -  Erstattung  zu  verschaffen,  bleibt  denselben
anheimgestellt.  Zu  diesen  Listen  können  lithographirte  Formulare  benutzt
  und  von  den  Lazareth-Kommissionen  auf  Kosten  des  Medicamentenfonds
  bezogen  werden  ').

Rapporteo  zu  den  Gesehäfts-Bericht  der  Truppen-Bekehlshaber.


Früher  hatten  die  Ober-Militärärzte  auch  die  Kranken-Rapporte  zu
den  Geschäftsberichten  der  Truppenbefehlshaber,  deren  Concepte  4  Jahre
lang  aufzubewahren  waren?),  halbjährlich  anzufertigen  und  einzureichen,
was  jetzt  nicht  mehr  geschieht,  obwohl  eine  diese  Berichterstattung  aufhebende
  Bestimmung  nicht  bekannt  ist.

Listen  der  behandelten  Soldaten-Frauen  und  Kinder.’

Jeder  Ober-Militär-  Arzt  und  jeder  einzeln  stehende  Hülfsarzt  hat
eine  Special-Krankenliste‘zu  führen,  in  welche  sämmtliche  erkrankte  und
von  ihnen  behandelte  Soldatenfrauen  und  Kinder  des  betreffenden  Truppentheils
  eingetragen  werden.

Diese  Liste  ist,  nachdem  sie  geschlossen,  während  eines  Zeitraumes
von  3  Jahren  von  dem  betreflenden  Militär-Arzte  bei  seinen  Dienstacten
aufzubewahren,  mit  welchen  lezteren  sie  an  den  Nachfolger  im  Amte
übergeht.  Es  werden  hierzu  lithographirte,  von  dem  General-Arzte  zu
erbittende  Formulare  verwendet.  Es  gehören  zu  diesen  Listen

a)  für  1  Regiment  von  2  Bataillonen  1  Titelbogen  und  1  Buch  Einlagebogen;


b)  für  1  einzelnes  Bataillon,  Kavallerie-  Regiment  oder  Artillerie-  Abtheilung:
  1  Titelbogen  und  '/,  Buch  Einlagebogen;

c)  für  eine  Truppen-Abtheilung  von  2  Kompagnien  oder  Eskadrons:
{t  Titel-  und  6  Einlagebogen;

d)  und  ec)  für  eine  einzelne  Kompagnie  oder  Eskadron  und  1  Landwehr-Bataillon:
  1  Titel-  und  3  Einlagebogen.

Das  Schema  zu  denselben  lautet:  1.  Nummer,  2.  Kompagnie  oder
Eskadron  etc.,  3.  Vor-  und  Zuname,  d.  Charge  des  Mannes  oder  resp.
Vaters,  5.  Alter  (Jahre,  Monate),  6.  Tag  des  Zuganges,  7.  Krankheit,
8.  Tag  des  Abganges,  a.  geheilt,  b.  gestorben,  9.  Bemerkungen.

Pr‘
so.

Betreffs  der  monatlichen  Rapporte  über  den  Stand  der  kontagiösen
Augenkrankheit,  siehe  Theil  II,  Kap.  XI,  Kontagiöse  Augenkrankheit.

Ausser  diesen  gewöhnlichen  Rapporten  und  Meldungen  haben  die
Ober-Militärärzte  bei  bestehenden  Epidemien,  (Cholera,  Skorbut  etc.)
natürlich  dem  Generalarzte  so  oft  Meldungen  und  Rapporte  zu  erstatten,
als  dieser  es  für  erforderlich  erachtet.

!)  Kriegsmin.  Erl.  v.  14.  April  18455  Cırkular  an  die  General-Aerzte  vom  29.  April  1845;
8.  9  des  Auhanges  Il  zum  Reglement  für  die  Friedens-Lazarethe.

2)  Cirkulare  an  die  General-Aerzte  v.  11.  Oktober  1822  u.  30.  Juli  1844;  8.  15  des
Auhangs  I  zum  Lazareth-Reglement

3)  Cirkular  an  die  sämnitlichen  Militär-Aerzte  v.  30.  Juli  1844,  Cirkular  an  d.  General-Aerzte
  v.  29.  April  1845,  27.  Mai  1845;  Auhang  Il  zum  Lazareth-Reglement,  €  17.