Medicinal  Berichte.  535

befindlichen  Truppentheile  zusammenzustellen  und  spätestens  einen  Monat
nach  dem  Schlusse  des  betreffenden  Quartals  an  den  Chef  des  Militär-Medieinalwesens
  einzureichen.  Es  ist  leicht  einzusehen,  dass  diese  Berichte,
  ‚wenn  sie  mit  der  erforderlichen  und  eingehenden  Sorgfalt  angefertigt
  werden,  ein  sehr  gut  zu  verwerthendes  wissenschaftliches  Material
abgeben  müssten;  leider  aber  ist  häufig  und  allseitig  über  die  Mangelhaftigkeit
  dieser  Berichte  geklagt  und  dieselbe  ist  häufig  so  weit  gegangen,
  dass  es  den  General-Aerzten  schwer  fiel,  aus  den  ihnen  zugehenden
Berichten  einen  Gesammt-Bericht  zusammen  zu  stellen  und  vorgeschlagen
wurde,  dein  General-Stabs-Arzte  ohne  Weiteres  die  Spezial-  Berichte  zusenden
  zu  dürfen.  Der  Chef  des  Militär-Medicinalwesens  ist  wegen  der
Geschäftsvermehrung,  welche  ihm  hieraus  erwachsen  würde,  auf  den  Antrag
  nicht  eingegangen  und  hat  den  General-Aerzten  anheimgestellt,  diejenigen
  Militärärzte,  welche  das  ihnen  wirklich  sich  darbietende  Material
an  der  Wissenschaft  und  Praxis  förderlichen  Beobachtungen  und  Erfahrungen
  in  ihren  Medicinal-Berichten  unbenutzt  lassen,  gehörig  zu  rectificiren
  und  erforderlichen  Falles  durch  Ermahnungen,  Verweise  und
Ordnungsstrafen  zur  pflichtgemässen  Sorgfalt  in  der  Anfertigung  der
Medicinal-Berichte  anzuhalten,  ausserdem  auch  ihm  namhaft  zu  machen,
diejenigen  dieser  einzelnen  Berichte  aber,  welche  sich  durch  einen  besonders
  reichen  und  interessanten  Inhalt  auszeichnen,  und  in  auszugsweiser
Wiedergabe  nicht  die  verdiente  Würdigung  finden  möchten,  jedesmal
ihrem  Vierteljahres-Berichte  beizufügen.

Da  das  bisherige  Schema  auch  nicht  mehr  recht  genügte,  so  wurde
es  nothwendig,  für  die  Anfertigung  der  Medicinal-Berichte  ein  neues
Schema  zu  entwerfen,  welches  ich  nachstehend  folgen  lasse  und  nach
welchem  die  Aerzte  mit  der  grössten  Genauigkeit  zu  verfahren  haben.
(Erl.  d.  Chefs  d  Mil.-Med.-Wesens  v.  i.  u.  16.  April  1862.)

Instruktieon  zur  Anfertizung  der  vierteljährlichen  Medieinal-Berichte
  der  Milltär-  Aerzt

Die  Militirärzte  Laben  wie  bisher  vierteljährlich  ,  und  zwar  mit  Ende  März,  Juni,
September  und  December  jeden  Jahres,  einen  Medicinalbericht  an  die  betreffenden
Korps-General-Aerzte  einzusenden.  Der  Inhalt  des  Berichts  ist,  wie  folgt,  zu  grupiren:


P  J.  Quartal-Kranken-Rapport.
II.  Uebersicht  der  Krankeiten,  an  welchen  sämmtliche  wlihrend  des  Quartals
im  Lnzareth  und  Revier  behandelto  Kranke  gelitten  haben.

IM.  Uebersicht  der  Todesfälle  durch  Verunglücken  nnd  Belbstmord.

IV.  Namentliche  Todten-Liste.

V.  Nementliches  Verzeiehniss  der  im  Laufe  des  Quartals  wegen  Dienstuntauglichkeit
  resp.  Invalidität  Entlassenen,

VI.  Der  Gesundheitszustand  des  Truppentheils  im  Allgemeinen  und  die  Einflüsse,
welche  yerbesnernd  oder  verschlechternd  auf  denselben  gewirkt  haben.

(NB.  ist  vom  General-Stabsarzte  wiederholt  darauf  aufmerksam  gemacht
worden  (Er  v.  16.  Mai  1862],  dass,  wenn  gewisse,  die  Wirksamkeit  der  Militärbehörden
tangirende  Gegenstände  [wie  Quartiere,  Verpflegung,  Uebungen  u.  se.  w.]  zur  Sprache
gebracht  und  Klagen  oder  Verbenserungs-Anträge  daran  geknüpft  werden,  jedesmal  angegeben
  werden  muss,  welche  Schritte  der  betreffende  Ober-Militärarzt  geihan  hat,  um
den  vermeinten  Uebelständen  Abhülfe  zu  verschaffen,  ob  der  militärische  Instanzenweg
bei  den  Prorincial-Behörden  beschnitten  worden  ist  und  ob  und  wie  die  Provincial-Behörden
  den  Anträgen  Gehör  gegeben  haben.  Erst,  wenn  auf  diesem  Wege  eine  Aenderung
nicht  zu  erlangen  war,  darf  Abhülfe  bei  den  Centralbehörden  [Medicinal-Stab  der  Armee,
Kriegs-Ministerium]  unter  genauer  Darlegung  der  Verhältnisse  nachgesucht  werden.  —  Ebenso
  muss  verfahren  werden,  wenn  Anträge,  welche  die  Lazarethe  betreffen,  zu  stellen  sind.)

Die  wichtigeren  Beschädigungen  durch  Kussere  Gewalt.  Art  und
Oertlichkeit  derselben,  Veranlassung  und  Verlauf.

III.  Die  eontagiösen  Krankheiten  —  namentlich  Syphilis,  contagiöse

Augenkrankheit,  Krätze.  Die  Ursachen  ihres  etwaigen  häufgeren  Vorkommens